Hi .
Frage zum aktuellen Urteil.
Ist eine „BETR AVG, Direktversicherung im Sinne des Gesetztes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“, angenommenerweise aus Jahr 2003,
die als Entgeltumwandlung angeschlossen wurde
und
bei der später aus Eigenmittel die Beiträge bezahlt wurden,
auch von dem Urteil betroffen?
Danke vorab!
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