Lebensversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

nach einem Rückkauf einer LV länger als 12 Jahre wurde mir die Steuer abgezogen. Folgende Ausfürhung habe ich dazu erhalten: Zinsen aus LV zählen nach EstG § 20 Abs. 1 Ziff. 6 beim Empfänger der Leistung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragssteuer , wenn die Versicherung gegen Einmalprämie abgeschlossen wurde. – Auch wenn die Versicherung über 12 Jahre läuft.

Mir ist das neu. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt?

Gruß
Markus

Hallo,

im Prinzip stimmt das mit der Steuerpflicht - aber nur für Verträge nach 2004.
Das ist zumindest mein Wissensstand. Dass es da für Einmalprämien eine Ausnahme gegeben haben soll, ist mir neu, aber ich kenne mich in der damaligen Rechtslage nicht wirklich aus.

…das ist (leider) korrekt.

Damals musste die Beitragszahlung auf mindestens 5 Jahre verteilt werden und mindestens 12 Jahre laufen, damit die Auszahlung steuerfrei sein wird.

Sie könnten nun sich ggf. die Kapitalertragssteuer bis maximal 801/1.602 EUR vom Finanzamt über die EkSt-Erklärung wiederholen.

Beste Grüße
tripleZ

Das stimmt. Daher hat man vor 2005 die Verträge mit Einmalbeitrag immer auf 60 Monate gestreckt und erst in einen festverzinslichen Topf einzahlen lassen woraus die Beiträge dann entnommen wurden über die kommenden 5 Jahre. War das bei dir nicht so ist es steuerpflichtig.

Gruß
Dennis

ja das stimmt

Hallo Markus,

ja das ist richtig, denn um Steuerfreiheit zu erreichen musste damals die Laufzeit 12 Jahre betragen und die Beitragszahlung mindestens 60 Monate.
Um das zu erreichen wurden seinerzeit die Einmalzahlungen in ein Depot gelegt und daraus 60 Monate Beiträge entnommen. Das Depot wurde selbstverständlich verzinst.
Lebensversicherung mit Einmalzahlungen wurden wie andere Kapitalanlagen betrachtet und waren nicht steuerfrei.

Man hätte ausrechnen können welche Ablaufleistung höher ist, die mit Einmalzahlung oder die mit 60 Monaten Beitragszahlung.
Nach meinem Wissen war ein Depot günstiger, vor allem bei höheren Summen, da der Steuerabzug bei der Ablaufleistung erheblich sein kann.
So haben sich früher bei guten Zinsen 100.000,- € fast verdoppelt.
folglich würden heute 25% also 25.000,- € Steuer fällig.

Normalerweise müsstest Du heute noch den ehemaligen Vermittler auf Falschberatung und Schadenersatz verklagen!

Im Rahmen der Einsteuererklärung kann man einen geringen Teil der Steuern zurückholen, wenn man den Freibetrag Ledige, ca. 800,- € und Verheiratete 1600,- €, noch nicht ausgeschöpft hat. Dazu muss man eine Anlage K ausfüllen.
Gruß
Franjo