Lehrer gibt Auskunft über Leistung anderer Schüler

Guten Tag,
ich wollte mal wissen, ob ein Lehrer anderen Schülern(klassenextern) Auskunft über den Leistungsstand eines anderen Schülern geben darf, bezüglich Mitarbeit,etc. ausgenommen sind Noten.
Was haltet ihr davon?

Hi Vauxhall,

ich wollte mal wissen, ob ein Lehrer anderen
Schülern(klassenextern) Auskunft über den Leistungsstand eines
anderen Schülern geben darf, bezüglich Mitarbeit,etc.
ausgenommen sind Noten.
Was haltet ihr davon?

sicherlich werden sich hier noch einige zur rechtlichen Situation äussern. Ich persönlich würde ein bisserl unterscheiden, in welcher Situation das ist.

Fall 1) Herr Lehrer betritt die Klasse 7a und erzählt „Mönsch, Leute, der Hugo in der 7b, das ist ja ein schlechter Schöler. Dem hab ich doch tatsächlich heute die vierte 6,0 in Folge gegeben. Wenn der so weitermacht, dann fällt der durch.“ oder „Hey, Jungs, der Hugo in der 7b, der arbeite ja mündlich niiiieee mit. Der hat doch glatt ne 4 im Zeugnis stehen!“

Fall 2) Hugo ist seit drei Wochen unter Schweinegrippe-Quarantäne, es stehen aber Zeugnisse am. Im vertrauten Gespräch geht also Susi, die zwei Jahre ältere Schwester von Hugo, zum Herrn Lehrer und fragt, ob der Hugo denn im Zeugnis in dem relevanten Fach nun ne drei oder ne vier zu erwarten hat. (Wobei wir hier zudem noch der Einfachheit halber davon ausgehen, dass der Herr Lehrer sowohl Susi als auch Hugo als auch deren Eltern kennt und keine Familienverwicklungen zu erwarten sind)

Also, erkläre er sich detaillierter :smile:

*wink*

Petzi

NEIN, kurz und einfach

Hi,

gibbet nich, Datenschutz. Einziger, und wirklich einziger Umstand, der einem Lehrer erlaubt, die Noten eines Schülers jemand anderem (als Lehrern der gleichen Schule) zu geben, ist eine schriftliche Erlaubnis des volljährigen Schülers oder eines Erziehungsberechtigten, wenn es sich um einen minderjährigen Schüler handelt.

die Franzi

Hallo,
deine Frage kann ich für mich nicht richtig auflösen. Zum einen geht es darum dass Schülern aus anderen Klassen,

Auskunft über den Leistungsstand

eines anderen Schüler gegeben wird, aber

ausgenommen sind Noten.

Meinst du damit es wird die Einschätzung der Leistung einfach mit anderen Worten als der definierten Notenformulierung (Sehr gut = der ist überragend, befriedigend = problemlos o. ä.) mitgeteilt wird?
Dann ist das nicht zulässig. Andere Formulierungen, wie etwa, „um den mache ich mir Sorgen“ oder „einer meiner besten Schüler“, sind viel vager und kaum in eine Note umzuformulieren und damit juristisch wahrscheinlich schwer anfechtbar, problematisch sind sie aber m. E. trotzdem.
Ich gebe aber zu, dass ich auch schon mal ein Lob eines abwesenden Schülers ausgesprochen habe. Das Gegenteil allerdings nicht.

Gruß
Werner

Transparenz ist erwünscht!
Hi
Ich fands immer Klasse, wenn der Lehrer vor der gesamten Klasse die Noten von uns allen vorlas. Irgendwie wurde das alles transparenter und die Lehrer konnten sich nicht so gut mit Ungerechtigkeiten durchmogeln.
Gruß,
Branden

Hallo,
das ist aber heute schlicht verboten. Zensuren fallen unter den Datenschutz. Vor einer öffentlichen Bekanntgabe bräuchte man die Zustimmung aller Betroffenen, bei minderjährigen u. U. sogar das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Außerdem kann eine solche öffentliche Verkündigung auch zur Bloßstellung schwacher Schüler dienen/führen. Das ist also ein durchaus zweischneidiges Schwert.

