Hallo Markus,
ja das ist richtig, denn um Steuerfreiheit zu erreichen musste damals die Laufzeit 12 Jahre betragen und die Beitragszahlung mindestens 60 Monate.
Um das zu erreichen wurden seinerzeit die Einmalzahlungen in ein Depot gelegt und daraus 60 Monate Beiträge entnommen. Das Depot wurde selbstverständlich verzinst.
Lebensversicherung mit Einmalzahlungen wurden wie andere Kapitalanlagen betrachtet und waren nicht steuerfrei.
Man hätte ausrechnen können welche Ablaufleistung höher ist, die mit Einmalzahlung oder die mit 60 Monaten Beitragszahlung.
Nach meinem Wissen war ein Depot günstiger, vor allem bei höheren Summen, da der Steuerabzug bei der Ablaufleistung erheblich sein kann.
So haben sich früher bei guten Zinsen 100.000,- € fast verdoppelt.
folglich würden heute 25% also 25.000,- € Steuer fällig.
Normalerweise müsstest Du heute noch den ehemaligen Vermittler auf Falschberatung und Schadenersatz verklagen!
Im Rahmen der Einsteuererklärung kann man einen geringen Teil der Steuern zurückholen, wenn man den Freibetrag Ledige, ca. 800,- € und Verheiratete 1600,- €, noch nicht ausgeschöpft hat. Dazu muss man eine Anlage K ausfüllen.
Gruß
Franjo