Lehramt in Kombi: Ein Fach Sek 1 das andere Sek 2?

Guten Tag,

ich wollte gerne Lehramt studieren für die Fächer Mathematik und Sozialwissenschaften. Nun würde ich gerne Mathematik nur für die Sek. 1 (5-10) und Sozialwissenschaften für die 5-13 studieren (Sek2)…geht das? Oder muss ich beide entweder nur für Sek. 1 oder für Sek. 1 und Sek 2. studieren?

Vielen dank im Vorraus

Hallo!

Soweit ich weiß, geht das nur umgekehrt. Sprich: wenn du die Lehrbefähigung für Sek 2 haben möchtest, studierst du in der Regel auf Gymnasiallehramt. Um auch in der Sek 1 unterrichten zu dürfen, muss man normalerweise eine kurze Zusatzprüfung pro Fach im Examen ablegen und zuvor einige Sek1-bezogene Veranstaltungen besucht haben. Wenn du die Zusatzprüfung nicht ablegst, hast du rein theoretisch nur die Sek2-Befähigung und darfst auch nur dort eingesetzt werden. Spätestens im Berufsleben wird dies aber unter Umständen hinfällig, da dich die Schulen in der Not trotzdem in der Sek1 einsetzten.
Dass du jedoch ein Fach NUR auf Sek1 studieren kannst und dann dennoch das Gymnasiallehramt erreichst, ist mir von keiner Uni bekannt.

Gruß
Dine

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Hallo rambazamba,

ich glaube nicht, dass es sich unter BA/MA geändert hat. Soweit es mir bekannt ist, kann man das Staatsexamen nur in zwei Fächern der gleichen Schulform studieren.

Später im Schulalltag ist es aber natürlich möglich, dass du in Mathe nur Sek1 unterrichtest, kommt ganz auf die Unterrichtsverteilung an. Aber es gibt immer Kollegen, die sich um die Oberstufe reißen.

Gruß sannah

Hallo,

Lehrbefähigung für Sek 2 haben möchtest, studierst du in der
Regel auf Gymnasiallehramt.

Das Gymnasium besteht ebenfalls aus Sek I und Sek II…

Um auch in der Sek 1 unterrichten
zu dürfen, muss man normalerweise eine kurze Zusatzprüfung pro
Fach im Examen ablegen und zuvor einige Sek1-bezogene
Veranstaltungen besucht haben.

Mag sein, dass es so ein merkwürdiges Verfahren an irgendeiner Uni gibt, aber bisher ist mir so etwas nicht begegnet.

Normalerweise entscheidet man sich für ein Lehramt (z.B. an „Grund- und Hauptschule“ oder „Realschule“ oder „Regelschule“ oder „Gymnasium“ oder… je nach Bundesland).

Das Studium ist dann je nach zukünftigen Schülern stärker methodisch / didaktisch (etwa für Grundschule) oder stärker fachlich (etwa Gymnasium) orientiert. Man muss also eine bestimmte Anzahl an Seminaren in den entsprechend vorgegebenen Gebieten nachweisen. Zum Abschluss gibt es dann auch entsprechend ausgerichtete Prüfungen. Zusatzprüfungen für die „jüngeren Klassen“ des Gymnasiums erübrigen sich dann.

Dass du jedoch ein Fach NUR auf Sek1 studieren kannst und dann
dennoch das Gymnasiallehramt erreichst, ist mir von keiner Uni
bekannt.

Kenne ich auch so. Wer nur Lehrer Sek I ist, hat z.B./ wahrscheinlich für die Realschule studiert und darf unter keinen Umständen in der Oberstufe eingesetzt werden, weil derjenige auch keine Abiturprüfungen abnehmen darf.
Ein Realschullehrer kann aber, wenn er an einem Gymnasium genommen wird, eine zusätzliche Prüfung ablegen (geht aber nicht von heute auf morgen) und dann geht das auch mit der Sek II.

Frage am besten nach den genauen Bestimmungen bei der Universität deiner Wahl nach.

Aber du kannst jetzt schon sicher sein, dass du dich entweder für nur Sek I (Hauptschule/ Realschule/ Regelschule) oder Sek I in Verbindung mit Sek II (Gymnasium) entscheiden musst. Und wie du dann an der Schule eingesetzt wirst, dass entscheidet deine Schulleitung.

