Lebensversicherung auf Rentenbasis besser kündigen?

hallo guten Morgen, ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Habe eine lebensverischerung auf Rentenbasis bei der Allianz.
Diese ist schon abgelaufen und ich habe eine Monatl.Rente v. 650.-- Sollte die Überschussbeteiligung wegen dem fallenden Leitzins wegfallen, wären es 200.-- weniger, weiss ich nicht was ich machen soll, wäre es besser diese zu kündigen?
Herzlichen Dank im voraus

Hallo,

hallo guten Morgen, ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Habe eine Lebensverischerung auf Rentenbasis bei der Allianz. Diese ist schon abgelaufen und ich habe eine monatl.Rente v. 650.-- Sollte die Überschussbeteiligung wegen dem fallenden Leitzins wegfallen, wären es 200.-- weniger, weiss ich nicht was ich machen soll, wäre es besser diese zu kündigen?

Das sollen dann -30% ausmachen?
Es ist keine Rechtsfrage. Besser wäre vielleicht das Brett zum Thema Versicherungen oder Geldanlage.
Dort dann vorsichtshalber etwas unpersönlicher fragen und vielleicht ein paar Aussagen zum Auszahlbetrag bei Kündigung treffen. Es wäre ja denkbar, dass diese ebenfalls mit negativen Konsequenzen verbunden wäre.
Dann wäre zu fragen, ob man selbst mit dem Kapital eine Anlageform vergleichbarer Rendite, Sicherheit und Liquidität finden kann oder ob bzw. an welchen Stelen man da flexibler ist.

Grüße

Hallo,

Du hast doch bei Ablauf der Lebensversicherung einer Auszahlung in mtl. Rentenzahlung für einen Zeitraum XX oder bis zum Lebensende zugestimmt.
Dies ist vertraglich vereinbart. Daher kannst Du deinen Vertrag auch nicht mehr kündigen.

Gruß Merger

Hallo Frau Hornung,

vielen Dank für Ihre Frage.

Leider ist diese nicht ganz leicht ohne weitere Infos zu beantworten, weshalb?

Nun, dazu muss man erstmal das System der Lebensversicherung, (auch der auf Rentenbasis), anschauen, insbesondere das des Garantiezinses:

Was ist der Garantiezins?

Die Rendite einer Lebensversicherung hängt wesentlich davon ab, welche Verzinsung ein Versicherer erwirtschaften kann. Es gibt dabei jedoch auch etwas wie eine Mindestverzinsung, die das Versicherungsunternehmen seinen Kunden gutschreibt; nämlich den Garantiezins.

Er gibt an, wie der sogenannte Sparanteil mindestens verzinst wird. Das ist jener Teil der Prämie, den das Versicherungsunternehmen für den Kunden anlegt. Nach oben gibt es da keine Grenzen. Erwirtschaftet der Versicherer auf den Sparanteil dauerhaft eine höhere Rendite als den Garantiezins, so kann die Zinsgutschrift für den Kunden höher ausfallen.

Der Garantiezins wird bei Abschluss des Vertrags fixiert und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Das bedeutet: Wenn ein Versicherer den Garantiezins verändert, gilt der neue Wert nur für neu abgeschlossene Verträge. Bestehende Verträge sind von dieser Neufestlegung nicht betroffen!

Aktuell liegt der Garantiezins bei ca. 1,75%. In der Vergangenheit lag dieser wegen des seinerzeit höheren Zinsniveaus am Kapitalmarkt bei bis zu 4% und höher. Welcher Garantiezins für Ihre Police gilt, kommt also darauf an, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Der Garantiezins ist in der Regel entweder auf Ihrem Versicherungsschein oder in den dazu gehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Zurück zu Ihrer Frage.

In Ihrem Fall gehe ich davon aus, dass die Lebensversicherung schon länger besteht, da Sie ja schon im Rentenbezug stehen, und daher eine höhere Garantieverzinsung zugrunde liegt, als dass Sie momentan (risikolos) auf dem freien Kapitalmarkt erwirtschaften bzw. bekommen könnten. Daher meine Empfehlung, schauen Sie sich die Garantieverzinsung Ihres Vertrages erst an, erfragen beim Versicherer den Auszahlungsbetrag bei einer evtl. Kündigung, und wägen dann ab, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Zu beachten ist auch, das der Auszahlungsbetrag bei einer Kündigung natürlich geringer wird, je länger der Rentenbezug schon besteht. Je nach Höhe Ihrer Rente und Einkünfte
wäre auch die steuerliche Seite anzuschauen, falls Sie den Auszahlungsbetrag neu anlegen.

Ob jedoch Ihr Vertrag noch zu kündigen ist, darauf wies Herr Merger hin, da Sie bereits im Rentenbezug stehen, weiß ich nicht, da ich die Vertragsgrundlage und dessen Tarif Ihrer Privaten Rentenversicherung nicht kenne.

Alles Gute!

Freundlich grüßt

Kuno Höll
VDH Höll

ich stimme der bereits erhaltenen Beantwortung von Kuno Höll voll zu…
Gruss
HJN

Hallo,

ich verstehe das so, dass die Rente schon läuft und durch Gewinnanteile auf 650 EUR erhöht ist. Diese Erhöhung kann nicht mehr wegfallen, die derzeitige Zinslage kann nur dazu führen, dass es keine weiteren Erhöhungen gibt.

Eine Kündigung zum derzeitigen Zeitpunkt ist wahrscheinlich gar nicht möglich.

(Diese Antwort gilt für die überwiegend übliche Lebens- und Rentenversicherung.)

Viel Glück

Barmer