Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie lange gültig

Hallo,

ich habe vor 8 Jahren einen Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen besucht, damals bezüglich meiner Ausbildung. Da ich nie auf ein Auto angwewiesen war, habe ich auch keinen Führerschein. Doch nun wird es Zeit.

Meine Frage:
Ist dieser Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen ( über 8 Std. )nur 2 Jahre gültig?

Ich habe nun gehört (Bekannte und Internet), dass wenn er einmal gemacht wurde, er auch lebenslang gilt und man sich von Fahrschule und Verkehrsamt nicht runterkriegen lassen soll und den alten einfach abgeben soll.

Ich hoffe jemand weiss da mehr. Danke

Lg

Hallo,

ob der LSM Kurs verfällt oder nicht, liegt im Ermessen der Führerscheinstellen. Dies kann je nach Stadt oder Landkreis unterschiedlich ausfallen. 2 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre oder ohne Begrenzung.
Ich finde diese Frage nur etwas schade, da unabhängig vom Führerschein, dieser Kurs dazu da ist, Menschenleben zu retten. Da 80% der Notfälle im eigenen Umfeld (Familie, Haushalt, Sport usw.) passieren und es sich um eigene Angehörige handelt, sollte man sich selber fragen, ob man denn noch weiß, wie die HLW funktioniert oder die Stabile Seitenlage. Wenn man sich auf den Rettungsdienst verlässt, der in Deutschland nach ca. 10 - 12 Minuten eintrifft, sind z.B. beim Atem- und Kreislaufstillstand schon so schwere Gehirnschäden eingetreten, dass man nachher nur noch einen Pflegefall betreuen darf oder es keine Erfolgschance mehr für die Reanimation gibt.
Vielleicht auch mal überlegen, ob man einen großen Erste Hilfe Kurs macht, die sind (einen guten Ausbilder oder Ausbilderin vorausgesetzt) wesentlich informativer und ansprechender als der „Führerschein Kurs“.
Beste Grüße
Tobi Götz

Hallo,

der Schein ist lebenslang gültig - ohne wenn und aber…

Der Sehtest verfällt nach 2 Jahren.

Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de

also ich denke dass ich die lebensrettenden sofortmaßnahmen gut behersche, da mein vater arzt und meine pflegekraft ist. aber das ist eine andere sache. in erster linie wollte ich nur nach der gültigkeit bezüglich des führerscheins erfahren. laut fev §19 ist er ja ohne begrenzung da dazu nichts drin steht. aber ich kann mir vorstellen dass hier in niedersachsen wieder eine extra gesezz besteht.

danke für die schnelle antwort

Hallo,

die Teilnahme an einer Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist in §19 der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Dort wird jedoch kein Zeitraum genannt innerhalb dessen die Schulung erfolgt sein muss.

In Unternehmen schreiben Regeln und Vorschiften der Unfallversicherungsträger solche Fristen vor (i.d.R. 2 Jahre). Für Unternehmen haben diese Vorschriften gesetzlichen Charakter. Außerhalb von Unternehmen gelten diese Vorschriften nicht, werden jedoch trotzdem gerne als „Maßstab“ herangezogen.

Meine Erfahrung als langjähriger Ausbilder im Bereich Erste-Hilfe sagt mir, dass eine Teilnahme an einer Schulung alle 2 Jahre sehr zu empfehlen ist, schon aus rein persönlichen Vorteilen für den Schulungsteilnehmer, unabhängig, ob es eine gesetzliche Regelung vorschreibt oder nicht. Eine regelmäßige Schulung gibt Selbstsicherheit und die kann im entscheidenden Moment Leben (in den meisten Fällen das von Freunden, Bekannten bzw. Familienangehörigen) retten.

Fazit:
Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt auf Basis derer eine 8 Jahre alte Bescheinigung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nicht annerkannt werden kann. Da ich kein Jurist bin schließe ich aber nicht aus, dass ich da was übersehen habe.

Mit freundlichen Grüßen
J. Plener

Vielen dank für die ausführliche Nachricht.Hat mir weitergeholfen

Hallo,

es ist wirklich so, dass ein Erste Hilfekurs nur zwei Jahre gültig ist. Es gibt gewisse Gesetze die das festschreiben.

man kann beim Landratsamt zum Glück keinen Druck machen in diese Richtung. Der Kurs ist wirklich auch dafür gedacht, dass man Leben rettet. Sie würden auch gerne gerettet werden wenn sich eine Notfallsituation stecken. vor allem möchte auch jeder Ersthelfer Ahnung von dem hat was er tut daher sind diese Kurse nur zwei Jahre gültig. Man vergisst doch relativ schnell was man gelernt hat und in der Notfallmedizin ändern sich Sachen regelmäßig. nachher ändern sich auch die Maßnahmen in einem Regelmäßig. Ich kann Ihnen nur empfehlen einen Kurs zu wiederholen denn auch sie wären froh wenn jemand da ist der ihnen hilft und vor allem Ahnung von dem hat was er tut.

