Lehramt-nur für ein Bundesland?

Hallo!
Wenn man Lehramt (Gymnasium) studiert, kann man dann nur in dem Bundesland, in dem man studiert hat, später unterrichten? Man kann doch jetzt noch nicht wissen, wo es einen mal hinverschlägt, auch wegen Partner etc… kann man „wechseln“ im Beruf?

Viele Grüße, Carina

Servus Carina !

Kann zwar nicht mit Sicherheit sagen, obs heute noch so ist, da aber Kultus Ländersache ist, könnte ich mir vorstellen, dass sich nicht viel geändert hat, seitdem ich vor 20 Jahren Folgendes erlebt habe:
Lehramtsstudium (SEK I + II) und Referendariat in NRW, dann beim KuMi in BaWü nachgefragt, wie es denn dort mit Unterrichten aussieht.
Mir wurde mitgeteilt, dass man unter Umständen mein Studium anerkennen könne, vielleicht müsste aber auch der eine oder andere Schein nachgeholt werden, dies wäre zu prüfen. Das Referendariat müsste ich aber auf jeden Fall noch einmal in BaWü absolvieren.
ergo: Nicht verzagen, KuMi fragen.

Grüße aus Wien
Helmut

Hallo!

Also es ist heute in aller Regel so, dass das 1. Staatsexamen anerkannt wird und man das Referendariat dann in einem anderen Bundesland machen kann. Man kann auch nach dem 2. Staatsexamen noch wechseln (wenn es das gibt!), allerdings muss man mit Schnitteinbußen rechnen. Jetzt in Zeiten von Bachelor und Master kann es aber wieder ganz anders aussehen. In Bayern, Hessen udn ich glaube auch BaWü ist der Abschluss weiter das Staatsexamen - ob man da mit einem MEd genommen wird, ist die nächste Frage…

LG, Sarah

Hallo,

Mir wurde mitgeteilt, dass man unter Umständen mein Studium
anerkennen könne, vielleicht müsste aber auch der eine oder
andere Schein nachgeholt werden, dies wäre zu prüfen. Das
Referendariat müsste ich aber auf jeden Fall noch einmal in
BaWü absolvieren.

Es gibt aber auch den umgekehrten Fall: Erstes Staatsexamen nicht anerkannt, nach Referendariat Wechsel problemlos möglich. Es kommt immer darauf an, ob die Fächer(-kombination) gerade gesucht wird oder im Überschuss vorhanden ist.

Gruß

Hallo,

in Thüringen auch. In Jena machen alle weiter Staatsexamen und die Masterabsolventen aus Erfurt bekommen ihren Masterabschluss als „dem Staatsexamen gleichwertig“ anerkannt.

Ergänzend dazu:
Soweit ich informiert bin, gibt es einen KMK-Beschluss, nachdem die 1. Staatsexamina aller Bundesländer untereinander anerkannt werden. Referendariat kannst du aber dann nur dort machen, wo deine Fächerkombination auch erlaubt ist, bzw. wo es deine Fächer gibt.
Ein Beispiel: Das Fach „Wirtschaftslehre/Recht“ gibt es nur in Thüringen… wenn du das studiert hast, wird es schwer mit einem Referendariat woanders.
Ein anderes (fiktives) Beispiel: Angenommen, du kannst in Thüringen die Fächerkombination „Französisch/ev. Religion“ studieren, aber in Bayern nicht, dann wirst du höchstwahrscheinlich auch kein Referendariat in Bayern machen können.

Also: Erstmal beim Kultusministerium des Bundeslandes, wo du studieren willst, anfragen, ob die wissen, welche Bundesländer den hier erworbenen Abschluss (1. Staatsexamen oder äquivalente Bezeichnung) anerkennen.

Gruß
Yvette

Hallo!

Ich habe in Sachsen-Anhalt und Bayern studiert (Wechsel während des Studiums, kein Problem, keine Verluste), in Sachsen mein Referendariat gemacht und gerade in Baden-Württemberg zu arbeiten begonnen.

Es kommt immer auf die Fächer und den Bedarf an. Wenn Lehrer händeringend gesucht werden, dann nimmt sogar das sonst als „unzugänglich“ für fremde Staatsexamen geltende Bayern Kombinationen (und Fächer) auf, die man dort gar nicht studieren kann. Viele meiner Seminarkollegen sind auch in Hessen, Niedersachsen, Hamburg oder Brandenburg untergekommen.

Bis du mit einem jetzt begonnen Lehramtsstudium komplett fertig bist, vergehen noch ungefähr 7 Jahre. Deshalb kann heute niemand eine Prognose stellen - weder, wie dann die Einstellungssituation ist noch wie die Anerkennung von Abschlüssen dann aussieht.

Grüße!

Hallo!

Ein Beispiel: Das Fach „Wirtschaftslehre/Recht“ gibt es nur
in Thüringen… wenn du das studiert hast, wird es schwer mit
einem Referendariat woanders.

Stimmt nicht, in Bayern gibts das auch, heißt aber Wirtschafts- und Rechtslehre, und das Studienfach heißt Wirtschaftswissenschaften.

Ein anderes (fiktives) Beispiel: Angenommen, du kannst in
Thüringen die Fächerkombination „Französisch/ev. Religion“
studieren, aber in Bayern nicht, dann wirst du
höchstwahrscheinlich auch kein Referendariat in Bayern machen
können.

Das stimmt, weil es keine Seminarschulen dafür geben wird. Aber manchmal wird man mit solchen Kombinationen trotzdem hinterher in den Staatsdienst übernommen, z.B. weil es zu wenig Lehrer für ev. Religion gibt.

Lg, Sarah

W/R
Hallo,

soweit ich weiß, stecken da völlig andere Inhalte drin. Ich weiß jedenfalls, dass man mit unserem „W/R“ nicht in Bayern Referendariat machen kann, in egal welcher Kombi.

Gruß
Yvette

Hallo!

Sehr seltsam. Ich glaube das liegt daran, dass die Jura-Inhalte im Studium in Bayern quasi nicht vorhanden sind (heißt ja Wirtschaftswissenschaften)…

LG, Sarah

Also, bei mir würde es sich um Deutsch und Spanisch handeln.

:wink: