Lehrer-Schüler-Beziehung?

Hallo ihr.

Nur interessehalber wollte ich mal fragen, ob ihr wisst, ob es erlaubt ist, dass ein Lehrer eine Beziehung mit einer Schülerin anfängt.
Die Schülerin wäre über 18 und der Lehrer unterrichtet sie nicht mehr.
Meine Freundin und ich haben uns darüber unterhalten und waren nicht ganz sicher.
An sich würde ja nichts dagegen sprechen, oder? :wink:

Liebe Grüße
Muffin

Hallo,

verboten ist eine Lehrer-Schüler-Beziehung wenn, die Schülerin minderjährig ist und eine Schülerin der Schule ist, in dem der Lehrer unterrichtet.

viele Grüße

Hallo.

rein strafrechtlich wird hier nichts passieren. Dennoch wird eine solche Liebesbeziehung Konsequenzen haben. Beamtenrechtliche Folgen können auch aus strafrechtlich nicht relevanten Tatbeständen entstehen, wenn sie moralische Werte verletzen. Hintergrund ist der ganz besondere Schutz, den Schüler diesbezüglich genießen und der Amtseid, den jeder Beamte leisten muss.

Da in einer Lehrer-Schüler-Liebesbeziehung immer auch Abhängigkeiten eine Rolle spielen können, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass bei Bekanntwerden einer solchen Beziehung den Lehrer disziplinarische Maßnahmen erwarten, die von Beurlaubung über die Versetzung an eine andere Schule bis zur Entlassung aus dem Schuldienst führen können.

Für die Schülerin kann eine solche Beziehung dann Konsequenzen haben, wenn der Lehrer an irgendwelchen Noten/ Prüfungen beteiligt war, die sie Schülerin erbringen musste. Diese können angefochten werden (selbst das Abitur).

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Chili,

wenn, die Schülerin minderjährig ist und eine Schülerin der Schule ist, in dem der Lehrer unterrichtet.

müsste es nicht „und / oder“ (ich weiß, das ist hässlich) heißen, oder anders gefragt:
Endet das Abhängigkeitsverhältnis mit der Volljährigkeit?

(Ich weiß es nicht und denke, dass ich hier schneller der Antwort fündig werde…)

Viele Grüße
Boris

Aber Jule, was sagst du da???

rein [???] strafrechtlich wird hier nichts passieren. Dennoch wird eine solche Liebesbeziehung Konsequenzen haben.

Dein zweiter Satz ist eine sehr kühne Behauptung! Du meintest wahrscheinlich: „… könnte eine solche Beziehung Konsequenzen haben.“ Eine verbindlichere Version ist logisch gar nicht vertretbar.

Beamtenrechtliche Folgen können auch aus strafrechtlich nicht relevanten Tatbeständen entstehen, […]

ja
[…] wenn sie moralische Werte verletzen.
Abgesehen davon, dass diese Formulierung ungenügend, oder nichtssagend ist: Es ist also unmoralisch, wenn ein Lehrer eine Liebesbeziehung zu einer 28-jährigen ehemaligen (auch ledigen, wenn du willst) Schülerin unterhält?

Hintergrund ist der ganz besondere Schutz, den Schüler diesbezüglich genießen

hat nichts mit der Ausgangsfrage zu tun. Die betreffende Person ist keine Schülerin. Sie war mal eine. Das trifft übrigens für die meisten weiblichen Personen gleich welchen Alters in Deutschland zu.

und der Amtseid, den jeder Beamte leisten muss

???

Da in einer Lehrer-Schüler-Liebesbeziehung immer auch Abhängigkeiten eine Rolle spielen können,

In jeder Beziehung, und nicht etwa nur in allen Liebesbeziehungen, sondern in allen denkbaren Beziehungen überhaupt spielen Abhängigkeiten eine Rolle, untertrieben gesagt. Deutlicher: Es gibt keine Beziehungen ohne Abhängigkeit! Das trifft auch für Beziehungen unter Gegenständen oder Sachverhalten zu. Ohne Abhängigkeit gibt es einfach definitionsgemäß keine Beziehung!

ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass bei Bekanntwerden einer solchen Beziehung den Lehrer disziplinarische Maßnahmen erwarten

„einer solchen Beziehung“, was meinst du damit? Das ist ja entsetzlicher Horror!!!