Vom Gesetz her ist der Kurs wirklich nur zwei Jahre gültig das kann man auch googeln.

Hallo,
grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die eine bestimmte Gültigkeit einer Bescheinigung vorgibt, damit man sie zur Beantragung einer Fahrerlaubnis verwenden kann. Der Führerscheinbewerber soll ausreichende Erste-Hilfe nachweisen. Die Führerscheinbehörden gehen häufig davon aus, dass nach gewisser Zeit diese Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das ist aber nicht in jedem Falle so, so dass es sein kann, dass die deine acht Jahre alte Bescheinigung anerkannt wird. Du kannst halt nicht sicher sein.
Persönlich halte ich es für wichtig, dass jeder, egal ob Führerscheinbewerber oder Familienvater, - mutter usw. regelmäßig seine Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischt, damit er/sie im Notfall helfen kann. In den Kursen ist der Anteil, der spezifisch auf (Verkehrs-)unfälle abzielt auch gering. Schließlich kann ja auch einem Freund oder nahem Angehörigen etwas passieren.
Lieben Gruß
Birger

Ganz klar, für eine neue Prüfung muss er frisch sein, also nicht älter als 2 Jahre. H
Einzige Trick, nach 2JAhren Rettungsschwimmschein machen und kann den 2 Jahre vorlegen.

Aber allen Ernstes meinst Du nach 8 Jahren ohne Auffrischung oder Wiederholung noch was zu können.

Mach am besten einen echten Erste-Hilfe-Kurs.

So schlimm genug, dass man mit Führerschein den nicht immer wiederholen muss sein Lebe lang bzgl Autofahren.

Neue Prüfung neuer Schein.

SG
Monika

Hallöchen,

ich als Rettungsassistent der berliner Berufsfeuerwehr finde es fast selbstverständlich das man von sich aus sagt „okay ich mache diesen Schein nochmal neu“. Auch wenn dieser, meiner Meinung nach, ein leben lang hält.

Wenn es 8 Jahre her ist dann wissen Sie längst nicht mehr alles.

Ich appeliere an Ihr Gewissen, mache Sie eine Auffrischung.

Fallbeispiel:
Sie kommen an einen Unfall mit 3 Verletzten, davon ist eine Person Bewusstlos und ohne Puls, offene Stelle an der Stirn (offenes SHT. Die anderen zwei Personen sind im Auto eingeklemmt, bei Bewusstsein, und haben nur kleine Schürfwunden, klagen über starke Schmerzen im Halsbereich.

Frage:
Wem helfen Sie zuerst?
Was tun Sie bei plötzlicher Bewusstlosigkeit?
Was tun Sie bei Menschen ohne Puls?
Was tun Sie bei einer offenen Wunde (offenes SHT)?
Wer kümmert sich um die anderen Beiden?
Dürfen Sie diese überhaupt anfassen b.z.w. behandeln?
Wie sind die aktuellen Richtlinien der Reanmation?

Denken Sie darüber nach.

MfG
Sturzebecher

wie gesagt kommt ich einer arzt familie auch wenn ihr jetzt sagt, „dann müsstest du erst recht den schein nue machen“. das was gemacht werden müsste kann ich.aber danke trotzdem

Hallo!

Ist Lebenslang gültig.

MfG!

Also es gibt da Unterschiede, je nachdem, wofür man den Kurs braucht.

Ein Schein zum Erste-Hilfe-Kurs ist und bleibt ein Zeugnis und kann an sich nicht ablaufen. Ein Schulabschluss wird ja auch nicht ungültig. Wenn man den Kurs für den Führerschein braucht verhält sich das auch genauso. Allerdings können die einzelnen Einrichtungen, bei denen man den Schein abgibt diesen abweisen, wenn er für sie zu alt erscheint. Da gibt es unterschiedliche Richtlinien, z.B. ein oder zwei Jahre maximales Alter bei Betrieben. Kann alles hiier nachgelesen werden: Man kann das so pauschal nicht beantworten. Kann alles hier nachgelesen werden:

http://www.erstehilfe-kurs.eu/gueltigkeit/