Legasthenie Erlass

Hallo an alle,
mit viel Interesse habe ich gerade den Beitrag zur Legasthenie gesehen. Meine komplette Familie väterlicherseits, besonders Männer, sind von dieser Krankheit betroffen. Mein Bruder wurde in den ersten paar Schuljahren regelrecht von der Lehrerin gemobbt und hat ständig zu hören bekommen, er soll auf die Sonderschule. Dabei waren wir damals erst halbes Jahr in Deutschland und er hat überhaupt erst mit 3 angefangen zu reden. Nach seiner Mittleren Reife mit 1,9 (trotz Hauptschulempfehlung) ist er jetzt auf einem Gymnasium. Die Geschichte wiederholt sich jetzt jedoch und der Deutschlehrer lässt Kommentare ab wie „Du hast nicht das Niveau auf einem Gymnasium zu sein“. Es tut mir im Herzen weh, das er jetzt vor komplett neuer Klasse so fertig gemacht wird. Ich wollte jetzt fragen, was ein Legasthenie Erlass ist und wie man sowas beantragen kann.
Mein Bruder hat seinen Test in der 2. Klasse gemacht, allerdings hat der Staat seine Therapie nicht fördern wollen. An wen wendet man sich mit diesen Fragen?
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!
Viktoria

Hallo, es kommt auf das Bundesland an. Also einfach mal bei der schulpsychologischen Beratungsstelle nachfragen. Die wissen das.
Gruß
Gerd

Hallo,

unter dem „Legasthenie-Erlass“ (L-E) versteht man umgangssprachlich einen Erlass des für Schulen zuständigen Ministerium eines Bundeslandes, wie Schulen mit Fällen diagnostizierter „Legasthenie“ umzugehen haben. Die Regelung ist also prinzipiell immer spezifisch für ein Bundesland (dem Föderalismus sei Dank!) und ist daher auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich kenne die Situation in Bayern im Detail, in anderen Bundesländern ist es m.W. ähnlich, kann aber im Detail (z.B. wer ist zuständig in der Schule) durchaus auch wieder anders sein.

In Bayern beginnt das Procedere damit, dass ein Schüler auf eine Lese-Rechtschreib-Störung getestet wird. Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann ist das bei Ihrem Bruder in der 2. Klasse der Fall gewesen. Wenn bei diesem Test eine LR-Störung (oder auch nur eine L- oder eine R-Störung) diagnostiziert wurde, dann weist der zuständige Schulpsychologe die Schule an, gemäß dem L-E zu verfahren und die Diagnose bei der Notengebung zu berücksichtigen. In der Praxis gibt es aber da durchaus eine gewisse Spannbreite, wie das im schulischen Alltag umgesetzt wird. Beispiel: Der bayerische L-E sagt, dass bei einer LR-Störung die Rechtschreibung nicht benotet werden darf (das ist also quasi ein Rechtsanspruch), aber ob jetzt z.B. ein betroffener Schüler ein Diktat gar nicht mitschreiben muss oder doch und ob dann die Fehler angestrichen werden oder nicht und wenn sie angestrichen werden, ob sie zusammengezählt und ausgewiesen werden oder nicht, das wird von Lehrer zu Lehrer verschieden gehandhabt.

Die in der Frage angesprochene Förderung ist wieder ein ganz anderes Thema. Eine diagnostizierte LR-Störung ist rechtlich weder eine Krankheit noch eine Behinderung, es gibt daher keinen Rechtsanspruch auf irgendeine Förderung. In der Praxis steht aber in allen Diagnosen, die mir bekannt sind, drin, dass das Kind aufgrund der LR-Störung in seiner psychischen Entwicklung gefährdet ist. Wenn dies festgestellt wird, dann kann nach dem Jugendhilfegesetz das zuständige Jugendamt Kosten für Therapiemaßnahmen zur Abwendung dieser Entwicklungsgefährdung übernehmen. Das ist aber eine reine Kann-Regelung, d.h. die Jugendämter verfahren hier vollkommen nach eigenem Ermessen (und wohl auch Budgetlage).

