Lebensversicherung

Hallo,

hab mal eine frage, ich würde gern eine Lebensversicherung auf mich abschließen. Zu gunsten meinen Sohnes das er abgesichert ist. Das problem ist nur das ich überschuldet bin und kurz vor der privatinsolvenz stehe. Und da ja alle vermögensrücklagen aufgebraucht werden muss. Jetzt hatte ich gedacht das meine Eltern für mich quasie eine aufmachen und ich ihnen dann monatlich das geld gebe. weil mein sohn soll nicht für meine fehler bezahlen. kennt sich vllt da iregenjemand aus. und kann mir tipps geben wie ich das am besten händle?

Hallo Klarlack,

die Idee eine Vorsorge für den Sohn abzuschließen ist sehr gut.
Eine LV, wie Dir sicher bekannt ist, nicht besonders empfehlenswert, weil die Verzinszung sehr schlecht ist. Es gibt bessere Vorsorge-Möglichkeiten.
Nujn zu Deinem Problem, auch wenn Deine Eltern für Deinen Sohn etwas abschließen und Du zahlst, erfährt dies der Insolvenz-Verwalter.
Der sichere Weg ist, wenn die Insolvenz eröffnet ist und und Du frei über Dein verfügbarees Einkommen entscheiden kannst, dann kannst Du den Beitrag ganz offiziell für Deine Eltern zahlen.

Hallo,

was Du abschließen willst, ist eine Risiko-Lebensversicherung. Dann bekommt Dein Sohn einen Batzen Geld, falls Du verstirbst. Das sollte auch bei Insolvenz etc. kein Problem sein, weil dadurch kein Vermögen angehäuft wird, sondern nur im Todesfall eine Leistung fließt.

Schließ diese auf Deinen Sohn ab, setze Dich als versicherte Person ein, und alles ist gut. Wenn Dein Sohn schon volljährig ist, muss er mit unterschreiben.

Die Beiträge können natürlich auch vom Konto Deiner Eltern abgebucht werden. Dann müssen Die aber Ihre Einwilligung geben.

Bitte den Schuldnerberater fragen, der die Insolvenz vorbereitet.

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Hallo,
tut mir sehr leid, da kann ich nicht weiterhelfen.

Gruß Retep47

Hallo,
grundsätzlich geht das schon. Du kannst eine LV abschließen, wenn der Sohn der Begünstigte ist im Versicherungsfall. Der Vertrag darf nicht rückübertragbar sein. D.h. du als Sorgeberchtigter darfst den Vertrag nicht ändern zu einem späteren Zeitpunkt und einen anderen Begünstigten einsetzen oder den Vertrag auflösen. Das kann man mit der Versicherung vertraglich vereinbaren.
Aber auch im Insolvenzverfahren kannst du nach Beendigung der Verfahrensstufe „vereinfachtes Insolvenzverfahren“ mit deinem unpfändbaren Einkommen machen, was du willst. In der restlichen Wohlverhaltensperiode musst du nicht mehr Vermögen einsetzen, sondern nur noch dein pfändbares Monatseinkommen. Nur ererbtes Vermögen ist zur Hälfte einzusetzen, sonst aber nichts.
Wenn du jetzt eine Kapital-LV abschließt, musst du sowieso erstmal eine Weile eingezahlt haben, bevor ein Rückkaufswert entsteht. Bis dahin ist das Vereinfachte Insolvenzverfahren abgeschlossen. Danach zählt nur noch dein pfändbares Einkommen.
Eine reine Risiko-LV ist sowieso immer möglich und auch viel billiger.
Viele Grüße
Micha

Das sollte kein großes Problem geben. Lass deine Eltern für dich bezahlen. Deine Eltern lassen von ihrem Konto abbuchen und die Versicherung prüft dann wahrscheinlich nur deren Identität. Die Versicherung kann ruhig auf deinen Namen laufen.
Gruß
Dennis

Hallo eine Absicherung für den Todesfall, also eine Risikolebensversicherun kannst Du immer machen, auch kann Dein Sohn Versicherungsnehmer werden, Du Versicherte Person und Bezahler.

Eine Lebens Versicherung Als Sparvertrag ist völlig sinnlos, Du würdest die ersten 10 Jahre nur für die Kosten bezahlen, bevor ein Guthaben entstünde. Da sparst Du lieber etwas auf einem fondssparplan, oder Bausparer an. Auch hier kann Dein Sohn den Vertrag auf seinen Namen abschließen. Aussedem hast auch Du bei ner Insolvenz eine Pfändungsfreigrenze und darfst etwas erspartes haben.

Das müssten Genug Lösungen sein.

Gruß der Ruhestandsplaner

Hallo,

wir müssen hier differenzieren. Sprechen Sie von einer klassichen LV oder einer Risiko-LV.

Wenn man sich nur gegen das Risiko „Tod“ versichern möchten, ist eine Risiko-LV das Einzige sinnvolle. Für 10€ im Monat bekommt man einen Schutz von 150.000€ - bespielsweise.
Somit ist dem Versicherer „egal“, ob Sie Insolvenz anmelden wollen. Diese Frage wird nicht abgefragt.

Von einer klassischen LV würde ich dringend abraten. Hier müssen die für den gleichen Versicherungsschutz 100€ einzahlen. Der Rest wird angelegt. Von den 100€ werden auch nur 10€ intern als Risikoanteil angelegt + Verwaltungsgeühren. Die 100€ werden Sie gar nicht übrig haben und sparen möchten Sie auch nicht. Hinzu kommen noch 3 Jahre sinnlose Provisionsabzahlungen.
Und: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.lebensver…

Fazit: Eine Risiko-LV in gewünschter Höhe bzgl. monatlich mögliche Einzahlungsmögkichkeiten prüfen/abschließen. Der Antrag wird eine einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Versicherung wird sämtliche Ärzte von Ihnen anschreiben, um Ihren Gesundheitszustand abzuprüfen. Die Ärzte lassen sich in der Regel auch viel Zeit. Bitte beim Antrag wirkliche jede einzelne Kleinigkeit notieren. Selbst wenn Sie sich den kleinen Finger in den wünschten abgefragten Jahrenabschnitt (in der Regel 5 Jahre) gebrochen haben. Sollt der Tod eintreffen, wird die Versicherung alles versuchen, nicht zu zahlen. Ein „gebrochener Finger“ wäre für die Versicherung ein gefundenes Fressen. Ihr Sohn bekommt dann gar nichts.

Das mit den Eltern funktioniert nicht. Der Versicherungsnehmer „muss“ sterben.

Die Frage ist warum Sie eine LV benötigen?
Wenn sich nicht sterben wollen, ist der Abschluss eigentlich nicht notwendig. Das hätte auch nichts mit der Insolvenz zu tun.
Wenn Sie sterben wollen, dann können Sie auch eine über 3 Millionen abschließen. Das ist jedoch Kalkür und Ihr Sohn bekommt gar nichts.

Gruß

Chris

Um Ihren Sohn abzusichern, muss es doch keine kapitalbildene Lebensversicherung sein.
Ein Risikolebensversicherung mit Sofortverrechnung der Überschüsse wäre die günstigste Todesfallabsicherung.

Hallo,
ganz generell gilt: Du wirst ALLES anmelden müssen, was Du hast und bekommst. Außer der Pfändungsfreigrenze wird man das dann bei dir auch pfänden.
VG Klaus M.