Gruß
Werner

Hallo Branden,

Irgendwie wurde das
alles transparenter und die Lehrer konnten sich nicht so gut
mit Ungerechtigkeiten durchmogeln.

warum könnte sich deiner Meinung nach ein Lehrer weniger gut mit Ungerechtigkeiten durchmogeln, wenn er die Noten eines jeden laut vorlesen muss? (ernst gemeinte Frage, keine rhetorische Frage)

Und: Mit Ungerechtigkeiten sich durchmogeln kann ein Lehrer - wenn er’s drauf anlegt - nachwievor: Für die selbe Leistung unterschiedliche Noten geben, etwa indem bei einem Schüler mit tendentiell schlechter Rechtschreibung uneindeutig geschriebene Wörter als Fehler gelten, während sie beim anderen mit tendentiell guter Rechtschreibung durchweg nicht als Fehler gelten.

Viele Grüße,
Nina

Hallo Werner,

das ist aber heute schlicht verboten. Zensuren fallen unter
den Datenschutz. Vor einer öffentlichen Bekanntgabe bräuchte
man die Zustimmung aller Betroffenen, bei minderjährigen u. U.
sogar das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

ich kenne ein derartiges Vorgehen (Vorlesen der Noten) aus Bayern; hier wurde aber zuvor gefragt, ob man seine Note vorgelesen haben will oder sie persönlich gezeigt haben möchte (betraf minderjährige wie auch volljährige Schüler).

Außerdem kann eine solche öffentliche Verkündigung auch zur
Bloßstellung schwacher Schüler dienen/führen. Das ist also ein
durchaus zweischneidiges Schwert.

… oder auch zur Bloßstellung sehr guter Schüler (manch einem ist es unangenehm, wenn die ganze Klasse erfährt, dass man in einem Fach, in dem alle Mitschüler deutlich schlechter sind, eine 1 hat).

Viele Grüße,
Nina

Hallo,
das ist aber heute schlicht verboten.

Und das ist in seiner Pauschalität schlicht falsch.

Zensuren fallen unter
den Datenschutz. Vor einer öffentlichen Bekanntgabe

Im geschlossenen Klassenraum gibt es keine „Öffentlichkeit“.

Außerdem kann eine solche öffentliche Verkündigung auch zur
Bloßstellung schwacher Schüler dienen/führen. Das ist also ein
durchaus zweischneidiges Schwert.

Der Gesetzgeber sieht hier positive Aspekte:

„Der Lernprozess in der Schule vollzieht sich nicht nur als individueller Prozess der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers, sondern auch als Gruppenprozess. Das ergibt sich u. a. aus dem Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes, wonach die Schule die Bereitschaft und die Fähigkeit der Schülerin und des Schülers fördern soll, für sich allein wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen. Ohne die „Übermittlung personenbezogener Daten“ [also die Besprechung von Noten in der Klasse] ist dieser Gruppenprozess nicht möglich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss darum so weit zurücktreten, wie der Schulbetrieb im Sinne des Gesetzgebers dies erforderlich macht. […] Die in den Zeugnisbestimmungen vorgesehenen Erörterungen mit den Schülerinnen und Schülern über die Lernfortschritte und den Leistungsstand sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten sind vor diesem Hintergrund zu sehen und können darum auch im Klassenverband bzw. in der Lerngruppe und, soweit dieses pädagogisch notwendig oder sinnvoll ist, individuell vergleichend durchgeführt werden. Die Offenlegung der Beurteilungen beschränkt sich dabei auf den jeweiligen Klassenverband bzw. die Lerngruppe, weil nur innerhalb dieses Verbandes bzw. dieser Gruppe die Leistungen und das Arbeitsund Sozialverhalten adäquat pädagogisch erörtert und in einen Kontext gesetzt werden können.“

(Quelle: http://www.deutschstunden.de/Unterricht/Englisch/Not…)

Auf den Fall im UP bezogen, ist lediglich der letzte Satz mit deiner anfänglich falschen Aussage zu vereinbahren: Besprechungen finden im Klassenverband / in der Unterrichtsgruppe statt. Die Klasse 7x muss nicht die Noten der Klasse 7y erfahren.
(Interessant wird es, wenn beide Klassen bei Lehrer Z Unterricht haben und dieser allgemein vergleicht, weil er etwa eine identische Klassenarbeit mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen hat schreiben lassen.)

Moin Branden,

Ich fands immer Klasse, wenn der Lehrer vor der gesamten
Klasse
die Noten von uns allen vorlas.