Wie gesagt, die Situation ist abhängig vom Bundesland, daher lässt sich die Frage, an wen man sich wenden sollte, nicht allgemeingültig beantworten. Für mich wäre der erste Ansprechpartner immer der zuständige Schulpsychologe oder ein für das Thema „Legasthenie“ zuständiger Beratungslehrer, mit dem die Situation diskutiert werden sollte.

Schöne Grüße

Ulrich Demlehner

Hallo,

ich weiß nicht in welchem Bundesland Sie wohnen. Aber jedes Bundesland hat in der Schulbehörde geregelt, wie mit Schülern umzugehen ist, die eine nachgewiesene Legasthenie haben. Diese muss über den schulpsychologischen Dienst nachgewiesen werden.
Es ist in der Literatur hinreichend bekannt, dass erbliche Faktoren bei der Legasthenie eine Rolle spielen können.

Es gibt in jedem Bundesland einen Landesverband für Legasthenie - oder aber man holt sich Informationen beim
Bundesverband für Legasthenie e.V.Königstr. 3230175 Hannover, Tel.:0511/318738, Fax 0511/318739 erhalten.

http://www.bvl-legasthenie.de/

Auf jeden Fall nichts unversucht lassen. Mobbing seitens von Lehrern ist nicht zu akzeptieren. Darüber sollte mit der entsprechenden Lehrerin und der Schulleitung ein Gespräch erbeten werden.

Viel Erfolg! U.

Hallo an alle,
mit viel Interesse habe ich gerade den Beitrag zur Legasthenie
gesehen. Meine komplette Familie väterlicherseits, besonders
Männer, sind von dieser Krankheit betroffen. Mein Bruder wurde
in den ersten paar Schuljahren regelrecht von der Lehrerin
gemobbt und hat ständig zu hören bekommen, er soll auf die
Sonderschule. Dabei waren wir damals erst halbes Jahr in
Deutschland und er hat überhaupt erst mit 3 angefangen zu
reden. Nach seiner Mittleren Reife mit 1,9 (trotz
Hauptschulempfehlung) ist er jetzt auf einem Gymnasium. Die
Geschichte wiederholt sich jetzt jedoch und der Deutschlehrer
lässt Kommentare ab wie „Du hast nicht das Niveau auf einem
Gymnasium zu sein“.
Mein Bruder hat seinen Test in der 2. Klasse gemacht,
allerdings hat der Staat seine Therapie nicht fördern wollen.
An wen wendet man sich mit diesen Fragen?
Viktoria

Hallo Viktoria,

Da ich Schweizerin bin, kann ich dir leider keine Antwort geben. Bei uns gibt es keinen Legasthenie Erlass.

Liebe Grüsse

Jolanda

Hallo Vey,
meine Kinder sind auch Legatheniker und waren von der Benotung der Rechtschreibfehler befreit (Legasthenie Erlass). Außerdem bekamen sie für alle schriftlichen schulischen Tests mehr Zeit zur Verfügung gestellt. Grundvoraussetzung dafür ist eine Testung auf Legasthenie bei einem Kinder- und Jugendpsychiater. Dort wird ein Intelligenztest, ein Rechtschreibtest und verschiedene andere Tests gemacht. Stehen Intelligenz und Rechtschreibleistung in einem großen Missverhältniss und treffen noch andere Faktoren zu, liegt eine Legasthenie vor. Die Diagnose des Arztes bekommt man in schriftlicher Form ausgehändigt, zur Weiterleitung an die Schule.
Hier findest du weitere Informationen:
http://www.bvl-legasthenie.de/faq

Hallo Viktoria,

Legasthenie ist meist eine isolierte Lese-Rechtschreibschwäche, manchmal tritt sie aber auch zusammen mit einer Rechenschwäche oder Aufmerksamkeitsdefizit auf. Kennzeichnend ist eine ansonsten hohe Intelligenz des Kindes. Also: wenn das Lesen und das Schreiben wesentlich schlechter sind als die restliche Intelligenz, wird Legasthenie diagnostiziert. Sonst zählt es als mangelnde Begabung und erfordert eine andere Förderung.

Nach Auffassung der meisten Lehrer und der Kultusminister sollte sich die Legasthenie bis zur 10. Klasse soweit normalisiert haben, dass dann ein normaler Schulbesuch möglich ist. Deshalb gibt es meistens eine Befreiung von der Rechtschreibnote nur bis zur 9. oder 10. Klasse.

