Mein Lehrer hat mir mein Handy abgenommen, weil es im Unterricht geklingelt hat. Darf er sagen er gibt mir das Handy erst wieder, wenn ich ein freespeaking (kurzes 3 minütiges Referat) über Technik halte.
egenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht mitgebracht werden. Wenn z.B. Handys den Unterricht stören, müssen sie dem Lehrer übergeben werden. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen dem Erziehungsberechtigten ausgefolgt werden, wenn deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.