Hm - kann es sein, dass dein Deutschlehrer dir auch nicht all zuviel beigebracht?
(So viele Grammatik- und Rechtschreibfehler in so wenigen Sätzen …)
OK, zur Sache:
Bevor du verklagst (ich gehe mal davon aus, dass du nicht volljährig bist), gibt’s noch ein paar andere Schritte.
In solchen Fällen ist es immer hilfreich, wenn mehrere deinen Eindruck môglichst objektiv (und nachweisbar) bestätigen; zB. durch Leistungstendenzen, die alle, wie bei dir, nach unten zeigen.
Zunächst solltest du dich dann an den Vertrauenslehrer an deiner Schule wenden (der unterliegt übrigens der Schweigepflicht!). Manchmal ist auch der Rektor eine geeignete Ansprechperson.
Dann solltest du auch deine Eltern hinzuziehen und eventuell auch die Eltern anderer Betroffener.
Sollte das alles nichts ändern, dann kann der Weg durch die Schulaufsichtsbehörden gegangen werden. Dieser ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Hier in Baden-Württemberg wäre das zunächst das staatliche Schulamt oder - je nach Schulart - auch gleich das Regierungspräsidiun. Die nächsthöhere Instanz ist dann das Kultusministerium.
ABER: Der beste Weg wäre eigentlich, erst mal mit deinem Lehrer reden. Wenn du deine Eindrücke freundlich, respektvoll und sachlich (!) schilderst, wird er dir wahrscheinlich zuhören. Das ist für alle Beteiligten am stressfreisten.
Ich wünsche dir viel Erfolg
B.