Hallo,

Ebenso.

Lehrbefähigung für Sek 2 haben möchtest, studierst du in der
Regel auf Gymnasiallehramt.

Das Gymnasium besteht ebenfalls aus Sek I und Sek II…

Natürlich tut es das. Aber das Gymnasiallehramt ist das einzige Lehramt(Gesamtschule und Berufskolleg jetzt mal außer Acht gelassen), dass zur Lehrbefähigung für die Sek 2 führt. Wer lesen kann…

Um auch in der Sek 1 unterrichten
zu dürfen, muss man normalerweise eine kurze Zusatzprüfung pro
Fach im Examen ablegen und zuvor einige Sek1-bezogene
Veranstaltungen besucht haben.

Mag sein, dass es so ein merkwürdiges Verfahren an irgendeiner
Uni gibt, aber bisher ist mir so etwas nicht begegnet.

Ein solches Verfahren ist keineswegs uniabhängig, weil es sich um eine STAATSprüfung (Examen) handelt, keine uniinterne Prüfung.

Normalerweise entscheidet man sich für ein Lehramt (z.B. an
„Grund- und Hauptschule“ oder „Realschule“ oder „Regelschule“
oder „Gymnasium“ oder… je nach Bundesland).

Auch das ist mir klar, da ich selbst Lehrerin bin und mich für das Gymnasiallehramt entschieden habe. Die bloße Entscheidung für das Lehramt alleine legt aber noch nicht fest, welche Lehrbefähigung du hinterher hast. Gymnasiallehramt ist (zumindest in NRW) in erster Linie eine Sek2-Ausbildung. Das „normale“ erste Staatsexamen dieses Lehramtes berechtigt dich also zunächst dazu, die Oberstufe zu unterrichten.

Das Studium ist dann je nach zukünftigen Schülern stärker
methodisch / didaktisch (etwa für Grundschule) oder stärker
fachlich (etwa Gymnasium) orientiert. Man muss also eine
bestimmte Anzahl an Seminaren in den entsprechend vorgegebenen
Gebieten nachweisen. Zum Abschluss gibt es dann auch
entsprechend ausgerichtete Prüfungen. Zusatzprüfungen für die
„jüngeren Klassen“ des Gymnasiums erübrigen sich dann.

Sollte dies stimmen, habe ich in meinem Examen zu viele Prüfungen abgelegt. Vielleicht sollte ich mich mal mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen, eventuell gibt´s Schadensersatz…

Es mag sein, dass das Gymnasiallehramt in anderen Bundesländern anders strukturiert ist, aber zumindest in NRW verhält es sich so, wie ich bereits im Ursprungsposting dargelegt habe.

Gruß
Dine

Hallo

Das Gymnasium besteht ebenfalls aus Sek I und Sek II…

Natürlich tut es das. Aber das Gymnasiallehramt ist das
einzige Lehramt(Gesamtschule und Berufskolleg jetzt mal außer
Acht gelassen)

Na also da muss ich doch mal sehr bitten. Es besuchen mehr Schüler berufsbildende Schulen als Gymnasien. Also ist das Gymnasiallehramt mitnichten das einzige Lehramt das zur Lehrbefähigung Sek II führt, sondern eines von zwei!

Gruß
Wawi

Und noch ein „Hallo“,

Sollte dies stimmen, habe ich in meinem Examen zu viele
Prüfungen abgelegt. Vielleicht sollte ich mich mal mit dem
Prüfungsamt in Verbindung setzen, eventuell gibt´s
Schadensersatz…

Du hast wahrscheinlich im falschen Bundesland / an der falschen Uni studiert…

Es mag sein, dass das Gymnasiallehramt in anderen
Bundesländern anders strukturiert ist, aber zumindest in NRW
verhält es sich so, wie ich bereits im Ursprungsposting
dargelegt habe.