Das ist aber nicht immer der Fall. Unser Sohn hat z.B. auch in der 11. Klasse noch eine entsetzliche Rechtschreibung (in allen Fächern, auch in Englisch), und alles andere einschließlich Mathe-Leistungskurs fällt ihm sehr leicht. Wir haben ihn psychologisch getestet und ihm wurde die Behinderung vom Versorgungsamt mit einem GdB von 30 anerkannt. Damit ist er jetzt offiziell behindert und darf nach dem Gleichstellungsgesetz und der UN-Konvention zu den Rechten Behinderter nicht mehr wegen seiner Behinderung diskriminiert werden.

Den Rechtschreiberlass gibt es von den meisten Kultusministerien. Hier ist zum Beispiel der Erlass von Brandenburg: www.iflw.de/service/legasthenieerlass_brandenburg.htm

Ich empfehle, Kontakt zur Schulpsychologin zu suchen und sich diese zur Verbündeten machen. Manchmal hilft aber leider nur ein Lehrer- oder Schulwechsel, wenn die Lehrer nicht zwischen mangelnder Begabung und Legasthenie unterscheiden können oder wollen.

Die Bescheinigung eines normalen Psychologen, Kinderarztes oder Lernspezialisten reicht übrigens nicht, es muss immer eine Bescheinigung des Schulpsychologen für die Befreiung von der Rechtschreibnote vorliegen.

Liebe Grüße von SpielundLern.de, Dr. Christian Gravert

Guten Abend,

es hängt sehr stark vom Bundesland ab, wie von Seiten der Schule mit dem Problem Legasthenie umgegangen wird. Und natürlich auch vom jeweiligen Lehrer…
Am besten informieren Sie sich zunächst über die Seite des Bundesverbands Legasthenie bzw. den entsprechenden Landesverband. Dort hilft man Ihnen bestimmt weiter. Der Link: http://www.bvl-legasthenie.de/

Beste Grüße
Lisa

Hallo Vey,

es gibt in jedem Bundesland einen Legasthenieerlass, den du dir im Internet herunterladen kannst. In diesem Erlass sind die entsprechenden Verwaltungsvorschriften z. B. Noten aussetzen, Zeitzugaben beim Schreiben , Förderung etc. angegeben, mit denen man dies an der entsprechenden Schule einfordern kann. Die Schule muss sich an den Erlass halten. Viel Erfolg!

Liebe Viktoria,

nicht verzweifeln.
Ich weiss nicht, in welcher Stadt Du bist, aber notfalls muß man mal für 1 Tag verreisen um den richtigen Arzt zu finden…

Meinem Sohn wurde in der 4. Klasse bei der x ten 6 in Deutsch die Frage gestellt, was mit „dem“ mal werden soll - von der Klassenlehrerin.
Natürlich ist er auf dem Gymnasium und kommt jetzt - mit Legasthenieerlass - ohne Wiederholung mit knapp 15 Jahren in die 10. Klasse.
Denn: Legastheniker sind nicht dumm sondern im Gegenteil oft besonders intelligent.

Vorgehensweise:
Suche Dir einen renomierten Kinderpsychologen in der Gegend, der den Legasthenietest durchführt. Kläre die Kostenübernahme mit der Krankenkasse ab.
Gehe mit dem Kind zum Test.
Superwichtig:
Bereite ihn NICHT darauf vor, lass ihn im Gegenteil am Vorabend lange fernsehen u.ä… (die Kids neigen dazu, sich bei so einer Gelegenheit besonders anzustrengen, was aber im Ergebnis nicht der Realität entspricht. Es ist also wichtig, dass er so erscheint, wie es eben ist, bei unserem Sohn zB SMSen bis 2 Uhr morgens unter der Bettdecke mit anschließender Müdigkeit am nächsten Tag).

Mit dem Ergebnis (notfalls bei einem anderen Arzt wiederholen) hast Du eine Legastheniebestätigung und die Schulnoten werden anders gezählt, das Mündliche zählt 1:1 zum Schriftlichen, er bekommt eine Arbeitszeitverlängerung etc.

