Lehrer verrät richtige Lösungen nicht, NACH Arbeit

Guten Tag,
mein Sohn (5. Klasse, Gymnasium, Hessen) bekam eine Mathearbeit zurück, leider Note 4. Die Berichtigung der Arbeit wurde nicht als Hausaufgabe gegeben und der Lehrer hat die Lösungen bzw. Hinweise darauf auch nicht im Unterricht erörtert. Mein Sohn und ich haben es nicht geschafft, die Arbeit zu Übungszwecken ganz zu berichtigen.
Jetzt wissen wir bei einigen Aufgaben nicht, was falsch war bzw. wie die korrekte Lösung aussieht.
Ich fände es schon hilfreich, wenn mein Sohn wenigstens für’s nächste Mal Bescheid weiss.

Übrigens geht es eigentlich nicht um rechnerische Probleme (ich bin durchaus in der Lage, Mathe für’s 5. Schuljahr zu erfassen, Mathe war u.a. ein Prüfungsfach in meinem Abi), sondern um sehr seltsame Formulierungen. D.h. wir wissen einfach nicht, WAS der Lehrer meint (Textaufgaben). Er hat auch einige Rechtschreibfehler in den Aufgabenstellungen, was zusätzlich zur Verwirrung beiträgt.
Meine Hilfegesuche an Bekannte von mir, teils Akademiker, u.a. auch 1 Matheamtikstudentin, hat mich nicht weitergebracht, denn keiner konnte die Arbeit komplett lösen.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei diesem Lehrer, in der Hoffnung, er verrät mir die Lösungen der Mathearbeit, damit ich diese dann meinem Sohn vermitteln kann. Ich bin nicht begeistert von diesem anscheinend nötigen Vorgehen, denn ich sehe das nicht als meine Aufgabe an und kann das rein fachlich vielleicht auch bald nicht mehr leisten (z.B. in Latein, das hatte ich nämlich nicht).

Deshalb hier meine Frage: Gibt es irgendwo schriftlich fixiert, die Verpflichtung oder wenigstens Richtlinie für einen Lehrer, Klassenarbeiten im Unterricht nachzubesprechen?

Viele Grüße und Danke schonmal für’s Lesen!
Lotte Auwaerter

Hallo,

Dir ist bekannt, daß alles, was mit Bildung zu tun hat, Ländersache ist? In Deiner Vika ist kein Wohnort angegeben.
Niemand von uns verfügt über die Gabe der Hellseherei.
Wenn Du wirklich weiterführende Hinweise willst, geht es ohne
Angabe des Bundeslandes nicht.

Viele Grüße

Iris

(5. Klasse, Gymnasium, Hessen)
Moin,

es steht in der Frage - Du hast zu schnell gelesen.

:wink:
Pit

Hallo Iris,

das Bundesland steht doch im Posting drin: Hessen.

Das Schulgesetz für Hessen findet sich hier: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…

Dort wird aber keine Rechtsgrundlage gegeben, die es verpflichtend macht, eine Klassenarbeit zu besprechen. Siehe fünfter Teil, zweiter Abschnitt,
§72 Informationsrechte der Eltern und der Schülerinnen und Schüler
(1) Die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern sind in allen wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten. Dazu gehören insbesondere […]
4. Grundzüge der Planung und Gestaltung des Unterrichts, Grundzüge der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsziele sowie der Leistungsbewertung einschließlich Versetzung und Kurseinstufung.
(2) Die Information und Beratung der Eltern erfolgen in der Regel in den Elternversammlungen, bei den Schülerinnen und Schülern in der Regel im Rahmen des Unterrichts
- Näheres bitte selbst a.a.O. nachschlagen.

Gruß sannah

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Hallo und einen wunderschönen guten Abend.

Danke, Iris, das mit der Ländersache ist mir bekannt, auch wenn ich das Wort normalerweise nicht in Fettschrift schreibe. Das Bundesland habe ich daher angegeben.

Ja, ich weiss, daß in meiner Vika noch kein Wohnort angegeben ist.

Nein, ich erwarte nicht, daß hier jemand hellsehen kann.

Ja, ich hätte gerne Antworten auf meine Frage. Sonst hätte ich hier wohl kaum gepostet.

Mit Grüßen,
Lotte

Hallo sannah,

Danke für Deine schnelle Antwort! Auf der Page vom Kultusministerium hatte ich schon mal geschaut, aber auch nix gefunden, was sich speziell auf dieses Thema bezieht.

Vielleicht kann ich aber aus der Informationspflicht was ableiten.

Eigentlich schade, wenn man solche Argumente hervorholen muss. Ich fände es wesentlich entspannender, wenn der Lehrer von sich aus Entgegenkommen zeigen würde. Seltsam, für mich war es immer ganz selbstverständlich, daß die Lösungen im Nachhinein bekanntgegeben werden. Warum auch nicht? Ist doch nur von Vorteil für alle.

Gruß,
Lotte

Hallo,

Eigentlich schade, wenn man solche Argumente hervorholen muss.

