Lebensversichedrungen - Neuregelung des Garantiezinses

Guten Tag!

In den Medien wird ja gerade viel berichtet ueber das jetzt durchgefuehrte neue Gesetz zur regelung der Ausschueetung an Lebensversicherungskunden bzw. deren Policen.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/lebensversicheru…

Meien erste frage ist:

Muessen nicht auch alte Vertragsinhaber um ihre Ausschuettungen fuerchten?
Gut, sie fallen nicht direkt unter den garantierten neuen Ausschuettungssatz, doch wenn die Versicherung will, kann sie doch wohl die ertraege, die sie erwirtschaftet erstmal den Neuversicherten zukommen lassen und die „alten“ einfach auf den Mindestgarantiezins ewig sitzen lassen?

Das andere:

Betrifft die Neuregelung auch Versorgungskassen? Das sind zwar keien Lebensversicherer, aber sie orientieren sich laut Vertrag auch an der Kapitalmarktentwicklung.Und wenn diese schon die Leistungen aus bekannten Gruenden auf den Mindestsatz gesenkt haben, wie bspw. der BVV in Berlin, dann ist wohl nicht zu erwarten, dass das wieder angehoben wird, slebst wenn Zinsen wieder steigen, denn dann werden die „Neukunden“ sicher bevorzugt?

Was meint Ihr dazu?

MultiVista

Hallo,
die Versicherungsunternehmen müssen sich nach den gültigen Vorschriften des VVG, VAG und der Kalkulationsverordnung richten.
Es gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz; - das Versichertenkollektiv muss an entstehenden Gewinnen in vergleichbarer Form beteiligt werden. Hier liegt auch ein Grund für das LVRG.
http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-un…
Die derzeit noch gültigen Gesetze, insbesondere zur Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven, können nämlich zu einer Ungleichbehandlung des Kollektivs führen; insbesondere, weil derzeit fällige Verträge dadurch eventuell überproportional an den Gewinnen beteiligt werden - zu Lasten künftig fälliger Verträge.
Der „Garantiezins“ ist schon in der Vergangenheit mehrfach verändert worden und wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch in der Zukunft verändert werden. Er ist insbesondere für die Kalkulation des Vertrages bedeutsam und hat Einfluss auf Garantieleistungen - weniger bedeutsam ist der Garantiezins für die Gesamtleistungen eines Vertrages, es sei denn, das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet (nur) eine Verzinsung unterhalb des Garantiezinses (was für Verträge, für die ein Garantiezins von 4% greift durchaus im Einzelfall sein kann).
LV-Unternehmen sind privat geführte Unternehmen - Versorgungskassen i.d.R. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es gelten (zunächst) unterschiedliche Gesetze
Gruß J.K.

Nun also, das heisst, dass „Altversicherte“, die eine inzw. auf aktuellen Mindestsatz/Garantie „Rente“ erhalten, damit rechnen koennen, dass dieser Satz, da ja weiter reduzierbar, weiter faellt und damit die monatlichen auszahluungen?

Das andere

Versicherungen und Pensionskassen haben ja - weil vermeintlich hoehere rendite - inzw auch jede Menge Aktien. Ist dieses „Renditeinstrument“ ktie jetzt dann wegen der niedriger ausfallenden Garantie weniger interessant geworden fuer diese Institutionen, weil man jetzt wieder weniger „Risiko“ fahren braucht?

Danke!

Hallo,

Nun also, das heisst, dass „Altversicherte“, die eine inzw.
auf aktuellen Mindestsatz/Garantie „Rente“ erhalten, damit
rechnen koennen, dass dieser Satz, da ja weiter reduzierbar,
weiter faellt und damit die monatlichen auszahluungen?

Der zu Vertragsbeginn festgelegte Garantiezins gilt für die gesamte Vertragsdauer!
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantiezins

Das andere

Versicherungen und Pensionskassen haben ja - weil vermeintlich
hoehere rendite - inzw auch jede Menge Aktien. Ist dieses
„Renditeinstrument“ ktie jetzt dann wegen der niedriger
ausfallenden Garantie weniger interessant geworden fuer diese
Institutionen, weil man jetzt wieder weniger „Risiko“ fahren
braucht?

Investments in Aktien spielen bei Versicherungen eine untergeordnete Rolle. Überwiegend wird (und muss auch) in festverzinsliche Papiere investiert.

Danke!

Gruß J.K.