Hallo,
die Lebensversicherung wurde gekündigt. Sie läuft seit Sep. 82. und hat eine Laufzeit von 40 Jahren. Montliche Beiträge bis einschl. 08.13 sind bezahlt. Es sind sehr kleine monatl. Beiträge gewesen, unter 40,00 Euro.
Überschussbeteiligung wurde in kleinen Teilbeträgen in den letzten Jahren ausbezahlt, aber nie gänzlich komplett aufgebraucht. Der Rückkaufswert wurde von der Vers. mitgeteilt. Dieser liegt um fast 2.000,00 Euro unter dem Betrag, der in 31 Jahren eingzahlt wurde. Also keine Zinsen, keine wieder aufgelaufene Überschussbeteiligung. Kann man davon ausgehen, dass man mit einem Verlust von ca. 2.000,00 Euro rechnen muss, nur weil vor Ablauf gekündigt wurde?! Der Verlust erscheint doch ziemlich hoch zu sein.
Vielen Dank und Gruß
Hallo,
Hallo,
die Lebensversicherung wurde gekündigt. Sie läuft seit Sep.
82. und hat eine Laufzeit von 40 Jahren. Montliche Beiträge
bis einschl. 08.13 sind bezahlt. Es sind sehr kleine monatl.
Beiträge gewesen, unter 40,00 Euro.
Überschussbeteiligung wurde in kleinen Teilbeträgen in den
letzten Jahren ausbezahlt, aber nie gänzlich komplett
aufgebraucht.
Die Überschüsse werden nicht ausgezahlt, sondern der Lebensversicherung gut geschrieben.
Der Rückkaufswert wurde von der Vers.
mitgeteilt. Dieser liegt um fast 2.000,00 Euro unter dem
Betrag, der in 31 Jahren eingzahlt wurde.
Könnte es sein, dass diese Lebensversicherung mit dynamischen Beiträgen bezahlt wurde ?
In diesem Fall, kann man vermutlich die mtl. Beiträgen seit 1982 gar nicht mehr nachvollziehen.
Die 2. Möglichkeit wäre, wenn es sich um eine Fonds-Lebensversicherung handelt.
Wenn es sich um keine Fonds-LV handelt, gibt es für diesen Vertrag einen Garantiezins von 3 %.
Also keine Zinsen,
keine wieder aufgelaufene Überschussbeteiligung. Kann man
davon ausgehen, dass man mit einem Verlust von ca. 2.000,00
Euro rechnen muss, nur weil vor Ablauf gekündigt wurde?! Der
Verlust erscheint doch ziemlich hoch zu sein.
Allerdings kann man nicht auch noch weitere Fehler beim Abschluss ausschließen.
Beispiel: letztes Jahr hat mir ein Kunde eine Ur-Alt-Police eines anderen Versicherers vorgelegt mit einer Laufzeit bis zum 100. Lebensjahr.
Dass es solche Laufzeiten gibt, war mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Gruß Merger
Danke für die Antwort.
Es war eine Dynamik vorgesehen. Dieser wurde aber widersprochen. Ab 09.84 wurde konstant immer der gleiche monatliche Beitrag geleistet.
Es sind 11.900,00 Euro eingezahlt worden. Es sollen 10.200,00 Euro ausgezahlt werden.
Kann man von der Vers. eine detaillierte Aufstellung der Berechnung des Rückkaufswertes fordern?! 1700,00 können doch wohl nicht für Gebühren etc. draufgehen!?
LG
Hallo,
Die Überschüsse werden nicht ausgezahlt, sondern der
Lebensversicherung gut geschrieben.
wie kommst du denn darauf? selbstverständlich kann ich mir Überschüsse auszahlen lassen!
Könnte es sein, dass diese Lebensversicherung mit dynamischen
Beiträgen bezahlt wurde ?
Jetzt kommst du der Sache etwas näher!
Meine Vermutung und Anmerkung:
1.) In den ersten Jahren waren die Beträge niedriger als der Fragesteller meint (Dynamik)
2.) Evtl. wurden DM (in den Anfangszeiten) mit EuroBeiträgen durcheinander gebracht
3.) wurden Überschüsse entnommen, was den Zins- und Zinseszinseffekt (fast) eliminierte
4.) sollte der Fragesteller überprüfen, ob Zusatzrisiken (BUZ, UZV, Höhere Todesfallleistung) eingebaut waren
Wenn alle 4 Punkte nicht zugetroffen hätten, müsste nach über 30 Jahren sehr viel mehr als die eingezahlten Beiträge herauskommen, egal wie bescheiden die Gesellschaft ist.
