Hallo ihr Wissenden,
angenommen, ein lebensversicherter Mann ist spurlos verschwunden und wird nach 10 Jahren für tot erklärt. Bekommt die Begünstigte (in dem Fall, seine Frau) die Summe erst nach der Toterklärung? Witwenrente bekäme die Frau meines Wissens ggf. früher.
Was aber jetzt, wenn der Mann nach, sagen wir mal, 11 Jahren wieder auftaucht - lebend selbstverständlich. Müsste die Versicherungssumme zurückgezahlt werden?
Obwohl es um keinen konkreten Fall geht, würdet ihr mir mit einer sachkundigen Antwort sehr helfen.
Schöne Grüße
Ann da Cáva