Das finden die meisten Schüler heute auch noch Klasse, aber dem Fragesteller ging es um etwas Anderes:
„ich wollte mal wissen, ob ein Lehrer anderen Schülern (klassenextern)…“
Das darf er nicht.

Grüße
Pit

Hallo,

das ist aber heute schlicht verboten.

Und das ist in seiner Pauschalität schlicht falsch.

Hallo, das stimmt insoweit, dass wie üblich in Deutschland es ja von allen Schulregelungen mindestens 16 Versionen gibt und wir nicht wissen in welchem Bundesland wir uns hier „befinden“.

Zensuren fallen unter den Datenschutz.
Vor einer öffentlichen Bekanntgabe…

Im geschlossenen Klassenraum gibt es keine „Öffentlichkeit“.

Das ist mit Verlaub eine irreführende Wortklauberei. Schützenswerte persönliche Daten dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden, insofern ist auch die Klassengemeinschaft Öffentlichkeit.

Außerdem kann eine solche öffentliche Verkündigung auch zur
Bloßstellung schwacher Schüler dienen/führen. Das ist also ein
durchaus zweischneidiges Schwert.

Der Gesetzgeber sieht hier positive Aspekte:

Das es positive Aspekte gibt habe ich nicht in Abrede gestellt. Ich denke der Ausdruck „zweischneidig“ macht meine Postition hier verständlich.


(Quelle:
http://www.deutschstunden.de/Unterricht/Englisch/Not…)

Deinen Link finde ich sehr interessant, da er den niedersächsischen Landtag zitiert, allerdings ohne den Status dieses Textes anzugeben. Ich vermute aber, dass dies kein Gesetzestext ist, da ich ihn nun auch als Stellungnahme des Kultusministeriums gefunden habe (hält da jemand das Ministerium für den Gesetzgeber?).
Trotzdem Danke für den Hinweis. An meiner Schule wird regelmäßig zur Zensurenzeit mit Verweis auf „die Erlasslage“ per Rundschreiben darauf hingewiesen, dass bei Zensurenbesprechungen der Datenschutz sicherzustellen ist.

So als Hobby-Jurist halte ich die Begründung des Kultusministeriums allerdings für fragwürdig. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein individuelles Freiheitsrecht, das in den letzten Jahren fast schon den Rang eines Menschenrechtes erhalten hat. Dies mit Hinweis auf den Bildungsauftrag des Schulgesetzes einzuschränken, unter der ebenfalls fragwürdigen Behauptung fruchtbare Lernprozesse seien ohne die Kenntnis der Noten von Mitschülern nicht möglich, befremdet mich doch einigermaßen.

Gruß
Werner

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Ist entgegen der Verfassung…

Man darf Informationen über eine Person nciht ohne seine Erlaubnis an dritte weitergeben.Rcht auf Persönlichkeit

Allerdeings: der XXX macht mir etwas sorgen, sollte schon möglich sein, auch wenn sich der lehrer damit nciht beliebt macht^^

Hallo,

Im geschlossenen Klassenraum gibt es keine „Öffentlichkeit“.

Das ist mit Verlaub eine irreführende Wortklauberei.
Schützenswerte persönliche Daten dürfen ohne Zustimmung nicht
an Dritte weiter gegeben werden, insofern ist auch die
Klassengemeinschaft Öffentlichkeit.

Es geht hier aber nicht um persönliche Daten, sondern um Zensuren, bei deren Entstehung sowieso der gesamte Klassenverband anwesend war. Es stellt sich doch kein Lehrer vor die Klasse und referiert zunächst den Lebenslauf der Eltern und des Kindes, Adressen, Berufe etc., um dann zur Notenbesprechung zu schreiten.

Deinen Link finde ich sehr interessant, […]

Ich wollte keine PDF-Datei verlinken (davon gibt es nämlich mehrere zur Auswahl). Es gehört sich nicht, dass man jeden, der auf einen Link klickt, zunächst einen Download starten lässt…

Trotzdem Danke für den Hinweis. An meiner Schule wird
regelmäßig zur Zensurenzeit mit Verweis auf „die Erlasslage“
per Rundschreiben darauf hingewiesen, dass bei
Zensurenbesprechungen der Datenschutz sicherzustellen ist.

