In den Versicherungsbedingungen steht: „Nach Anerkennung einer Leistungspflicht aus dieser Zusatzversicherung (BUZ) werden die Überschussanteile zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet (dynamische Gewinnrente).
Sie erhalten die BUZ Überschussbeteiligung für Akademiker. Den Angaben zur Überschussbeteiligung liegen die jetzt geltenden Überschussanteilsätze zugrunde; die Leistungen können nicht garantiert werden. Erhöhungen und Verminderungen während der Vertragslaufzeit sind möglich.“
Der BUZ-Leistungsfall ist in diesem Fall eingetreten, und die Überschussanteile tauchen bei der Rente aber nicht auf. Sie sind bei der kapitalbildenden Lebensversicherung weiter aufgeführt, aber führen nicht zu einer Erhöhung der Rente.
Ist das so korrekt gelaufen, oder sehe ich das richtig, dass da was fehlt?
MfG
ynot
Hallo, die Überschussbeteiligung der Kaptalversicherung bleibt auch dort und geht nicht in die BUZ. Sonst feht sie Dir ja bei der Altersversorgung.
Ich verstehe den AVB-Auszug so, dass nach Beginn der BU-Rente weitere Überschüsse aus der BUZ zur Rentenerhöhung verwandt werden, also frühestens einmal jährlich. Überschüsse sind aber nicht garantiert und bei der jetzigen Zinssituation auch nicht in der früher üblichen Höhe zu erwarten.
Viel Glück
Barmer
Hallo Barmer,
vielen Dank. Die einzige Rente, die versichert ist, ist die BUZ. Also müssen die Überschussanteile doch dort zur Erhöhung verwendet werden.
Oder wo befindet sich sonst die dynamische Gewinnrente? Der BUZ Leistungsfall ist ja eingetreten und die KapitalLV ist in so weiter Ferne (gerade entdeckt, dass sie mit 75 fällig wird, was für ein Quark), dass es wurscht ist, ob da Überschussanteile reinlaufen.
Und wie es in einer Situation mit Leistungsfall so ist, ist jeder Cent aktuell wichtig, da genug wegfällt.
Außerdem ist in den Auszügen seit Leistungseintritt ersichtlich, dass sich jährlich Überschussanteile anhäufen.
Und klar ist beei der derzeitige Zinssituation nicht viel zu erwarten, aber das nicht viel sollte trotzdem dort ankommen, wo es hingehört.
Grüße,
ynot
Ja, genau, in der Kapitalversicherung. So hast Du es wohl abgeschlossen.