Gib ihm doch eine Chance, du hast das Treffen ja erst mit ihm.
Vielleicht gibt es einen Grund für seine Vorgehensweise. Vielleicht hat er es in der Klasse sogar besprochen.
Ich arbeite an einer Schule und bin immer wieder erstaunt, welche Informationen bei den Eltern ankommen, wenn die Schüler das nur mündlich erhalten haben.

Gruß

Elke

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Ja, stimmt. Ich wollte mich auch nur vorbereiten, nur für den Fall, daß der mir doof kommt. Ausserdem fühle ich mich selbst sicherer, wenn ich Argumente habe, auch wenn ich diese dann gar nicht einsetze.

Ich hoffe selbst auf ein angenehmes Gespräch, das alle Unklarheiten beseitigt.

Grüße,
Lotte

Asche auf mein Haupt owT
owT

mein Sohn (5. Klasse, Gymnasium, Hessen) bekam eine
Mathearbeit zurück, leider Note 4. Die Berichtigung der Arbeit
wurde nicht als Hausaufgabe gegeben und der Lehrer hat die
Lösungen bzw. Hinweise darauf auch nicht im Unterricht
erörtert. Mein Sohn und ich haben es nicht geschafft, die
Arbeit zu Übungszwecken ganz zu berichtigen.
Jetzt wissen wir bei einigen Aufgaben nicht, was falsch war
bzw. wie die korrekte Lösung aussieht.

Hallo!
Ich wundere mich schon ein wenig. Bei dieser Angelegenheit
spielt m. E. weder das Bundesland, noch ein Schulgesetz noch
sonst eine Vorschrift eine Rolle. Es geht doch schlichtweg
darum, dass der Schüler VERNÜNFTIGERWEISE wissen muss, warum
er seine Note so erhalten hat und wie die richtige Lösung der
Prüfungsaufgabe hätte aussehen sollen. Sonst hätte er ja nicht
einmal die Möglichkeit, gegen eine unrichtige Note vorzugehen.
Die Notenvergabe ist ein Verwaltungsakt, und ein solcher muss
transparent (Verwaltungsrinzip der Klarheit) und überprüfbar
(Verwaltungsprinzip der Wahrheit) sein.
Was wäre das für eine armselige Referendarausbildung, wenn das
verschwiegen worden wäre!
Das kann ja wohl nicht sein. Schließlich ist die wichtigste
Begründung für den Beamtenstatus der Lehrer die
Unabhängigkeit, die man braucht, wenn man mit Prüfungen und
Noten über Lebenschancen zu entscheiden hat.
Wenn das beschriebene Verfahren in diesem Bundesland oder an
dieser Schule oder bei diesem Lehrer die Regel wäre, dann
hilft nur eins: Beginn eines Dienstaufsichtverfahrens,
zunächst mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Direktor,
denn der Dienstweg ist einzuhalten.
Schönen Gruß!
Hannes


Titel: Re: gleichförmige Bewegung
Liebe/r… und CO der Mathematik,
komme nochmal auf meine Aussage mit nur 2Prozent Berufe, die dieses
Mathe-Niveau fordern! Mein Sohn hat jetzt in Mathe Vektorrechen und
Logarhytmen.Nicht 'mal Enzyklopädien bringen mir das näher!Mir wird
bei Zahlen so schwindelig, dass ich Tage danach nicht mehr weiß,wie
ich heiße! Was hat man dann im Gymnasium? Stellt man da Kugeln
aufeinander und das Abitur wird nur erreicht, wenn man eine Treppe
zum Mond errichtet hat, oder wie? Ach jetzt hört doch’mal auf!Essen
solche Berufsgruppen noch mit Messer und Gabel,oder muss ich Angst
haben vor denen? Was für eine bösartige Frau hatte der arme Mensch,
dass er solche Aufgaben erfindet? Soviel Aggression hat doch ein
sonst lieber Mensch doch nicht!
Warum stellt ein einfacher Handwerksausbilder, Fleischermeister
trotzdem nur vorzugsweise Realschüler ein? Der ,trotz seines
Meisters, kann mit seinen roten Bäckchen keine Vektorrechnung!Daran
scheitert unsere Wirtschaft! Zum Glück, dann gibt es Veränderung!

Regina

Alles OK bei dir?
Hallo,

nachdem du nun exakt den gleichen Artikel als Antwort auf mindestens 3 unabhängige Threads gepostet hast, wollte ich nur mal fragen, ob alles OK ist bei dir?

Solltest du ein Problem haben hilft man dir hier gerne weiter, oder aber du suchst professionelle Hilfe auf. Deinem Post nach scheint mir eher letzteres erforderlich.

Gruß
Wawi

1 Like

Sorry, mache Dir keine Sorgen über mich, aber ich schickte nun schon 4 gleiche Artikel an falsche „Bretter“, weil ich sie vielleicht nicht gleich zuordnen kann!
Warum machst Du das nicht für mich, während Du Dir Zeit nimmst,mich aufzuklären?
Was ich nett finde! Danke!