Lebensversicherung: Auszahlung -> Rückkaufswert?

Hallo,

ich habe eine Frage zur Lebensversicherung. Wenn man ein Policen-Darlehen auf eine Lebensversicherung aufnimmt, verringert sich dann dadurch der Rückkaufswert?
Hintergrund der Frage: Ein Bekannter von mir steht kurz vor Hartz IV und liegt zwar einerseits mit einer Kombi-Police (BU + Kapitalleben) laut Rückkaufswert-Bescheinigung knapp über der Schonvermögensgrenze und ist somit an sich nicht bezugsberechtigt. Andererseits hat er noch ein Darlehen zurückzuzahlen. Daher war die Idee, ob es möglich ist, eine Vorauszahlung aus der LV in Anspruch zu nehmen, einen Teil des Darlehens damit zu tilgen und somit unter die Schonvermögensgrenze zu fallen - die Jobecenter „verrechnen“ ja nicht Vermögen und Schulden. Prinzpiell wäre natürlich auch denkbar, die Police aufzulösen, im Hinblick auf die LV wäre das kein Problem und angesichts der Situation sicher richtig. Aber es hängt eben eine BU „dran“ - und das wird er aus gesundheitlichen Gründen keine mehr bekommen.
Daher die Frage: Kann man diese Police erhalten (wegen der Berufsunfähigkeitsversicherung wäre das wichtig) und durch eine Vorauszahlung den Rückkaufswert verringern?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, Einsparungen aus der Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die BU aber irgendwie zu erhalten? Wo könnte er sich diesbezüglich noch beraten lassen?

Vielen Dank!

Hallo,

da bin ich wirklich kein Experte und zu deiner konkreten Frage ‚… Lebensversicherung auszahlen lassen, die BU aber irgendwie erhalten …‘ kann ich nur das Gespräch mit dem Versicherer empfehlen.

Und der Sinn oder Nicht-Sinn von BU-Versicherungen bei ALG II-Bezug sei mal dahin gestellt.

Gruß

Matrix_

an sich kann man schon ein Policendarlehen aufnehmen. Dies kann man über den Rückkaufswert tilgen. Also müßte damit der Rückkaufswert gegenüber einer Außendarstellung (AMt) gekürzt sein. Konkret sollte man sich aber nochmal bei der Versicherung dazu beraten lassen. Sinnvoll ist es aufjedenfall die Schulden vorher zu tilgen.

Hi,

das Policendarlehen ist im Prinzip nicht anderes als ein Kredit. Hierfür sind Zinsen zu bezahlen und die zugrunde liegende Lebensversicherung dient als Sicherheit. Somit ändert sich nichts an Versicherungsschutz, aber auch im Prinzip nichts am Rückkaufswert (bei einer Kündigung der Lebensversicherung wird zuerst einmal der Wert des Policendarlehens abgezogen, aber als Vertragswert ist der komplette Rückkausfwert erst einmal noch vorhanden).

Alternative wäre eine Teilkündigung der Lebensversicherung (Auszahlung eines Teils des Rückkaufswertes). Damit würde sich aber der Versicherungsschutz ändern - wie genau, kann die Versicherungsgesellschaft beantworten.

Möglicherweise ist auch eine Vereinbarung eines Verwertungsauschlusses beim Vertrag möglich, sodass auch über die Schonvermögensgrenze hinaus kein Zugriff des Amtes erfolgt. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass man so auch selbst den Vertrag bis zum Rentenalter nicht mehr verwerten kann…

Viele Grüße

Thomas K.

Vieleln Dank für deine Hilfe, v.a. auch für den Hinweis zum Verwertungsausschluss!

Hallo,

ich würde schnellstmöglich einen Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft anrufen und diese wichtigen Punkte klären. Pauschal kann ich keinen Tipp geben, da Vertragskonstellaltionen und Bedingungen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

ein Policendarlehen ist möglich, dafür sind dann Zinsen zu zahlen.
Das Darlehen wird später von der Ablaufleistung abgezogen und senkt auch den jetzigen Rückkaufswert, sodass das Jobcenter keinen Zugriff mehr hat und auch nichts anrechnen kann.

Man könnte auch die Gesellschaft fragen, ob der Vertrag als reine BU Versicherung weitergeführt werden kann oder ob die Lebenssumme herunter gesetzt werden kann. (Beitragsersparnis)

Das Schonvermögen berechnet sich nach Lebensalter mal 750,-€
Ein 40 Jähriger hat z.B. 30.000,- € frei für die Altersversorgung.