Bleibt wie üblich im Bereich Schule abschließend nur die Feststellung, dass der ursprüngliche Fragesteller irgendwo im Hintergrund ist, während Vertreter aus 16 verschiedenen Bundesländern (und Ö, CH) ihr schulisches Wissen „gegeneinander ausspielen“.

Grüß Dich.

Nein.

Das hat den Mitschüler aus der anderen Klasse nicht zu interessieren.
Welches Interesse hätte er denn? Mitarbeit ist für mich außerdem eine Note, eine ziemlich wichtige.
Da könnte ja jeder kommen und dumm fragen, obwohl er 1. sich lieber um seine eigenen Noten kümmern sollte und 2. diese Information überhaupt nicht braucht. Bereits die Frage ohne einen wirklich guten Grund impliziert Hintergedanken, daß der Schüler der anderen Klasse Schindluder treiben will. :wink:

Hat es zu meiner Schulzeit auch nicht gegeben; Stichwort Datenschutz. Nur den Geschwistern, vorzugsweise den älteren, gab der Klassenleiter wohl gerne Auskunft. (Einfluß älterer Geschwister :smile:)

Im Klassenkollektiv sah die Sache deutlich anders aus.
Innerhalb dieses festen Rahmens von Schülern war in der DDR der Datenschutz zugunsten von Erziehung, Transparenz und Leistungsdruck ausgeschaltet.

  1. Der Zensurenspiegel wurde vom Lehrer gut leserlich an die Tafel geschrieben.

  2. Der Zensurenspiegel wurde außerdem oft unter jede einzelne Arbeit geschrieben oder gestempelt.

  3. Gute Schüler wurden mit Namen und Zensur nach der Rückgabe der Arbeit im Beisein der Klasse gelobt. Der Lehrer ging meistens genauer auf die individuelle Leistung des Schülers ein, besonders dann, wenn es eine 2 oder 1 von ansonsten mittelmäßigen oder schlechteren Schülern war.

  4. Schlechte Schüler wurden mit Namen und Zensur nach der Rückgabe der Arbeit im Beisein der Klasse für ihren geschossenen Bock getadelt und zu einer besseren Zensur in der nächsten Arbeit ermahnt bzw. gegen Ende der Standpauke mit wohlwollenden Worten motiviert.

  5. Meine Schule hatte eine „Straße der Besten“: Die Klassenbesten wurden im Hauptgang der Schule ausgehangen, mit adrettem Photo und Zensurenstand. Ausgehangen wurden ebenfalls die besten Absolventen der Schulabgänger, d.h. der Grundschulabschlußprüfung (8. Klasse), der Prüfung zur mittleren Reife (10. Klasse) und der Reifeprüfung (12. Klasse). Überragende Schüler blieben auch lange nach ihrem Schulabgang ausgehangen (Lessingmedaille, Forschungspreise, Spitzenplatzierungen bei Matheolympiaden und Physikolympiaden, besondere Leistungen, außergewöhnliche Karrieren).

  6. Sehr gute Leistungen und das Verleihen von Leistungsabzeichen wurden vor der ganzen Schule geehrt, meistens zu einem Sonderfahnenappell.

  7. Auf Elternabenden wurde vom Lehrer über die Leistungen und das Verhalten aller Schüler mit Namen und Zensuren bzw. Zensurenstand im Beisein aller Eltern offen gesprochen.

Interessant ist doch, daß ein professioneller, vernünftiger Lehrer keinem Schüler mit diesen 7 Punkten entfernt schaden kann, aber in Deutschland sofort die Datenschutzkeule kommt – währenddessen sammeln private Datenunternehmen Konsumdaten, Gesundheitsdaten, einfach alles an Daten, handeln mit diesen Daten, der Staat entblößt menschenverachtend jeden Arbeitslosen auf Heller und Pfennig, das Bankengeheimnis ist pulverisiert. Der Datenschutz in der Gesellschaft und vor allem der Schutz der Daten des Einzelnen und des Volkes gegenüber der Wirtschaft und gegenüber dem Staatsapparat ist vollkommen durchlöchert, aber ausgerechnet im Klassenzimmer, wo natürlich permanenter Mißbrauch, Bereicherungsstreben und Wirtschaftskriminalität drohen, soll die letzte Schlacht geschlagen werden gegen die heidnischen Zensurenspiegelanschreiber und die ungläubigen Zensurenerzähler, die mit ihrer bloßen Anwesenheit die FDGO dauerhaft in ihrer Existenz bedrohen.

