Legaler Musikdownload und CD brennen

Hallo zusammen,
ich möchte gerne eine Musik-CD erstellen um sie zu verschenken. Wenn ich die Titel auf legalem (= gegen Gebühr!) Wege downloade, darf/kann ich sie dann anschließend auf eine CD brennen oder ist das nicht erlaubt bzw. wird dies sogar über einen Kopierschutz verhindert?
Wie gesagt, der Vorgang soll „legal“ erfolgen.
Vielen Dank

Servus,

Vor einiger Zeit ist das neue Urheberrecht in Kraft getreten. Nicht jedem ist auf Anhieb klar, was er noch darf und was nicht. Im neuen Gesetz gibt es zwei entscheidende Neuerungen: Einmal ist es jetzt explizit verboten, Kopierschutzmaßnahmen der Hersteller von DVDs, CDs, Videocassetten oder anderen Datenträgern zu umgehen oder zu knacken. Zum anderen ist es ebenfalls verboten, Kopien von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ herzustellen (wobei die Frage ist, wie man eine „offensichtlich“ illegale Kopie erkennt …). Dieser Teil des Gesetzes zielt ganz klar auf Tauschbörsen oder Ähnlichem ab, die in der Regel über das Internet oder über Tausch-Programme ablaufen. Trotzdem hat jeder (noch) das Recht, sich Kopien für den privaten Gebrauch herzustellen - was allerdings mit der neuen Version des Urheberrechts nicht gerade im Einklang steht.

Im Klartext heisst das: Für sich selbst, für Familienmitgliedern oder für Verwandte dürfen Kopien hergestellt werden. Ist der Empfänger aber bereits ein Kollege, gilt dieses nicht mehr: Sie haben etwas Illegales getan. Auch die Anzahl der Kopien schankt: In der aktuellen Rechtssprechung wird meist von sieben Kopien ausgegangen, die legal angefertigt werden dürfen. Allerdings sollten Sie für die Kopien kein Geld verlangen. Das neue Gesetz schränkt diese Vorgehensweise in so weit ein, als man zwar noch Kopien anfertigen darf, aber einen vorhandenen Kopierschutz nicht umgehen darf. Die Industrie muss (im Gegensatz zu bis dahin gängigen Praxis) eine kopiergeschützte CD, DVD oder anderen Datenträger eindeutig und sofort erkennbar als solche kennzeichnen. Auch das angewandte Kopierschutzverfahren muss bereits von aussen dokumentiert sein.

Irgendwo tief im CD- oder DVD-Fundus eines jeden Anwender steht sicher eine nicht ganz legale Kopie irgendeiner Software. Diese muss natürlich nicht vernichtet werden, da sich das Gesetz nicht auf die Vergangenheit erstreckt. Sind die alten Kopien ohne Kopierschutzmechanismus, dürfen sie sogar weiter kopiert werden. Auch die oft beschworene „Sicherheitskopie“ einer Software ist legal, selbst dann, wenn diese Software einen Kopierschutz aufweist - dies ist die einzige Ausnahme im Urhebergesetz. Dabei darf die Sicherheitskopie natürlich nicht verliehen, verschenkt oder verkauft werden. Ausserdem muss man im Besitz des Original-Datenträgers sein …

Wer Programme sein Eigen nennt, die in Lage sind, Kopierschutzsysteme zu umgehen, auszuhebeln oder sonst unwirksam werden zu lassen, macht sich nicht strafbar. Sie dürfen nur nicht angewandt werden. Auch die Benutzung der Tauschbörsen bzw. deren Programme ist nicht strafbar: Das Downloaden und das Bereitstellen von Werken, die urheberrechtlich geschützt sind, wie beispielsweise Musik, Filme, Software, Literatur, Bilder usw., ist aber verboten.

Ein Verstoß gegen das neue Urhebergesetz kann sehr teuer werden: Geldstrafen bis zu 100.000 Euro sind möglich sowie Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer allerdings das alles „gewerblich“ macht, kann bis zu fünf Jahre sich aus seinem sozialen Umfeld verabschieden. Werden Kopien lediglich für den privaten Gebrauch angefertigt, muss sich zwar nicht vor der Staatsmacht fürchten und wird ohne Strafe ausgehen. Aber die Inhaber des jeweiligen Urheberrechts drohen mit empfindlichen Schadensersatzklagen.

Natürlich gibt es auch Schlupflöcher: Das neue Gesetz hat seinen Schwerpunkt eindeutig auf das Umgehen von Kopierschutzmechanismen gelegt. Und genau an dieser Stelle kann man „angreifen“, wenn zum Beispiel die Wirksamkeit des Schutzes aufhört. Ein einfaches Beispiel aus der Praxis, das selbstverständlich in beliebige Richtungen weiter gesponnen werden kann: Sie kaufen eine Musik-CD, die nur auf einem Player, nicht aber in einem CD-Laufwerk abgespielt werden kann. Wenn Sie sich jetzt eine Kopie davon auf eine Kassette (kennt die überhaupt noch jemand?) machen, machen Sie sich nicht strafbar: Der Mechanismus ist nicht dafür vorgesehen.

