Lehrer muss vorw. im Nebenfach unterrichten

Liebe Experten!

Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen sollen mehrere Berufsschullehrer zu mehr als 2/3 in ihrem Nebenfach unterrichten.

Nun hab ich mal gehört, dass ein Berufsschullehrer das Anrecht hat, mehr in seinem eigentlichen Hauptfach zu unterrichten.

Kann mir einer einen Tipp geben, wo ich etwas dazu finde, Schulgesetz, Beamtenrecht, etc.?

Bundesland ist Rheinland-Pfalz.

Danke schonmal

sagt

Noi

Hallo,

Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen sollen mehrere
Berufsschullehrer zu mehr als 2/3 in ihrem Nebenfach
unterrichten.

Nun hab ich mal gehört, dass ein Berufsschullehrer das Anrecht
hat, mehr in seinem eigentlichen Hauptfach zu unterrichten.

Auch wenn ich mich in RP nicht auskenne, kann ich mir nicht vorstellen, dass es hierzu eine Rechtsgrundlage gibt. Warum sollte der Dienstherr sich selbst dermaßen knebeln?

Ich unterrichte zB in meinem Haupt- und Nebenfach überhaupt nicht, sondern nur in Fächern mit Zusatzausbildung bzw Fachfremd.

Was soll der Dienstherr machen, wenn einem die Schüler ausgehen?
Du kannst dich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, wenn es keine Hauptfachstunden gibt, gibt es eben keine …?

Was soll man sonst mit seinen Beamten machen? An eine 300 km entfernte Schule versetzen, an der es evtl diese Stunden nebst Stellen gibt?

Gibt es bei euch keinen Berufsverband, an den man sich mit solchen Fragen (bei Mitgliedschaft in selbigem) wenden kann? http://www.blbs.de/wir/landesverbaende/rlp.html

Gruß

Wawi

Hallo,
also wenn sich das in den letzten Jahren nicht stark geändert hat, dann gibt es eine solche Regelung nicht. Der Dienstherr darf seine Beamten entsprechend seines Bedarfes einsetzten.

Was - nicht nur in RP - meistens für solche Regelungen Grundlage ist, sind „Betriebsvereinbarungen“ des Personalrates mit der Schulleitung zum gerechten Personaleinsatz. Davon darf aber natürlich auch begründet abgewichen werden und kann außerdem bei veränderter Situation auch jederzeit neu verhandelt werden.

Ehrlich gesagt kann es einen solchen Anspruch, wie du ihn vermutest, auch rein logisch gar nicht geben. Wenn der Bedarf nach entsprechendem Fachunterricht einfach nicht da ist, was sollte der Dienstherr denn dann machen, wenn die Lehrer ein verbrieftes Recht hätten mindestens X Stunden davon zu geben? Sollte man dann Schüler für diese Lehrer einstellen, oder sie Unterricht vor leeren Klassen halten lassen?

Gruß
Werner