Hallo,
Wenn Ihr Mann VN ist, dann ist er Inhaber aller Rechte und Pflichten an der LV. Für Willenserklärungen Ihres Mannes darüber bedarf es keiner besonderen Rechtsform.
Unabhängig davon sollte das Ganze vertaglich festgehalten werden.
Bei der Abtretung von einer LV zum Zwecke einer Finanzierung sind tatsächlich steuerlicher Aspekte zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen zur Finanzierung von Immobilien
Lebensversicherungen werden gerne auch eingesetzt, um ein Immobiliendarlehen zurückzuzahlen. Um die Steuervorteile (ggf. anteiliger Sonderausgabenzug und vor allem halbe Steuerfreiheit der Erträge) nicht zu gefährden, sollten Sie folgende Regeln beachten:
Gute Nachricht für Selbstnutzer:
Die Finanzierung eines selbst genutzten Eigenheims mit Hilfe einer Lebensversicherung ist grundsätzlich nicht steuerschädlich.
Ein Lebensversicherungsvertrag wird jedoch seine Steuervorteile verlieren, wenn die Erlebensfallansprüche aus dem Vertrag zur Tilgung oder Sicherung eines Darlehens abgetreten oder verpfändet werden und die Kosten des Kredits steuerlich als Werbungskosten (zum Beispiel bei vermieten Immobilien) oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Die Verwendung eines Lebensversicherungsvertrages für einen Kredit ist dagegen unproblematisch, wenn mit dem Darlehen unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts finanziert werden, mit dem laufend Einkünfte erzielt werden sollen. Das Wirtschaftsgut darf aber keine Forderung sein. Auch dürfen die zur Tilgung oder Sicherung verwendeten Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen das Darlehen nicht übersteigen.
Der Fiskus will mit dieser Regelung Zinsaufblähungsmodelle verhindern, bei denen die Kreditzinsen auflaufen und am Ende viel mehr getilgt wird, als der Bau gekostet hat.
In der Regel wird hier bereits bei der Abtretung darauf hingewiesen. Informieren Sie sich auf alle Fälle bei Ihrem Steuerberater.
gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de