Guten Tag,
mein Sohn (5. Klasse, Gymnasium, Hessen) bekam eine Mathearbeit zurück, leider Note 4. Die Berichtigung der Arbeit wurde nicht als Hausaufgabe gegeben und der Lehrer hat die Lösungen bzw. Hinweise darauf auch nicht im Unterricht erörtert. Mein Sohn und ich haben es nicht geschafft, die Arbeit zu Übungszwecken ganz zu berichtigen.
Jetzt wissen wir bei einigen Aufgaben nicht, was falsch war bzw. wie die korrekte Lösung aussieht.
Ich fände es schon hilfreich, wenn mein Sohn wenigstens für’s nächste Mal Bescheid weiss.
Übrigens geht es eigentlich nicht um rechnerische Probleme (ich bin durchaus in der Lage, Mathe für’s 5. Schuljahr zu erfassen, Mathe war u.a. ein Prüfungsfach in meinem Abi), sondern um sehr seltsame Formulierungen. D.h. wir wissen einfach nicht, WAS der Lehrer meint (Textaufgaben). Er hat auch einige Rechtschreibfehler in den Aufgabenstellungen, was zusätzlich zur Verwirrung beiträgt.
Meine Hilfegesuche an Bekannte von mir, teils Akademiker, u.a. auch 1 Matheamtikstudentin, hat mich nicht weitergebracht, denn keiner konnte die Arbeit komplett lösen.
Nächste Woche habe ich einen Termin bei diesem Lehrer, in der Hoffnung, er verrät mir die Lösungen der Mathearbeit, damit ich diese dann meinem Sohn vermitteln kann. Ich bin nicht begeistert von diesem anscheinend nötigen Vorgehen, denn ich sehe das nicht als meine Aufgabe an und kann das rein fachlich vielleicht auch bald nicht mehr leisten (z.B. in Latein, das hatte ich nämlich nicht).
Deshalb hier meine Frage: Gibt es irgendwo schriftlich fixiert, die Verpflichtung oder wenigstens Richtlinie für einen Lehrer, Klassenarbeiten im Unterricht nachzubesprechen?
Viele Grüße und Danke schonmal für’s Lesen!
Lotte Auwaerter