Hallo,
Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen sollen mehrere
Berufsschullehrer zu mehr als 2/3 in ihrem Nebenfach
unterrichten.
Nun hab ich mal gehört, dass ein Berufsschullehrer das Anrecht
hat, mehr in seinem eigentlichen Hauptfach zu unterrichten.
Auch wenn ich mich in RP nicht auskenne, kann ich mir nicht vorstellen, dass es hierzu eine Rechtsgrundlage gibt. Warum sollte der Dienstherr sich selbst dermaßen knebeln?
Ich unterrichte zB in meinem Haupt- und Nebenfach überhaupt nicht, sondern nur in Fächern mit Zusatzausbildung bzw Fachfremd.
Was soll der Dienstherr machen, wenn einem die Schüler ausgehen?
Du kannst dich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, wenn es keine Hauptfachstunden gibt, gibt es eben keine …?
Was soll man sonst mit seinen Beamten machen? An eine 300 km entfernte Schule versetzen, an der es evtl diese Stunden nebst Stellen gibt?
Gibt es bei euch keinen Berufsverband, an den man sich mit solchen Fragen (bei Mitgliedschaft in selbigem) wenden kann? http://www.blbs.de/wir/landesverbaende/rlp.html
Gruß
Wawi