Hallo,
es wurde zum 01.10.2011 eine LV Rürup mit angehängter BUZ gekündigt (Start: 01.09.2007).
Es ergab sich zu diesem Endpunkt ein Mindestrückkaufswert von ca. 750,- EUR für die LV.
Laut Versicherungsgesellschaft gab es zum Kündigungszeitpunkt in der BUZ noch negative Deckungsrückstellungen von ca. 1.000,- EUR.
Sie nahm eine Verrechnung vor und so ergab sich nach ihren Angaben kein Auszahlungsbetrag.
Meine Frage: ist es korrekt, dass beide Werte miteinander verrechnet wurden? Handelt es sich nicht um zwei rechtlich getrennte Verträge?
Danke für die Antwort.
Gruß
D.
Nein,
das sind keine getrennten Verträge. Eine Verrechnung wäre also o.k.
Wahrscheinlich war auch der Rückkaufswert der LV negativ, musste nur aufgrund der Garantie mit 750 EUR angesetzt werden.
Viel Glück
Barmer
Eva Lehmann
Unabhängige Versicherungsberaterin
nach § 34e GewO ? / Du solltest dein Impressum dringend
- Eindeutschen
- Vervollständigen
Unter dem Namen „Eva Lehmann“ gibt es KEINEN in Deutschland zugelassensen Versicherungsvermittler, geschweige denn einen Versicherungsberater!
Hallo,
Unter dem Namen „Eva Lehmann“ gibt es KEINEN in Deutschland
zugelassensen Versicherungsvermittler, geschweige denn einen
Versicherungsberater!
Das ist doch auch nur ein Bildchen einer attraktiven Frau, ähnlich den Lockbildchen einiger Partnervermittlungen!
Das war doch schon lange klar!
Gruß cooler
Selbst die Internetseite der unabhängigen Eva Lehmann ist unabhängig von deutschen Gesetzen …
Gruß Dirk