Und zu dem Lehrer würde ich direkt und zwar sofort und notfalls jede Woche hingehen und mit ihm sprechen. Zuerst würde ich ihn fragen, ob das seiner pädagogischen Einstellung entspricht, und ob er sich evtl. nicht darüber im Klaren ist, was er mit den Kommentaren anrichtet.

Wenn er nicht einsichtig ist, würde ich ihm direkt mitteilen, dass alle seine negativen Kommentare mit Bestätigungen und Eindrücken der Mitschüler über das Verhalten des Lehrers gesammelt und - wenn sich das Verhalten nicht schlagartig ändert - auch bei der Schulleitung mit Abschrift an das Kultusministerium vorgelegt werden.
Aus die Maus.

Ich würde auch mit dem Klassenleiter und mit dem Schulleiter einen Termin zu diesem „MOBBING“ vereinbaren und denen alles erklären.

Stell Dich auf die Hinterbeine und kämpfe!!

Wenn es zu schlimm wird und nicht zu ändern ist, muß er notfalls die Schule wechseln.

Aber mit Deiner Hilfe wird er seien Weg gehen!!!

Ich hoffe, das hat Dir geholfen.

Liebe Grüße!

Hallo Viktoria,
ja, das Thema Lagasthenie wirft immer noch viele Fragen auf und die Mehrzahl der LehrerInnen scheint damit überfordert zu sein. Deine Fragen kann ich nur vage beantworten, weil ich selbst noch im Referendariat bin, dies aber derzeit wegen Elternzeit nicht ausübe. Ich vermute, dass mit „Legasthenie Erlass“ das Aussetzen der Notengebung im Bereich Deu (komplett oder nur auf Lesen und Schreiben bezogen weiß ich nicht) gemeint ist. Das soll dazu dienen, dass die Kinder nicht unnötig unter Druck gesetzt werden durch die Noten und sich eine Zeitlang (ca. 1 halbes Jahr, vermutlich auch länger)durch Therapie oder andere Förderungen in dem Bereich bessern können. Ansonsten kann man sich mit Fragen an Sonderpädagogen wenden. Entweder gibt es eine fest angestellte Person an der Schule, die für Kinder mit bestimmten Förderbedarf zuständig sind oder man wendet sich an den MSD (mobiler sonderpädagogischer Dienst). Da kommt mind. 1 Mal die Woche ein Sonderpädagoge, welcher für mehrere Schulen zuständig ist. Sowas weiß aber die Lehrerin.
So, ich hoffe, ich konnte mit meinem Halbwissen weiterhelfen…
Liebe Grüße, Nadine

Hallo,
meine Tochter hat die Lega von mir geerbt. Mittlerweile bin ich fast 47 Jahre alt. Daher kann ich Ihnen nur raten, lassen Sie sich nicht weiter mit der Lehrerschaft ein. Wenn die Lehrkraft solch eine Äußerung in der Klasse trifft, hat er meiner Erfahrung nach auch den Rückhalt. Sonst sind die nämlich sehr zurückhaltend und spielen sogar gerne den verständnisvollen… Wer im Gymnasium unterrichtet hat zumindest einmal eine Pädagogische Quallifikation. Aus meiner Sicht hat er in seiner Berufserfahrung die Rückendeckung von der Schulpsychologin und der Leitung, sonst würde er derartige bemerkungen nur unter 4 Augen machen. So etwas gibt es auch. Finde ich immer noch besser, als eine heuchlerische Person. Somit weiss man zumindest woran man ist.
Jetzt zum Problem. Machen Sie eine Selbsthilfegruppe für Lega in Ihrer Nähe ausfindig. Vermutlich wird man dort die Schule und unter umständen sogar den Lehrer kennen. Zudem würde ich an die Schilleitung schreiben, dort erwähnen, dass die Lehrkraft solche Bemerkungen macht. Die Schulleitung ist verpflichtet darauf hin den Schulpsychologen zu konsultieren. Wenn das alles nichts hilft, können Sie sich im Anschluss an die Schulbehörde wenden und dort sogar eine Dienst- Aufsichtsbeschwerde einreichen.

Viel Erfolg