Gruß cooler
Hallo,
Die Überschüsse werden nicht ausgezahlt, sondern der
Lebensversicherung gut geschrieben.wie kommst du denn darauf? selbstverständlich kann ich mir
Überschüsse auszahlen lassen!
Man kann Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen lassen.
Nur seperat auszahlen lassen wäre mir neu.
Gruß Merger
Fragen dazu:
War es ein deutsches Versicherungsunternehmen ?
Bis zu welchem Lebensjahr war der Vertrag abgeschlossen ?
Zu welchem Lebensjahr wurde der Vertrag gekündigt ?
Und es war sicher auch keine Fonds-Police ?
War evt. in dieser Lebensversicherung eine Zusatzpolice enthalten ?
a) Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
b) Auszahlung bei schwerer Erkrankung
c) bei Unfalltod Auszahlung der doppelten Versicherungssumme
d) ergänzende Risiko-LV
Sollte dies der Fall sein, müssen die Beiträge für diese Zusatzpolice abgezogen werden,
denn es handelt sich hier nur um einen Risiko-Beitrag.
Gruß Merger
Man kann Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen lassen.
Nur seperat auszahlen lassen wäre mir neu.
Gruß Merger
Sowohl als auch!
Gruß cooler
Moin,
Lebensversicherungsbeiträge gehen in mehrere Kanäle der Versicherung:
a) einen Risikotopf
b) einen Überschußtopf
c) in die Verwaltung und die Kosten des Abschlusses (Provision für den Vermittler).
je grösser die Töpfe a) und c) sind, desto geringer wird die Auszahlung.
Wenn Überschüsse entnommen wurden, wenn auch nicht vollständig, so verringert dies das Guthaben in der Versicherung, wie sie zum Ablauf vorgesehen war.
In den 80er Jahren war noch eine höhere Garantieverzinsung vorgesehen.
Mittlerweile sind die Wertentwicklungen gesunken, die garantiert werden müssen (Bindung an den Leitzins - derzeit nur noch 1,75%).
Zudem ist der Versicherung die Frage zu stellen, ob sie nach der neuesten Rechtsprechung den Rückkaufswert (nach BGH-Urteil) berechnet hat oder dies noch der alte Stand von anno Tuc ist, als dieses Urteil noch keinen Bestand hatte.
Vermutlich ist auch der Ablaufswert mit der vorgesehenen Dynamik berechnet worden, der jedoch widersprochen wurde. Ergo kann der tatsächliche Ablaufswert differieren.
Ich vermute zudem, dass die Gesellschaft, bei der der Vertrag bestand, eine sehr hohe Eigenkostenquote hat, sprich, dass die Verwaltung eine Menge kassiert hatte. In diesem Zusammenhang wäre auch noch von Interesse, ob der Vertrag bei einem gebundenen Agenten der Versicherung oder einem Makler abgeschlossen wurde. Letzterer kassiet i.d.R. eine höhere Provision, was auch zu den Kosten gerechnet werden muss.
Das sind alles Allgemeinplätze, die keine Rolle dafür spielen, dass nach 31 Jahren!!! weniger!!! als (angeblich) die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden!
Das hängt überhaupt nicht mehr mit etwaigen Abschlusskosten oder Reduzierung der Überschüsse oder (was du alles genannt hast) zusammen. Die Erwähnung der Angleichung an den gar. RG ZIns ist leider auch daneben.
Im vorliegenden Falle hat es zeitweilg Zinsen bis zu (mind.) 6% oder mehr gegeben und die sind alle safe!
Nach 31 Jahren muss es andere Gründe geben! Vielleicht sind sie unter den Punkten, die ich genannt habe, anzusiedeln.
Gruß cooler
Danke für die vielen Antworten, Kommentare und Hinweise.
Sorry, hatte mich in meinem Anfangsbeitrag vertan, die Vers. sollte 44 Jahre laufen.
Es war damals wohl ein gängiger Versicherungsvertreter eines deutschen Versicherungsunternehmens, welches mit A anfängt.
Lebensversicherung mit Kapitalzahlung und Rentenwahlrecht
Abschluss mit 16 Jahren 1982, Laufzeit 44 Jahre.