Prima, ich berichte aus den Ländern Niedersachsen, Berlin und Thüringen. Fehlen noch 12… Mal schauen, was es noch so Spannendes gibt…

(Oder hab ich das irgendwo übersehen und es ging wirklich nur um NRW? Da war - glaube ich - wieder einmal keine Bundeslandangabe…)

Hallo,

Jedes Bundesland hat seine eigenen Anforderungen. Es gibt alle möglichen Schulformen und alle möglichen Lehrerarten. Wende dich an die zuständige Behörde. In BW wäre es das Landeslehrerprüfungsamt.

Gruß
MK

Hallo,

Prima, ich berichte aus den Ländern Niedersachsen, Berlin und
Thüringen. Fehlen noch 12… Mal schauen, was es noch so
Spannendes gibt…

(Oder hab ich das irgendwo übersehen und es ging wirklich nur
um NRW? Da war - glaube ich - wieder einmal keine
Bundeslandangabe…)

Der Ursprungsposter kommt aus Essen. Er hat zwar nicht gesagt, dass er dort auch studieren möchte, ich hab´s aber einfach mal angenommen.

Gruß
Dine

Hallo

Na also da muss ich doch mal sehr bitten. Es besuchen mehr
Schüler berufsbildende Schulen als Gymnasien. Also ist das
Gymnasiallehramt mitnichten das einzige Lehramt das zur
Lehrbefähigung Sek II führt, sondern eines von zwei!

Deshalb habe ich das Berufskolleg ja in der Klammer eigens erwähnt. Aber es schien, als meine der Ursprungsposter die drei klassischen weiterführenden Schulen in seiner Frage, und da ist nunmal das Gymnasiallehramt das einzige Sek2-Lehramt.

Gruß
Wawi

Gruß
Dine

Kuriosum am Rande
Moin,

ein ehemaliger Kollege von mir, Studienrat mit der Fächerkombination Mathe/Physik, wollte sich zum Realschullehrer herabstufen lassen. Seine Begründung war, dass der Gehaltsunterschied zwischen A13 und A13Z den Mehraufwand beim Unterricht in der Oberstufe nicht aufwiegt.
Sein Ansinnen wurde abgelehnt - das war vor 10-15 Jahren in Niedersachsen.

Pit

Bei mir ähnlich. Habe in SL-H studiert, arbeite in HH. Mache die gleiche Arbeit wie meine Kollegen, bekomme aber Gehalt nach A12S, die anderen A12. Das macht einen Unterschied von ca. 250 Euro netto aus, was nicht gerade wenig ist…

Hallo zusammen!

Soweit ich weiß, geht das nur umgekehrt. Sprich: wenn du die
Lehrbefähigung für Sek 2 haben möchtest, studierst du in der
Regel auf Gymnasiallehramt. Um auch in der Sek 1 unterrichten
zu dürfen, muss man normalerweise eine kurze Zusatzprüfung pro
Fach im Examen ablegen und zuvor einige Sek1-bezogene
Veranstaltungen besucht haben. Wenn du die Zusatzprüfung nicht
ablegst, hast du rein theoretisch nur die Sek2-Befähigung und
darfst auch nur dort eingesetzt werden. Spätestens im
Berufsleben wird dies aber unter Umständen hinfällig, da dich
die Schulen in der Not trotzdem in der Sek1 einsetzten.

Also, auch mir ist die oben geschilderte Regelung unbekannt. Ich hab in Thüringen studiert, und kenne zudem (ehemalige) Lehramtsstudenten aus Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin, die „ganz normal“ Lehramt für Gymnasien studiert haben und damit die Lehrbefähigung für Sek I und II an ebendieser Schulart erworben haben, erfolgreiches Ref vorausgesetzt.

Dass du jedoch ein Fach NUR auf Sek1 studieren kannst und dann
dennoch das Gymnasiallehramt erreichst, ist mir von keiner Uni
bekannt.

Mir auch nicht, mit einer Ausnahme: Schulmusik-Studenten in Rheinland-Pfalz können ihr zweites Unterrichtsfach wahlweise mit kleiner oder großer Fakultas studieren, d.h. ohne oder mit Lehrbefähigung für die Sek II in diesem Fach (in Musik kriegen sie die auf jeden Fall). Von einer ähnlichen Regelung für andere Fächer habe ich allerdings noch nicht gehört.

Viele Grüße,
Enigma