Lehrer: AGs in der Schule

Liebe Kollegen,

ich studiere Lehramt Musik/Geschichte in Sachsen.

Was mich aus eurer Erfahrung und eurem Wissen interessiert: was sind bei euch die Rahmenbedingungen für AGs?

  • Hat jede Schule das selbe Kontingent an möglichen AG-Stunden?
  • Braucht eine AG eine bestimmte Teilnehmerzahl zur Berechtigung? (Bildungsreform Niedersachsen?)
  • Gibt es bei euch vielleicht überhaupt keine AGs, und warum?
  • Kennt ihr Beispiele von Lehrern, die AGs ohne Vergütung anbieten? Ist das (versicherungstechnisch) überhaupt möglich?

Ich halte mit Kommilitonen ein Referat über „außerunterrichtliche Interaktion“. Ich halte Arbeitsgemeinschaften für ein sehr wichtiges Element in der Schule. Darum sollten wir unbedingt was dazu sagen; hierfür wären allerdings Informationen aus der Praxis mehr als nützlich.

Ich würde mich freuen, wenn uns jemand helfen und ein bißchen berichten würde :smile:!

Liebe Grüße,
Stefan

Halli,

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vor zwei Wochen hieß es an der Schule meiner Freundin, es gäbe 8 zugestandene Stunden. Plötzlich die Nachricht, dass Lehrerstellen gestrichen worden sind und sämtliche Zusatzstunden. Nun sind es Null. Ich finde das eine Frechheit - zumal es den meisten Schulen in Baden-Württemberg nun so ergangen ist.

Viele Grüße von Kim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also soweit ich weiß, ist es (in Niedersachsen) folgendermaßen:
Jede Schule hat ein Kontingent an Stunden, je nach Schüleranzahl zuzüglich Zusatzstunden für Förderbedarf, hoher Ausländeranteil, Außenstellen o.ä.
Zunächst wird von dem Kontingent der Pflichtunterricht abgedeckt, und wenn dann noch was übrigbleibt, dann kann das in Doppelbesetzungen im FörderForderUnterricht oder auch bei AGs benutzt werden.

Und meine Meinung zu freiwillig angebotenen AGs: Ich habs auch schon probiert (bin Lehrerin), aber leider wird es dir weder gedankt (womit man ja noch leben könnte), noch wird man unterstützt. Im Gegenteil: Wenn du dann doch nicht mehr AGLeiter sein willst, kommen die Ansprüche: „Aber du hast doch im letzten Jahr auch …!“ und so … oder „Du scheinst ja noch Zeit zu haben, kannst du nicht auch…!“
Anscheinend ist sowas im Beamtenleben nicht vorgesehen …:frowning:, aber vielleicht war das ja auch nur bei mir an der Schule so!

Lieben Gruß
MOMO