Lebensversicherung: Auszahlung und ggf. Rückzahlung

Hallo ihr Wissenden,

angenommen, ein lebensversicherter Mann ist spurlos verschwunden und wird nach 10 Jahren für tot erklärt. Bekommt die Begünstigte (in dem Fall, seine Frau) die Summe erst nach der Toterklärung? Witwenrente bekäme die Frau meines Wissens ggf. früher.

Was aber jetzt, wenn der Mann nach, sagen wir mal, 11 Jahren wieder auftaucht - lebend selbstverständlich. Müsste die Versicherungssumme zurückgezahlt werden?

Obwohl es um keinen konkreten Fall geht, würdet ihr mir mit einer sachkundigen Antwort sehr helfen.

Schöne Grüße
Ann da Cáva

Hallo,

Hallo ihr Wissenden,

angenommen, ein lebensversicherter Mann ist spurlos
verschwunden und wird nach 10 Jahren für tot erklärt. Bekommt
die Begünstigte (in dem Fall, seine Frau) die Summe erst nach
der Toterklärung? Witwenrente bekäme die Frau meines Wissens
ggf. früher.

Für die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall,
ist eine Sterbeurkunde erforderlich.

Wenn diese nicht vorliegt, wird das kapital erst nach Ablauf ausgezahlt.

Gruß Merger

Ok und danke.

Und weiter?
Was ist, wenn der Tote quicklebendig wieder auftaucht?

Grüße
AdC

Ok und danke.

Und weiter?
Was ist, wenn der Tote quicklebendig wieder auftaucht?

Was soll dann sein? dann darf er sein Leben weiter leben!

Was soll dann sein? dann darf er sein Leben weiter leben!

Nö, in meinem Krimi nicht :smile:
Was ich wissen will ist, ob die Begünstigte, die die Lebensversicherung ja mit der Toterklärung ausbezahlt bekam, die Summe zurückzahlen muss.

Wenn du das vielleicht noch wüsstest?

Schöne Grüße
Ann da Cáva

Was soll dann sein? dann darf er sein Leben weiter leben!

Nö, in meinem Krimi nicht :smile:
Was ich wissen will ist, ob die Begünstigte, die die
Lebensversicherung ja mit der Toterklärung ausbezahlt bekam,
die Summe zurückzahlen muss.

Du meinst also, wenn für den Lebenden eine Sterbeurkunde ausgestellt wurde
und er wieder zum Leben erwacht.

Dann stellt sich natürlich zuerst einmal die Frage, auf wessen Veranlassung wurde
die Sterbeurkunde ausgestellt ?

Dabei wird dir vermutlich nur ein Rechtsanwalt helfen können.

Der Versicherer selbst, zahlt bei Erhalt der Sterbeurkunde aus.

Alles weitere hat mit Versicherungsfragen nichts mehr zu tun.

Gruß Merger