Beitrag 57,40 DM, ab 09.83 62,80 DM bzw. 32,11 Euro bis einschl. 08.13.
Vers.-Summe 20.000,00 DM/bei Unfalltod 20.000,00 DM
Beitragsfreiheit u. Rente bei Berusunfähigkeit jährliche Rente 4.800,00 DM
Im Sep. 96 fiel dann, wie vereinbart (keine Ahnung, im Vertrag lese ich nichts), die mitversicherte Rente bei Berufsunfähigkeit weg. Daraufhin erhöhte sich die Versicherungssumme auf 29.806 DM.
Stand 2007: 15.240,00 Euro zum Ablauf 2026, Überschussbet. 7.753,00 Euro
Rückkaufswert im Sept. 07: 10.071,50 Euro, eingezahlt 9.599,67 Euro
Aus der Überschussbet. sind in Teilbeträgen 4500,00 Euro ausbezahlt worden.
Rückkaufswert im Aug. 13: 10225,00 Euro, eingezahlt 11911,80
Wenn man die Vers. fragt, ob sie nach BGH-Urteil abrechnen, kommt sicher ein ‚natürlich‘. Man kann es ja nicht nachvollziehen…
Ihr habt sicherlich Recht, da so einige Komponeten mitbedacht werden müssen, die in die Berechnung mit einfließen.
Vielen Dank für eure Mühe.
Hallo,
das beweist wieder, dass alles irgendwo seine Begründung hat.
Immerhin haben sich alle meine 4 Punkte bestätigt. … war das jetzt ein Eigenlob??
Gruß cooler
Hi nochmal,
wenn das Unternehmen mit 2A anfängt und 2 deutsche Städtenamen trägt, dann wundert mich bei der Kostenquote nichts mehr, die lag schon in den 90ern bei weit über 80%…
bei der sonstigen Konstellation der mitversicherten Risiken ist natürlich noch von einem weit höheren Risikoanteil auszugehen als bei einer reinen Risikolebensversicherung.
das alles und die Auszahlung der Überschüsse hat natürlich den Gewinn aufgefressen.
alles in allem könnte man das als „suboptimal gelaufen“ bezeichnen.
Hi nochmal,
wenn das Unternehmen mit 2A anfängt und 2 deutsche Städtenamen
trägt, dann wundert mich bei der Kostenquote nichts mehr, die
lag schon in den 90ern bei weit über 80%…
Diese Versicherung (wenn es die ist) betrachte ich als meinen Feind. Trotzdem muss ich ihnen mitteilen, dass sie phantasieren bzw. wenig Gesamtahnung haben.
Diese Ges. war wohl eine der teuersten, aber ich gebe ihnen hiermit die Chance „ihre“ 80% nochmals in Ruhe zu überdenken. Dazu liefere ich ihnen sogar Stichworte: Hauptkosten (z.B. auch sog. Abschlusskosten) auf 2 Jahre!!! verteilt.
Es bringt nichts, wenn sich Leute wie sie einschalten! Das trübt das Bild der Experten!
Gruß cooler
Nochmals vielen Dank für die Antworten, die sehr hilfreich waren und Licht ins Dunkel brachten.
Die Vers. fängt nicht mit Doppel-A an.
Aber in München steht eine Arena, die naja, ihr wisst es selber.
Lieben Gruß
Beitragsfreiheit u. Rente bei Berusunfähigkeit jährliche Rente 4.800,00 DM
Das kostet natürlich auch Beitrag, und je nach Beruf, nicht zu knapp.
eines anderen Versicherers vorgelegt mit einer Laufzeit bis zum 100. Lebensjahr.
Das wird eine Sterbegeldversicherung sein. Die werden immer bis zum 100. Lebensjahr ausgestelt.
eines anderen Versicherers vorgelegt mit einer Laufzeit bis zum 100. Lebensjahr.
Das wird eine Sterbegeldversicherung sein. Die werden immer
bis zum 100. Lebensjahr ausgestelt.
nein - es handelte sich um eine Kapitallebensversicherung mit Einschluss einer BU bis zum 60. Lebensjahr.
Früher wurde die Provision nach der Versicherungssumme bei LV´s gezahlt.
Je länger die Laufzeit - desto höher die Versicherungssumme zu einem niedrigen Beitrag.