Weiß jemand, ob es Urteile darüber gibt, wie die Beprobung in Eigentümergemeinschaften erfolgt, wenn in einer baulich separaten Untereigentümergemeinschaft (eigenes Gebäude, eigener Versorgungsstrang) Wohnungen vermietet sind?
Ich weiß, das in einer WEG eine Legionellenbeprobung zwingend vorgeschrieben ist, wenn auch nur eine einzige Wohnung vermietet ist. Die Kosten sind auf alle Eigentümer umzulegen, wobei über die Aufteilung ein Beschluß gefaßt werden kann. (Die Vermieter sind dann fein raus, weil sie ihre Kosten auf die Mieter abwälz…ehm, umlegen können.)
Wenn nun eine WEG aus drei Gebäuden besteht, wobei sich in einem der drei Gebäude fünf Wohneinheiten befinden von denen zwei vermietet sind und dieses Gebäude rechtlich eine Unter-WEG bildet, kann man dann die Trinkwasserverordnung so auslegen, daß nur diese UWEG beprobt wird?