Hi Maximilian,
Der Beamte wird in der Tat aus einem Pensionsfond bezahlt, so
er denn das Pensionsalter erreicht. Ich weiß, dass der Staat
(als Dienstherr = Arbeitgeber des Beamten) diesen Pensionsfond
füllt. Nur: Wohin fließen die Steuern, die auch Beamte zu
zahlen haben??? Welche Töpfe werden damit gefüllt? Vielleicht
ja auch die Rententöpfe?
Ich weiß es nicht genau. Weißt Du es?
ich fürchte Du velwechserst hier etwas. Ein Pensionsfond ist
eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dazu werden Gelder
in den Fond eingezahlt, mithin Vermögen gebildet, die dann
später ausgezahlt werden.
Nein, ich verwechsle nichts. Ich weiß, wo der Unterschied liegt, den Du mir mit dieser Erklärung nahe bringen wolltest. Obgleich seit den letzten Reformversuchen der Länder auch klassische Pensionsfonds angedacht worden sind.
Im Falle der Beamten ist das aber mitnichten so. Die Mittel
für die Pensionen werden schlicht dem laufenden Haushalt
entnommen.
Und der Titel des „laufenden Haushalts“, wie Du das nennst, heißt „Allgemeine Mittel für die Beamtenbesoldung“. Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, der Staat flickschustert aus irrelevanten Töpfen mit heißer Nadel die Pensionslasten der Beamten zusammen.
Die von Beamten zu zahlenden Steuern fließen in den
allgemeinen Haushalt ein, aus dem alle Ausgaben getätigt
werden. Natürlich auch Pensionen.
Nein. Ersteres stimmt, letzteres nicht ganz.
In den ursprünglichen Reichsgesetzen, die das alles festlegen bzw. nahelegen, wie es so schön heißt (denn die Rücklagenbildung des Staates für seine Bediensteten ist gesetzlich nie fixiert worden), wurde die Regelung getroffen, die heute auch noch praktiziert wird, dass Angestellte im öffentlichen Dienst im Vergleich zu den Beamten 7 Prozent mehr Entgelt erhalten. Die Differenz, also besagte 7 Prozent, fließen in den von mir oben genannten Titel ein. Das ist aber auch wirklich die einzige Verstrickung zwischen der Altersversorgung von Angestellten und Beamten.
Der Beamte hat gegenüber dem Staat einen so genannten „Anspruch auf Alimentation“. Dieser muss nicht unbedingt in Geld bestehen (zum Beispiel im Falle einer Bankrotterklärung des Staatshaushaltes). Aber eines ist fixiert: Aus der Rentenkasse dürfen keine Mittel zur Besoldung der Beamten in irgendeiner Form abgeführt werden. Und das wird auch so praktiziert.
Also nochmal:
Pensionäre erhalten Geld aus dem großen von allen gespeisten
Steuertopf
Rentner erhalten Geld aus der abgegrenzten
Versichertengemeinschaft.
Wie ich Dir soeben beschrieben habe, ist das eine Falschaussage! Aber diese wird ganz gerne immer aufrechterhalten, um hier gewisse Fronten zu schaffen.
Definition tangieren sich Rententitel und Pensionstitel in keinster Weise.
Viele Grüße
Jana