Guten Tag!
In den Medien wird ja gerade viel berichtet ueber das jetzt durchgefuehrte neue Gesetz zur regelung der Ausschueetung an Lebensversicherungskunden bzw. deren Policen.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/lebensversicheru…
Meien erste frage ist:
Muessen nicht auch alte Vertragsinhaber um ihre Ausschuettungen fuerchten?
Gut, sie fallen nicht direkt unter den garantierten neuen Ausschuettungssatz, doch wenn die Versicherung will, kann sie doch wohl die ertraege, die sie erwirtschaftet erstmal den Neuversicherten zukommen lassen und die „alten“ einfach auf den Mindestgarantiezins ewig sitzen lassen?
Das andere:
Betrifft die Neuregelung auch Versorgungskassen? Das sind zwar keien Lebensversicherer, aber sie orientieren sich laut Vertrag auch an der Kapitalmarktentwicklung.Und wenn diese schon die Leistungen aus bekannten Gruenden auf den Mindestsatz gesenkt haben, wie bspw. der BVV in Berlin, dann ist wohl nicht zu erwarten, dass das wieder angehoben wird, slebst wenn Zinsen wieder steigen, denn dann werden die „Neukunden“ sicher bevorzugt?
Was meint Ihr dazu?
MultiVista