Lebensversicherung bei Hausverkauf an Exfrau

Folgendes ist bei mir gerade aktuell: Mein Ex-Mann und ich haben von ein paar jahren ein haus gemeinsam gekauft, d.h. es gehört uns beiden je zur Hälfte. Jetzt nach der Scheidung will ich meinem Exmann seine Hälfte abkaufen. Allerdings sind noch einige Schulden abzubezahlen. Beim Hauskauf damals wurde ein Teil des Kredites über eine Lebensversicherung abgedeckt, welche 2018 fällig wird und dann den Großteil der Schulden abdeckt. Versicherungsnehmer ist mein Ex-Mann, die LV ist an das Kreditinstitut verpfändet. Nach Auskunft der Bank, bei der ich den neuen Kredit aufnehmen will, verlangt eine Zustimmung meines Exmannes auf Übertragung an sie. Und jetzt meine Frage: Reicht das? Oder muss ich mit meinem Exmann über einen Anwalt irgendeine Vereinbarung treffen? Muss die LV auf mich umgeschrieben werden? Können steuerliche Nachteile auf mich zukommen?

Ich hoffe, es kannmir hier jemand weiterhelfen. Herzlichen Dank schon mal!

Sterurlich kann ich dir leioder nicht helfen. Nachdem der Mann der Versicherungsnehmer ist müßte eigentlich ein Versicherungsnehmerwechsle stattfinden und du in die Rechte und Pflichten des Vertrages einsteigen. Das heißt die Prämie bezahlen. Wichtig wäre zu wissen wer das Bezugsrecht hat und wer versicherte Person ist. All das sthet auf der Police und davon hängt es ab wie de Vertrag weiter behandelt werden kann. Solange du kein VN bist hast du 0-Rechte auf den Vertrag und z.B bei einem wiederruflichen Bezugsrecht müßetest du den Kredit nochmal besparen da das Recht auf die Leistung nur deinem EX zusteht und er damit den Kredit gar nicht tilgen müßte da du das Haus ja übernommen hast … Leider braucht es dazu viele Detailinfos. Villeicht sprichst du besser doch mit deinem Anwalt er müßte einen rechtlichen Überblick habn bzw. dir alle notwendigen Fragen stellen.

Hallo,

bezüglich der Lebensversicherung kann ich Dir sagen, dass die Erträge hieraus steuerfrei sind, sofern es sich um einen Altvertrag (vor 2005) handelt. Die Erträge neuerer Verträge sind zur Hälfte bzw. voll steuerbar (wenn sie jünger als 12 Jahre sind).
Zu beachten ist dabei, dass nur die Zinsen, aber nicht die eingezahlten Beiträge besteuert werden.
Wegen einer Versicherungsübertragung benötigst Du keinen Anwalt. Das wir bei der Versicherung gemeinsam beantragt.
Natürlich muss Dein Exmann zustimmen, was auch immer mit dieser LV passieren soll.
Viele Grüße

Danke für die Antwort! Dann ist das ja gar nicht so kompliziert. Der Altvertrag ist im übrigen aus 1998.
Aber noch eine Frage: Meinst Du mit Versicherungsübertragung die Abtretung an die neue Bank oder die Umschreibung auf mich? Würde im Falle der Umschreibung dies dann als Neu-Abschluss gelten und somit steuerpflichtig werden?

Viele Grüße

Das mit der Anwaltsfreiheit gilt für beides. Das sind ganz normale Vertragsanpassungen, für die man absolut keinen Anwalt braucht.

Die Umschreibung dürfte aus meiner Sicht kein Neuabschluss sein. Der Versicherte ist ja weiterhin Dein Exmann. Lediglich der Beitragszahler, der Versicherungsnehmer also, ändert sich. Vetragsnummer etc.bleiben gleich. Aufpassen würde ich aber auf jeden Fall, dass es bei der Vertragsanpassung nicht zu Fehlern kommt.

