Lehrer unterrichtet ohne lizenz

Man stelle sich vor, dass ein/e Lehrer/in eine Sekundarstufe 2 unterrichtet hat, jedoch nur eine Lizenz für die Sekundarstufe 1 besitzt. A hört dies einige Zeit nach seinem sehr knapp verpassten Abitur, und ist sich sicher, dass es an dem Fach lag, welches unlizensiert unterrichtet wurde.

Hat A eine Möglichkeit das Abitur einzuklagen oder ähliches??

Angenommen A versucht das Abitur kostenpflichtig nachzuholen; Kann er die Kosten dafür einklagen?

Hallo,
nun, das ist in erster Linie eine juristische Frage und müsste per Gutachten und Verwaltungsgericht etc. entschieden werden (besonders die zweite Frage).
Prinzipiell ist es möglich, dass ein Schulleiter Lehrkräfte für die Oberstufe einsetzt, auch wenn diese keine Studienräte sind. Dies ist gelegentlich bei Mangelfächern so, aber (fast nie) bei abiturrelavanten Fächern. Ggf. hat diese Lehrkraft ja auch einen Laufbahnwechesel vor und MUSS daher auch in Sek. II unterrichten.
Ein Verfahren hier einzuleiten, ist sicherlich schwierig. Denn hier müsste der Kläger dokumentarisch nachweisen, dass die Lehrkraft inkompetent war. (Folgefrage: Ist A der einzige gewesen, der durchgefolgen ist?)
Zudem müssten auch die Unterrichtsbeiträge geprüft werden, denn durch eine miese Abinote muss man nicht automatisch das Abi nicht bekommen…
Dies alles muss geklärt sein, eine Chance auf Erfolg vor Gericht stufe ich als eher gering ein. Denn die fachlichen Mängel seitens der Lehrkraft hätten sich ja mindestens 2 Jahre lang ankündigen müssen (und dies nicht nur bei A).

Viele Grüße
Malte

Antwort aus Österreich:
Leider kenne ich die gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik D nicht, daher kann ich nur eine Vermutung anstellen!
Ich nehme an, dass das Bildungsministerium über die fehlende Lizenz Bescheid wusste (also kein Schwindel des Lehrers vorliegt) und damit auch über die Gesetzeslage informiert ist.
Bei uns in Ö setzt zur Zeit der Lehrermangel ein und deshalb werden auch hier Studenten bereits im Unterricht eingesetzt.
Liebe Grüße
Erich

Hallo Christoph,

Deine Frage geht deutlich über meine Kompetenzen, zumal es sich schon um eine eher rechtliche Fage handelt.

Es kommt hier auch auf die speziellen Regelungen der Länder an. Es gibt durchaus Möglichkeiten, einen Lehrer ohne entsprechende Lehrbefähigung zeitweise in ein Gymnasium abzuordnen, um z.B. Lehrermangel auszugleichen. Da müsste man schon nachweisen, dass der Stoff nicht ausreichend vermittelt wurde bzw. die Schule keine Aufsicht über die Einhaltung des Lehrplanes geführt hat, das düfte aber schwer sein, wenn nicht mehrere Abiturienten des Jahrganges wegen des einen Faches durchgerasselt sind.

Wenn sich Deine Frage auf ein spezeilles Bundesland bezieht solltst Du die entsprechenden Gesetze und Regelungen des Kultusministeriums des Landes zu Rate ziehen. Geht es um einen konkreten Fall, kann ich nur den Weg zum Anwalt empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen,
Maid