Lehrer recherchieren im Internet über Schüler?

„offensichtlich“ bedeutet in dem Fall, dass es zwar von der Schulleitung so nicht bestätigt wurde, aber es kann unmöglich auf anderem Weg geschehen sein (z.B. hat unsere Schulleitung Screenshots von Facebookprofilen, die ich auch gesehen habe, wo sollen die sonst herkommen? Und die Strafen wurden alle damit begründet, dass sie dieses und jenes auf Facebook gesehen haben und dass das nicht zufällig geschehen sein kann, hab ich ja bereits erläutert)

Dies ist in erster Linie eine juristische Frage. Dennoch halte
ich als Pädagoge dieses Vorgehen als untragbar für Lehrer! Was
mich aber auch stört ist das Wort „offensichtlich“, denn es
drückt ja immerhin Zweifel aus!

Ich habe auch kein Problem damit, dass sie es evtl. besuchen können, auf meinem Profil gibt es nichts öffentlich zusehen, was ich nciht vertreten könnte. Was ich hier eigentlich wollte, war keine Lektion in Datensicherheit.
Ich muss zwar durchaus zugeben, dass ich die Strafe, die ich bekommen habe grundsätzlich einsehen würde, wenn ich wirklich dabei erwischt worden wäre. Allerdings war der Hinweis darauf in einem Beitrag, der mehrere Monate alt, und dementsprechend aufwändig zu finden war und ich finde es doch bedenklich, wenn meine Lehrer sich ohne Grund ziemlich ausgiebig mit den Facebookprofilen ihrer Schüler beschäftigen.

Es wurde niemand ohne seine Zustimmung fotographiert und man muss schon sehr, sehr dünnhäutig sein um die Äußerungen als Beleidigung zu verstehen, da hab ich Lehrern schon bedeutend Schlimmeres direkt ins Gesicht gesagt ohne dafür bestraft worden zu sein.
Mir geht es aber auch weniger darum, ob die Strafen gerechtfertigt sind oder nicht, sondern eher darum, dass es meiner Meinung nach meiner Lehrer absolut nichts angeht, was ich in meiner Freizeit mache.
Was auf Facebook geschieht mag zwar vielleicht nicht gerade privat und im Verborgenen geschehen, aber dass es zu meinem Privatleben gehört, aus dem sich die Schule rauszuhalten hat, ist ja kaum bestreitbar.

Hey,
eine Lektion wollte ich dir nicht erteilen, ich wollte dir Tipps geben…
Viel Erfolg weiterhin.

Soweit ich das weiß, dürfen zumindest Arbeitgeber nur

Informationen verwerten, die „öffentlich zugänglich“ sind, d.h. über eine Suchmaschine zu finden.
Zum einen ist „öffentlich zugänglich“ bei weitem nicht das gleiche wie „über eine Suchmaschine zu finden“ - siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Robots.txt

Zum anderen würde mich die Quelle deiner Information interessieren. Wie schon gesagt war so eine Regelung tatsächlich einmal im Gespräch, nach dem Kabinettsbeschluß (http://heise.de/-1063470) habe ich davon aber nie wieder etwas gehört. Weißt du da mehr?

Die aktuelle Rechtslage ist in der Beziehung offenbar ganz und gar nicht eindeutig:
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/160-…

Facebook zählt nicht hierzu, weil man um hier Informationen zu finden, Mitglied des Netwerks sein muss.

Auch das stimmt nur bedingt. Facebook gibt durchaus ausgewählte Informationen auch an Nichtmitglieder heraus, vor allem um diese zum Beitritt zu animieren.

Gruß, Jan