Hallo,
in Thüringen auch. In Jena machen alle weiter Staatsexamen und die Masterabsolventen aus Erfurt bekommen ihren Masterabschluss als „dem Staatsexamen gleichwertig“ anerkannt.
Ergänzend dazu:
Soweit ich informiert bin, gibt es einen KMK-Beschluss, nachdem die 1. Staatsexamina aller Bundesländer untereinander anerkannt werden. Referendariat kannst du aber dann nur dort machen, wo deine Fächerkombination auch erlaubt ist, bzw. wo es deine Fächer gibt.
Ein Beispiel: Das Fach „Wirtschaftslehre/Recht“ gibt es nur in Thüringen… wenn du das studiert hast, wird es schwer mit einem Referendariat woanders.
Ein anderes (fiktives) Beispiel: Angenommen, du kannst in Thüringen die Fächerkombination „Französisch/ev. Religion“ studieren, aber in Bayern nicht, dann wirst du höchstwahrscheinlich auch kein Referendariat in Bayern machen können.
Also: Erstmal beim Kultusministerium des Bundeslandes, wo du studieren willst, anfragen, ob die wissen, welche Bundesländer den hier erworbenen Abschluss (1. Staatsexamen oder äquivalente Bezeichnung) anerkennen.
Gruß
Yvette