Hallo,
meine Tochter ist Lehramtsanwärterin. Sie ist bereits an einer Schule beschäftigt, bezieht ein Gehalt, muss aber im Rahmen ihres Studiums einmal die Woche zu einem Seminar an der Uni. Ist es richtig, dass alle Kosten im Zusammenhang mit dem Studium in Zeile 44 als Sonderausgaben angegeben werden müssen, die für ihre Tätigkeit an der Schule hingegen als Werbekosten? Für Tipps und ein paar Beispielen wäre ich sehr dankbar!
VG HP
Servus,
die Sache wird klarer, wenn Du den Begriff so benutzt, wie er in § 9 EStG steht: Es geht dabei nicht um Reklame, sondern um Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Außer in der Wortfamilie erwerben, Broterwerb, Erwerbsleben etc. kommt das Wort ohne die Vorsilbe wohl nur noch in der Landwirtschaft, bei der Heuwerbung (= Gewinnung von Heu) vor.
Kurz: Werbungskosten sind die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der (bezahlten) Tätigkeit an der Schule stehen. Die Werbungskosten zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit werden auf der Anlage N abgefragt.
Sonderausgaben sind, wie Du dem Formular bereits entnehmen kannst, eine ziemlich bunt zusammengewürfelte Reihe von allem möglichem Zeugs, das sonst nirgendwo hingepasst hat. Aufwendungen für ein Studium sind dann Sonderausgaben, wenn es sich um das erste Studium handelt. In diesem Fall kommen sie in Zeile 43 (falls die Tochter ledig ist) oder in Zeile 44 (falls sie mit jemandem zusammen veranlagt wird) des „Mantelbogens“ ESt 1 A.
Schöne Grüße
MM
Ich finde es drollig, dass sich ein Elternteil um das Ausfüllen einzelner Zeilen der Einkommenssteuererklärung der bereits Gehalt beziehenden volljährigen Tochter überhaupt Gedanken macht.
Bei einem kleineren „Kind“ wäre das „Dauerpampern“ oder Helikopterelternschaft.
Eine angehende Lehrerin dürfte/müsste in der Lage sein, die Erläuterungen zur Einkommenssteuererklärung zu lesen, zu verstehen und die Einkommenssteuererklärung dann vielleicht nach Sichtung durch Eltern abzugeben.
Tut mir leid, dass ich Dir nicht auf die Frage antworten kann. Ich habe 3 erwachsene Kinder, die offensichtlich früh genug gelernt haben, dass sie ihr Leben letztendlich bei aller Unterstützung in der eigenen Hand haben.
LG
Amokoma1
Servus,
kannste mal sehen - ich finde es nicht so sehr ungewöhnlich, dass man sich mit diesem Kram gegenseitig hilft. Ich habe (verbotenerweise, ist aber inzwischen verjährt) nicht bloß meinen Eltern, sondern auch sonst einigen Familienangehörigen den Einkommensteuerkram gemacht - dass sich Leute, die selber etwas Richtiges gelernt haben, nur sehr ungern und auch ziemlich unbeholfen mit diesem Zeugs abgeben, finde ich sehr verständlich.
Schöne Grüße
MM
Hallo, Rebekka,
ich bin zwar „fertige“ Lehrerin und mache von Anfang an meine Steuerklärung selbst (bin mir aber nicht sicher, dass ein Steuerberater nicht mehr „herausholen“ könnte - solange ich keine Lust habe, einen Steuerberater zu bezahlen, muss ich jedoch mit dieser Ungewissheit auch leben!), weiß aber aus diesem Grund auch, dass es absolut nicht jedermanns Sache ist. Und es kann durchaus um viel Geld gehen, wenn es um die Absetzbarkeit verschiedener Ausgaben geht.
Viele Grüße
Christa
@Aprilfrisch - Danke!
@Amokoma - Wahrscheinlich hast Du aufgrund deiner erwachsenen, selbstständigen Töchter genug Zeit um hier Beiträge zu posten die nichts mit dem Thema zu tun haben. Geschwätz, das keiner hören will. Du solltest nicht fremde Menschen beurteilen ohne eine Spur von Hintergrundwissen. Such dir doch einfach ein anderes Hobby!
VG HP
sehr gute Antwort, danke!
Vielen Dank! Sehr hilfreich!
Ja, sehe ich auch so.
Ich finde gegenseitige Hilfe auch nicht ungewöhnlich. Fnde es nur merkwürdig, wenn eine solche Frage laut Text vom bereits helfenden Elternteil der Tochter kommt. Da dürfte eigentlich einige Erfahrung mit Steuererklärung vorliegen.
Im Prinzip habe ich nur angemuckt, dass es nicht gut ist, wenn Eltern ihren erwerbstätigen Kindern Aufgaben in Gänze abnehmen, die diese mit etwas Hilfe auch selber erledigen können.
LG
Amokoma1