Folgende Frage zu Hartz 4. Wenn ein Arbeitsplatzverlust droht mit Arbeitslosigkeit und Hartz 4 ist es ja so, dass ein Teil des Vermögens (150 Euro pro Lebensjahr) nicht angerechnet wird. Alles andere wird angerechnet. Zählt hier nur das Vermögen aus Versicherungen und Sparkonten oder zählen auch Werte wie ein Auto dazu?
Es gibt ja Lebensversicherungen, welche als Hartz 4 sicher gelten. Meines Wissens nach müssen die aber eine gewisse Klausel haben, dass sie nicht kündbar sind. Ist das richtig? Ich habe auch mal gelesen, wenn man kündigt und der Verlust höher als 10% auf die eingezahlten Beträge ist, die Versicherung nicht gekündigt werden muss. Stimmt das?
Wie sieht es bei den Kontoauszügen aus wenn Hartz 4 beantragt wird? Wie gross ist der Zeitraum auf den in die Vergangenheit geschaut wird?
Vielen Dank für Antworten