Gruß

hallo, wenn Ihr Mann und Sie sich einig sind und das schriftlich festhalten, ist das ok. Ihr Mann wird damit zum Drittsicherungsgeber. Sie werden sich mit ihm einigen müssen, wer die mtl Leistung der Versicherung bezahlt, denn das ist ja quasi der Tilgungsersatz. Ihr Mann muss in der Bank unterschreiben, dass diese Versicherung weiter haftet und zur Darlehensrückzahlung verwendet werden kann. Steuerliche Nachteile gibt es m.E. nicht, wenn die 12 Jahre Laufzeit eingehalten sind. Wenn Sie es diesbezüglich genau wissen wollen, kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Alles Gute!

Hallo beawe,
das ist tatsächlich ein bisschen kompliziert, denn für die Lebensversicherung Ihres Exmannes wird ja zum Zeitpunkt der Scheidung nur der Rückkaufswert als Vermögen angerechnet. Wer zahlt die denn weiter ein? sie wird ja wohl noch nicht vollständig angespart sein. Hatten Sie bei der Scheidung keinen Anwalt? Normalerweise müsste da ja schon einiges geregelt worden sein. Jedenfalls müssten SIE die weiteren Beiträge in die Versicherung einzahlen. Sofern die Bank und Ihr Exmannsich mit der Übertragung bzw. Zustimmung einverstanden erklären ist alles machbar. Klar muss aber auch die LV darüber informiert werden, auch darüber wer die Beiträge künftig zahlt. Ob eine Umschreibugn nötig ist weiss ich nicht, da die LV ja eh schon der Bank gehört.
Alles Gute

Hallo,

Wenn Ihr Mann VN ist, dann ist er Inhaber aller Rechte und Pflichten an der LV. Für Willenserklärungen Ihres Mannes darüber bedarf es keiner besonderen Rechtsform.

Unabhängig davon sollte das Ganze vertaglich festgehalten werden.

Bei der Abtretung von einer LV zum Zwecke einer Finanzierung sind tatsächlich steuerlicher Aspekte zu berücksichtigen.

Lebensversicherungen zur Finanzierung von Immobilien

Lebensversicherungen werden gerne auch eingesetzt, um ein Immobiliendarlehen zurückzuzahlen. Um die Steuervorteile (ggf. anteiliger Sonderausgabenzug und vor allem halbe Steuerfreiheit der Erträge) nicht zu gefährden, sollten Sie folgende Regeln beachten:

Gute Nachricht für Selbstnutzer:

Die Finanzierung eines selbst genutzten Eigenheims mit Hilfe einer Lebensversicherung ist grundsätzlich nicht steuerschädlich.

Ein Lebensversicherungsvertrag wird jedoch seine Steuervorteile verlieren, wenn die Erlebensfallansprüche aus dem Vertrag zur Tilgung oder Sicherung eines Darlehens abgetreten oder verpfändet werden und die Kosten des Kredits steuerlich als Werbungskosten (zum Beispiel bei vermieten Immobilien) oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Die Verwendung eines Lebensversicherungsvertrages für einen Kredit ist dagegen unproblematisch, wenn mit dem Darlehen unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts finanziert werden, mit dem laufend Einkünfte erzielt werden sollen. Das Wirtschaftsgut darf aber keine Forderung sein. Auch dürfen die zur Tilgung oder Sicherung verwendeten Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen das Darlehen nicht übersteigen.

Der Fiskus will mit dieser Regelung Zinsaufblähungsmodelle verhindern, bei denen die Kreditzinsen auflaufen und am Ende viel mehr getilgt wird, als der Bau gekostet hat.

In der Regel wird hier bereits bei der Abtretung darauf hingewiesen. Informieren Sie sich auf alle Fälle bei Ihrem Steuerberater.

gruß

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

hallo,

sorry, kann ich nicht helfen…

lisa

sorry hier kann ich nicht helfen

Hallo beawe,

ein Versicherungsnehmerwechsel wird an der Vertragszusammensetzung (ggf. steuerfreiheit) nichts ändern. Über einen Anwalt müsste dahingehend nichts geklärt werden (das Geld können sie beide sparen), denn ein Versicherungsnehmer ist „Vertragsinhaber“. Werden Sie nun als VN eingetragen, ist es auch ihr Vertrag.