Und weiter gesponnen sieht das dann so aus: Audio-CDs in einem CD-Player können problemlos mit einem Kabel über die Soundkarte auf die Festplatte eines Rechners kopiert werden. Und mit einem DVD-Film geht es ähnlich. Bei auf diese Weise hergestellte Privatkopien greift das Gesetz nicht - allerdings kann es sein, dass die Qualität etwas schlechter ausfällt. Und bei DVD-Filmen fallen natürlich alle Features wie Untertitel und so weiter weg.

Ein wie auch immer installierter Kopierschutz darf nicht umgangen oder „geknackt“ werden, um eine „Sicherungskopie“ zu erzeugen. Allerdings: Ist beispielsweise die CD für Windows mit Kopierschutz ausgeliefert, darf keine Kopie gemacht werden. Ist das gleiche Produkt für Linux ohne Kopierschutz legal erwerbbar, ist auch eine Kopie legal. Eine private Kopie ist erlaubt. Sowohl für sich als auch, wie es das gesetz formuliert, „nahestehende Personen“. Auch dann wenn das Werk an sich geschützt ist. Unklar ist allerdings die Anzahl der Kopien; vielleicht haben Sie ja eine Groß-Familie … Datenträger, die zur Installation oder Verbreitung von Software dienen (auch Spiele zählen dazu), dürfen nicht kopiert werden. Oftmals werden hier Äpfel mit Birnen verglichen, sprich Software, Audios und Filme sind getrennt zu betrachten. Das Anbieten von Programmen, die zur Umgehung eines Kopierschutz einsetzbar sind, ist verboten.

Hallo,

wenn man Musik legal erwirbt, hat man in Deutschland das Recht auf die sog. Privatkopie.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Deutschland

Ok, das heißt du darfst kopieren. Jetzt musst du nur noch können. Das hängt von deinem Musik-Lieferanten ab. Die meisten haben den Kopierschutz (http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung) abgeschafft.
Dann kannst du mit deiner erworbenen Kopie auch (angeblich bis zu 7) Privatkopien erstellen.

Grüße,
Wolfgang (der aber die aller-aktuellste Rechtsprechung und Auffassung der Musikindustrie nicht kennt)

Hallo Wolfgang,
besten Dank für die Info. Kann ich „vor“ dem Kauf eines Musikstücks irgendwie erkennen, ob es (der download) einen Kopierschutz hat? Denn dann würde sich der Kauf ja nicht lohnen, da ich eben aus mehreren Musikstücken eine CD erstellen möchte. Die legal erworbene Musik auf dem PC nutzt mir wenig. Sie muss mit einem Standardprogramm auf eine CD zu brennen sein.
Gruß riol

Grüße,
Wolfgang (der aber die aller-aktuellste Rechtsprechung und
Auffassung der Musikindustrie nicht kennt)

DRM (und w-w-w will dass ich noch was reinschreibe
Hallo riol,

ja, das steht normalerweise bei der Musik dabei. Ich weiß noch aus der DRM-Zeit, dass es bei manchen Liedern zwei Preise gab. Das Lied mit DRM war ca. 20% billiger als das ohne. Aber wie gesagt, ist die DRM-Zeit für Musik fast überall vorbei.
Aber bevor du dich evtl. umständlich registrieren musst um das zu erfahren, kannst du mal bei google suchen:
„musicload drm-frei“
„amazon drm-frei“
„itunes drm-frei“
ergeben als ersten Treffer meist die gewünschte Auskunft.

Ich habe bis jetzt Erfahrungen mit Amazon und Musicload. Amazon ist einfacher zu bedienen. Aber klappen tut es mit beiden.

iTunes würde ich nicht empfehlen.

Und DRM-freie Stücke kann man problemlos mit jedem Brennprogramm (das Audio-CDs brennen kann) brennen.

Grüße,
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

hat mir alles sehr geholfen!
Besten Dank

Schöne Festtage
riol

besten Dank für

Hallo riol,

Grüße,
Wolfgang

Servus Bernd,

vielen Dank für die „umfassende“ Erklärung!

Schöne Festtage
riol

Servus,

Hallo,

legal könnte es sein, wenn Du die Musik anschließend auf deinem Rechner löschst, oder die gebrannte CD als Privatkopie nutzt.

Aber da sind sich die Juristen in Deutschland glaube ich noch nicht so sicher. Du bewegst dich auf jeden Fall in einer Grauzone…

Gruß
Ralph