Das ist so lächerlich, daß es wieder traurig ist.

Wer eine leistungsstarke Schule in Deutschland will, muß eine straffe Leistungsatmosphäre etablieren; die 7 Punkte wären ein guter Anfang.
Kluge Lehrer könnten den offenen Umgang mit den Noten kreativ nutzen: Mein Mathelehrer in der Oberstufe hat die Zensuren des Schülers bspw. in improvisierte Kopfrechenaufgaben eingepackt, bevor es das Heft in die Hand gab. „reinerleins Zensur ist das 7fache des doppelten Produkts aus der Differenz und der Summe der Zahlen 8 und 7, dividiert durch das Produkt aus 5 und 6“ :frowning: :stuck_out_tongue:

Viele Grüße

P.S. Die Schüler fangen doch ohnehin augenblick an, sich gegenseitig ihre Noten zu erzählen, wenn sie die Arbeit zurückbekommen.

Hallo,

Es geht hier aber nicht um persönliche Daten, sondern um
Zensuren, bei deren Entstehung sowieso der gesamte
Klassenverband anwesend war.

Wie du nun dazu kommst Noten nicht als persönliche Daten zu qualifizieren würde mich doch interessieren. Ich glaube auch es heißt exakt „Personenbezogene Daten“, und das Noten eine personenbezogene Information darstellen, ist ja wohl kaum zu leugnen.
Auch die von dir verlinkte Quelle und die daraufhin von mir gefundenen weiteren Seiten mit gleicher oder ähnlicher Aussage stellen dies nicht in Frage.
Diese niedersächsische Aussage steht ja auch in krassem Widerspruch zur bayrischen Situation, wo anscheinend dem Schutz des persönlichen Datums „Note“ der Vorrang vor pädagogischen Interessen eingeräumt wird obwohl sich die Datenschutzgrundsätze sicher nicht dramatisch von den Niedersächsischen unterscheiden.
Wären Noten gar keine persönlichen Daten, dann wäre auch der Verweis auf eine pädagogisch notwendige Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und das Geeiere mit dem Klassenverband oder der Lerngruppe ja überflüssig und wir könnten Noten per Aushang auf dem Marktplatz kundtun.

Gruß
Werner

Hallo,

Es geht hier aber nicht um persönliche Daten, sondern um
Zensuren, bei deren Entstehung sowieso der gesamte
Klassenverband anwesend war.

Wie du nun dazu kommst Noten nicht als persönliche Daten zu
qualifizieren würde mich doch interessieren.

Das habe ich nie behauptet. Ich unterscheide nur nach all den Dingen, die den Rest der Klasse nichts angehen, und Noten, die in der Klasse entstanden sind (und von denen die Klasse sowieso schon eine sehr gute Vorstellung hat).
Wer mit im Raum sitzt, weiß doch, wer gut arbeitet - und bei wem die gesamte Klasse aufstöhnt, sobald dieser jemand den Mund aufmacht.

50% der Note (mehr oder weniger) entstehen bei der Mitarbeit. Wollte man den Schutz auf die Spitze treiben, müssten alle Schüler immer vor die Tür geschickt werden, sobald ein Schüler sich mündlich äußert (sonst wissen ja alle sofort, wenn eine Antwort besonders gut => Note 1 oder besonders miserabel => Note 6 war).

PS: Diese Diskussion ist im Übrigen ziemlich sinnlos. Grundsätzlich haben wir wohl dieselbe Meinung, du musst mich wirklich nicht überzeugen. Noten müssen nicht öffentlich besprochen werden, bin ich eher gegen (in berechtigten Ausnahmefällen kann sowas mal passieren, aber sicher nicht als Regel).
Worum es mir geht, ist einfach nur die „offizielle Genehmigung“, die eben in manchen Bundesländern vorhanden ist. Denn darum ging es auch in der ursprünglichen Frage: Dürfen Noten öffentlich diskutiert werden.

Aber nur weil eine Genehmigung vorliegt, heißt es ja nicht, dass sofort alle genau so verfahren müssen.

Hallo,

Wie du nun dazu kommst Noten nicht als persönliche Daten zu
qualifizieren würde mich doch interessieren.

Das habe ich nie behauptet.

Dann muss ich diese Äußerung von dir

Es geht hier aber nicht um persönliche Daten,…

wohl irgendwie völlig missverstanden haben.

Gruß
Werner