Ich hoffe, ich konnte behilflich sein.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,
ob es für dich steuerliche Nachteile hat oder nicht, dass kann ich dir auch nicht sagen.
Ich kann dir aber nur anraten, die LV auf dich umschreiben zu lassen.
Denn sollte der Extremfall eintreten und dein Ex-Mann sterben, weiß ich nicht genau, wie sich das mit der Auszahlung verhält.
Das Beste ist aus meiner Sicht einen Fachanwalt für Familienrecht der geleichzeitig auch als Notar tätig ist aufzusuchen, der weiß sicherlich ganz genau, was in deinem speziellen Fall das Richtige ist.
Tut mir Leid, dass ich dir nicht mehr dazu sagen kann.
Alles Gute !
Lg, Speedy

Hallo,
da die LV an das Kreditinstitut verpfändet ist, werden diese kaum davon zurücktreten.
Aber nachdem ja die Schulden auf das Haus hauptsächlich durch die LV abgedeckt sind, kannst du dies ja durch eine Bestätigung des Kreditinstituts nachweisen und dann bei der anderen Bank deine Hälfte des Hauses beleihen.
Für weitere Fragen erreichst du mich kurzfrisig unter
[email protected]
Alles Gute und lieben Gruß
Bernd

Liebe beawe,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben.

Eine Tilgung über eine Lebensversicherung ist meist sehr teuer. Als erstes sollten Sie überprüfen, ob die Lebensversicherung wirklich ausreicht, um den Kredit zu tilgen. Meist sind hier von den Banken Mogelpackungen verkauft worden und zum Ablauf fehlt immer noch ein ganzer Haufen Geld.

Wenn die Lebensversicherung wider Erwarten ausreichen sollte, um den Kredit zu tilgen, dann könnte sich eine Übertragung lohnen. Dazu muss dann der ehemalige Versicherungsnehmer den Vertrag an den neuen Versicherungsnehmer übertragen – wird aber steuerpflichtig und die Verträge müssen sofort versteuert werden.

Besser wäre: Ihr Ex-Mann bleibt Versicherungsnehmer und verzichtet im Rahmen der Scheidungsabwicklung auf seine Rechte und dann zählen Sie weiter und die Ansprüche werden dabei als Sicherungshebel an die neue Bank abgetreten.

Aber denken Sie daran: Eine Tilgungsaussetzung ist oftmals die teuerste Variante! Noch besser ist es, die Lebensversicherung aufzulösen und das Guthaben in den Kredit hinein zu tilgen. Und danach die letzten Jahre direkt tilgen.

Konkret können wir das aber für Ihre detaillierten Zahlen nicht sagen.

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Die LV war nur eine absicherung des Kredites für dei Wohnung. Für die Übertragung an sie benötigt man die Zustimmung der V-Nehmers. Will er diese Sicherheit weiterhin leisten oder müssen sie eine gesonderte bringen?
Die Lebensversicherung wird wohl beim Mann bleiben, allerdings wird ist Zugewinn dieser LV auszugleichen.

Gruß
EJWW

Hallo

sorry für die späte Antwort,

die LV muss nicht umgeschrieben werden aber der EX-Mann bleibt Vertragspartner der Versicherung.
Hier ist die Frage, ob zivilrechtlich durch einen Vertrag geregelt werden kann, dass der Zugriff und alle Rechte und Pflichten bei der Ehefrau liegen und der EX-Mann ohne Zustimmung der Ehefrau keine Änderungen am Vertrag vornehmen kann.
Ich denke die Versicherung hält sich an den Versicherungsnehmer und wird Willenserklärungen auch ohne Zustimmung der Ehefrau ausführen.

Eine Umschreibung auf die Frau stellt den Vertrag auf die aktuellen Bedingungen um, folglich würde der Vertrag steuerpflichtig beim Ablauf.
Gruß
Franjo