Für die Schülerin kann eine solche Beziehung dann Konsequenzen haben, wenn der Lehrer an irgendwelchen Noten/ Prüfungen beteiligt war, die sie Schülerin erbringen musste.

Das könnte theoretisch der Fall sein, wenn die Liebesbeziehung dem moralischen Menschen in geringem Zeitabstand nach dem Abitur des jeweils geliebten Menschen bekannt wird.
Indessen ist mir trotz Zugriff auf diverse Rechtsdatenbanken kein einziger diesbezüglicher Verhandlungsfall bekannt. Dies wahrscheinlich aus gutem Grund: Er würde aus ermittlungstechnischen Gründen mit höchster Wahrscheinlichkeit ins Leere laufen.

Zu vorverhandlichen Ermittlungen kann ich nichts sagen. Würde ich allerdings über DEINEN Mut verfügen, dann würde ich annehmen, dass Polizei / StA erst unter einer Fülle von Voraussetzungen tätig werden würden:

Begründbarer Verdacht, dass eine Liebesbeziehung schon vorher bestand
(Befragung von Nachbarn, Mitschülern, Familienangehörigen, Brüdern, Schwestern, Haus- und Blockwarten usw.)

Auffallende Ungereimtheit zwischen Notenleistungen vor und nach einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei müsste von den Verfolgern der Nachweis erbracht werden, dass die Notenbesserung nicht durch moralisch evtl vertretbaren Mehrfleiß erbracht worden ist, und wenn doch, dass dieser Mehrfleiß nicht etwa nur durch die Liebe zum Lehrer entstand!

Geringer Zeitabstand zwischen vermuteter Straftat und Anzeige. (Und wenn nicht Straftat: Bei beamtlicher Ungehörigkeit müsste der jeweilige Dienstherr ja selbst ermitteln!)

Naja, trotzdem, „beamtenrechtlich“ klingt schon gut, das hat was! Nicht nur tucholskisch, da ist auch eine ganze Menge Kafka drin…

Verstehen kann man alles.
In diesem Sinn
Boris

Hallo Boris!

Die betreffende
Person ist keine Schülerin. Sie war mal eine.

Das hast Du falsch verstanden: Die betreffende Schülerin hat zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet und wird nicht mehr von dem betreffenden Lehrer unterrichtet. Gleichwohl ist sie noch eine Schülerin.
Da Deine gesamte Argumentation jedoch darauf aufbaut, dass es sich um keine Schülerin mehr handelt, mag sie zwar logisch richtig sein, hat aber nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun.

(Der Fragesteller lässt leider offen, ob Schülerin und Lehrer an dieselbe Schule gehen.)

Liebe Grüße
Immo

Gut, dann werde ich mal genauer. :wink:
Ja, meine Frage bezieht sich auf die Situation, wenn Lehrer und Schüler die gleiche Schule besuchen.

Liebe Grüße und mal vielen Dank für die Antworten!

Muffin

Hallo Immo,

ja, du hast recht! Was habe ich da nur gelesen!? Und vor allem, wie! - Die ganze Aufregung war umsonst. (Und ich habe mich wirklich tierisch aufgeregt, ehrlich!)
Das ändert natürlich alles. Und dann noch die herzerfrischend lockere Nebenbeipräzisierung von Muffin! Mit der man natürlich ernsthaft mal ein paar Takte reden müsste (Ich kann es jetzt nicht.). - Und Jule! Deren Text jetzt ja einen ganz anderen Interpretationsansatz zu verlangen scheint; auch sprachlich ja wohl ganz auf Muffin abgestellt. - Oh je oh je! Wie komm’ ich da nur wieder raus?

„Sitze auf deinen Händen!“ - Ich werde mir Mühe geben, es zu beherzigen.

Viele liebe Grüße nach Fernost

Boris

Hallo Boris,

wenn, die Schülerin minderjährig ist und eine Schülerin der Schule ist, in dem der Lehrer unterrichtet.

müsste es nicht „und / oder“ (ich weiß, das ist hässlich)
heißen, oder anders gefragt:
Endet das Abhängigkeitsverhältnis mit der Volljährigkeit?

Ja, klar und/oder (hatte sogar überlegt es zu schreiben, aber es dann doch gelassen, da ich dachte, dass es klar ist).

Das Abhängigkeitsverhältnis endet nicht mit der Volljährigkeit. Genauso wenig wie das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Psychologen und deren Klienten.

Viele Grüße