Hallo,
ich habe eine Frage zur Lebensversicherung. Wenn man ein Policen-Darlehen auf eine Lebensversicherung aufnimmt, verringert sich dann dadurch der Rückkaufswert?
Hintergrund der Frage: Ein Bekannter von mir steht kurz vor Hartz IV und liegt zwar einerseits mit einer Kombi-Police (BU + Kapitalleben) laut Rückkaufswert-Bescheinigung knapp über der Schonvermögensgrenze und ist somit an sich nicht bezugsberechtigt. Andererseits hat er noch ein Darlehen zurückzuzahlen. Daher war die Idee, ob es möglich ist, eine Vorauszahlung aus der LV in Anspruch zu nehmen, einen Teil des Darlehens damit zu tilgen und somit unter die Schonvermögensgrenze zu fallen - die Jobecenter „verrechnen“ ja nicht Vermögen und Schulden. Prinzpiell wäre natürlich auch denkbar, die Police aufzulösen, im Hinblick auf die LV wäre das kein Problem und angesichts der Situation sicher richtig. Aber es hängt eben eine BU „dran“ - und das wird er aus gesundheitlichen Gründen keine mehr bekommen.
Daher die Frage: Kann man diese Police erhalten (wegen der Berufsunfähigkeitsversicherung wäre das wichtig) und durch eine Vorauszahlung den Rückkaufswert verringern?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, Einsparungen aus der Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die BU aber irgendwie zu erhalten? Wo könnte er sich diesbezüglich noch beraten lassen?
Vielen Dank!