Hallo Bori,
bei den folgenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass es sich um eine klassische kapitalgebundene Lebensversicherung handelt, die heute und auch schon 2007 eigentlich niemand mehr hätte machen sollen. Korrekt?
Die Höhe des derzeitigen Auszahlungsbetrages spiegelt sich im Rückkaufwert wieder. Die Höhe des garantierten Rückkaufwertes wurde bereits mit der Versicherungsbestätigung (Police) ausgehändigt. Dort kommen allerdings noch Überschüsse hinzu, die in der Berechnung von 2007 wahrscheinlich höher ausgewiesen wurden als es heute der Fall wäre. Die Gesamthöhe des Rückkaufwertes kann jederzeit bei der Versicherung angefragt werden.
Die Person, die im Todesfall bezugsberechtigt ist, kann jederzeit geändert werden (Willenserklärung des Schwiegervaters), wenn es sich um ein widerrufliches Bezugsrecht handelt (ist meist der Fall und im Antrag dokumentiert).
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Schwiegervater schon ein höheres Alter erreicht hat (Bezug zu Ihren Gedanken: was passiert wenn…)? Hier ist wirklich die Frage zu stellen, warum man dann der Vermittler überhaupt eine Versicherung mit Todesfallschutz vermittelt hat. Der Todesfallschutz frisst in dem Fall einen großen Teil der Versicherungsbeiträge auf, hinzu kommen die Kosten und nur ein verhältnismäßig kleiner Teil geht überhaupt in den Sparanteil. War die Vermittlung zum Abschluss hier wirklich bedarfsgerecht?
Es gibt aber noch weitere wichtige Punkte für eine korrekte Beantwortung Ihrer Frage: Wie schauen die Zahlungsströme aus? Wie viel wurde dort eingezahlt? Wird noch weiter einbezahlt? Handelt es sich um einen Einmalbeitrag? Wie alt ist der Schwiegervater? Wie hoch ist die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird? Anhand dieser Daten fällt eine Bewertung leichter.
Herzliche Grüße,
Michael