Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb (freier Versicherungsmakler) stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen ein Eigengeschäft-Abschluss (also provisionsfrei) einer privaten Renten-/Lebensversicherung möglich ist.
In den Berechnungsprogrammen der Versicherer kann man „Eigengeschäft“ (provisionsfrei) auswählen, was natürlich die Ablaufleistung erheblich verbessert.
Frage: Wenn ein Mitarbeiter so einen provisionsfreien Vertrag erhält, muss das irgendwo angegeben oder versteuert (z.B. geldwerter Vorteil, Steuererklärung) werden?
Leider ist im Internet dazu nichts zu finden. Es ist immer nur die Rede von geldwertem Vorteil für Sachleistungen. Wie verhält sich das ganze bei einer 30 Jahren andauernden Lebens-/Rentenversicherung?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Herzlichst
Luna