Lebenssversicherung -Auszahlung

Hallo zusammen,

mein Schwiegervater hat 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Er ist Versicherungsnehmer, versicherte Person, Todesfallleistung an die zum Zeitpunkt des Todes mit ihm zusammenlebende Person (mutmaßlich Schwiegermutter).

Wenn die LV vorzeitig (nach weniger als 12 Jahren) aufgelöst wird, welche Verluste hat der Schwiegervater?

Der Erlös der LV soll einem bestimmten Enkel zugute kommen. Der Schwiegervater hat eine Frau, zwei Töchter und 4 Enkel.

Ich sehe da Probleme im Erbfall (Todesfall).
Wie hätte der Schwiegervater während des Abschlusses der LV sicherstellen können, dass der bestimmte Enkel die Auszahlung der LV erhält?

Gruß
Bori

Wie hätte der Schwiegervater während des Abschlusses der LV
sicherstellen können, dass der bestimmte Enkel die Auszahlung
der LV erhält?

Indem genau dieser Enkel der Bezugsberechtigte im Todesfall ist. Die Bezugsberechtigung kann der Schwiegervater jederzeit ändern.

Hallo,

die Steuerfreiheit nach 12 Jahren ist dei einem Vertrag aus 2007 nicht mehr gegeben. Insofern irrelevant.

Allerdings wird es bei einer Kündigung nach 6 Jahren nur sehr wenig Rückkaufswert geben. Vernünftig wäre, den Enkel zum Bezugsberechtigten für den Todesfall zu machen. Das kann man jederzeit tun.

Viel Glüclk

Barmer

Hallo Bori,

bei den folgenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass es sich um eine klassische kapitalgebundene Lebensversicherung handelt, die heute und auch schon 2007 eigentlich niemand mehr hätte machen sollen. Korrekt?

Die Höhe des derzeitigen Auszahlungsbetrages spiegelt sich im Rückkaufwert wieder. Die Höhe des garantierten Rückkaufwertes wurde bereits mit der Versicherungsbestätigung (Police) ausgehändigt. Dort kommen allerdings noch Überschüsse hinzu, die in der Berechnung von 2007 wahrscheinlich höher ausgewiesen wurden als es heute der Fall wäre. Die Gesamthöhe des Rückkaufwertes kann jederzeit bei der Versicherung angefragt werden.

Die Person, die im Todesfall bezugsberechtigt ist, kann jederzeit geändert werden (Willenserklärung des Schwiegervaters), wenn es sich um ein widerrufliches Bezugsrecht handelt (ist meist der Fall und im Antrag dokumentiert).

Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Schwiegervater schon ein höheres Alter erreicht hat (Bezug zu Ihren Gedanken: was passiert wenn…)? Hier ist wirklich die Frage zu stellen, warum man dann der Vermittler überhaupt eine Versicherung mit Todesfallschutz vermittelt hat. Der Todesfallschutz frisst in dem Fall einen großen Teil der Versicherungsbeiträge auf, hinzu kommen die Kosten und nur ein verhältnismäßig kleiner Teil geht überhaupt in den Sparanteil. War die Vermittlung zum Abschluss hier wirklich bedarfsgerecht?

Es gibt aber noch weitere wichtige Punkte für eine korrekte Beantwortung Ihrer Frage: Wie schauen die Zahlungsströme aus? Wie viel wurde dort eingezahlt? Wird noch weiter einbezahlt? Handelt es sich um einen Einmalbeitrag? Wie alt ist der Schwiegervater? Wie hoch ist die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird? Anhand dieser Daten fällt eine Bewertung leichter.

Herzliche Grüße,
Michael

Hallo

Hallo,

die Steuerfreiheit nach 12 Jahren ist dei einem Vertrag aus
2007 nicht mehr gegeben. Insofern irrelevant.

Allerdings sind Lebensversicherungen auch nach dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 immer noch steuerlich privilegiert, denn Ablaufleistungen aus Kapitallebensversicherungen unterliegen nur zu 50 % der Einkommensteuer, wenn ihre Laufzeit mindestens zwölf Jahre betrug und der Versicherte 60 Jahre und älter ist.

und noch etwas zu @Herrn Schreiber:
ihre Aussage muss man nicht unbedingt nachvollziehen.
1.) wurde vielleicht gerade der Versicherungsschutz als wichtig angesehen 2.) ist eine LV immer noch steuerlich privilegiert (siehe oben) 3.) ist der Garantiezins 2007 sehr ordentlich 4.) wenn konservativ, ist die LV mit die sicherste Anlage in Deutschland 5.) bietet man heute in der Tat Produkte an, die sich anders nennen, aber im Kern im Sinne einer KLV angelegt werden.

Fazit: Weiterlaufen lassen (die meisten wären über die Verzinsung heute froh, außerdem sind die Kosten bezahlt) und die Bezugsberechtigung ändern.

Gruß cooler

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