Man stelle sich vor, dass ein/e Lehrer/in eine Sekundarstufe 2 unterrichtet hat, jedoch nur eine Lizenz für die Sekundarstufe 1 besitzt. A hört dies einige Zeit nach seinem sehr knapp verpassten Abitur, und ist sich sicher, dass es an dem Fach lag, welches unlizensiert unterrichtet wurde.
Hat A eine Möglichkeit das Abitur einzuklagen oder ähliches??
Angenommen A versucht das Abitur kostenpflichtig nachzuholen; Kann er die Kosten dafür einklagen?