Das Schonvermögen für Sparanlagen oder Sparbücher liegt bei 150,- € pro Lebensjahr, mindestens aber bei 3.100,- €.

Riesterverträge sind Hartz 4 sicher, hier hat das Jobcenter keinen Zugriff.

Wenn möglich würde ich auf jeden Fall versuchen das Darlehen vor dem Hartz 4 Bezug los zu werden, denn das Jobcenter interessiert nur das Vermögen, die Schulden aber nicht. Selbst eine Verrechnung ist nicht möglich.
Dafür würde ich sogar die Lebensversicherung kündigen und auf die BU verzichten, statt später Insolvenz anmelden zu müssen.
Wenn ein Hartz 4 Empfänger eine BU-Rente bekommt wird diese komplett vom Hartz 4 Geld abgezogen. Und wie soll man so schnell wieder in Arbeit kommen, wenn man auch noch krank oder eingeschränkt ist.
So wurden schon viele Hartz 4 Empfänger in die Insolvenz getrieben, da man ihnen das Vermögen abgenommen hat und sie dann auf den Schulden sitzen gelassen hat.

Um Genaueres sagen zu können müsste ich die Daten der Lebensversicherung mal einsehen. Beginn, Ablauf und Höhe der BU und der Versicherungssumme, sowie den aktuellen Rückkaufswert.

Da es für viele Menschen schwierig ist mit den Versicherungsgesellschaften zu verhandeln, kann ich das gerne für Deinen Bekannten übernehmen.

Wenn er Interesse an meiner Hilfe hat soll er mir eine Mail schicken und eine Kopie des Versicherungsscheines anhängen.

Wie bei allen meine Kunden wird alles streng vertraulich behandelt!

Auf jeden Fall sollte alles geklärt sein bevor ein Antrag gestellt wird, bis dahin kann jeder mit seinem Vermögen machen was er will. Erst am dem Tag des Antrages auf Hartz 4 zählt das dann vorhandene Vermögen.

Gruß
Franjo

Auszahlen lohnt sich nicht. Der Rückkaufswert war bei mir 30% vom Eingezahlten. Ich habe meine damals „eingefroren“, sie als beitragsfrei gestellt. Das mache ich seit 5 Jahren.

MfG, Andi

Das ist alles möglich. Am besten einmal bei der Versicherung anrufen. Die können einem sagen was dort ein Policendarlehen kostet. Vielleicht kann man die Hauptversicherung (die LV) vom Beitrag her verringern und die BU aufrecht erhalten. Ich würde allerdings die Versicherung kündigen und den Kredit zurückzahlen. Außer das Risiko der BU ist wirklich gegeben.
Gruß
Dennis

Hallo und einen schönen Abend. Na klar kann er aus der Versicherung einen Teil zurückkaufen, allerdings sehen das die Versicherungen als Darlehen an und verlangen das in Raten wieder, obwohl es Dein eingezahltes Geld ist. Aber versucht es doch mal mit einer Beitragsfreistellung für ein Jahr, das geht immer. Bis dahin kann sich viel ändern. Ansonsten müsst ihr ganz schnell die Rückzahlung beantragen, so dass das Geld noch vor Antragsstellung ausgezahlt wird sonst gibt es nur unnützen Stress beim Jobcenter. Allerdings heißt es, dass ab Beginn des ALG II jeder Zufluss gezählt wird, also schnell sein. Ansonsten schaut mal ob es in Eurer Nähe eine Stelle gibt wie Erwerbslosencentrum, da wird euch auch geholfen. Weiter kann ich leider nicht helfen, hoffe mal, es hat doch etwas gebracht. Schönen Abend noch Stephanie

Hallo,

eine KLV+BU ist eine der nur denkbar schlechtesten Anlageform die es auf Markt gibt. Nun befinden Sie sich in der Situation, dass Sie die BU behalten wollen, die aber in eine LV gebunden ist. Hinzu kommt noch, dass die KLV eine Geldverbrennungsanlage ist.
Auf gar keinen Fall kündigen! Dann ist die BU weg und der Rückkaufswert im Verhältnis katastropal sein wird. Hier gibt es nur einen Gewinner -> die Versicherung.

Ich würde mich direkt an die ARLG wenden.

Viele Grüße

Chris

Hallo,

die Frage zielt offensichtlich daraufhin, Leistungen zu „erschleichen“. Deshalb gibt es von mir keine Antwort.

Nur soviel: Beleihungen ändern am Rückkaufwert nichts!!!
Und Leistungskürzungen (Reduzierung der Vers.-Summe) und/oder Teilauszahlungen führen neuerdings fast immer zu einem Neuvertrag!!!