Hallo,
Die Einladung geht weit über das
hinaus, was man genehmigungsfrei annehmen darf.
Geht weit hinaus? Ich weiss ja nicht was auf dieser Abschiedsfeier geplant ist aber ein Softdrink und ein Stück Kuchen oder auch eine Bratwurst und etwas selbstgemachter Kartoffelsalat sprengt m. E. weder die finanzielle Grenze, dessen was angenommen werden darf, noch stellte sie einen sonstigen Vorteil dar, der geeignet wäre die Unabhängigkeit des Beamten in Frage zu stellen.
Zumindest in Niedersachsen gibt es sogar eine spezielle Regelung nach der im Rahmen von Jubiläen, Abschiedsfeiern und ähnlichem Lehrer eine Bewirtung in üblichem Rahmen annehmen dürfen, ohne den Preis dafür abwägen zu müssen.
Im Notfall würde ich den Schulleiter fragen, ob
ich die Einladung annehmen darf oder nicht.
Ja, melden macht frei, wie es so schön beim Bund heißt.
Ich bewahre mir auch ein schönes Schreiben mit Dienstsiegel und allem Pipapo auf, in dem mir die Annahme eines Buchgutscheines zum Abschied einer Klasse dienstherrlich genehmigt wurde. Das war allerdings in Rheinland-Pfalz. In Niedersachsen ist man da wiederum strenger, da die Annahme von Gutscheinen (oder Bargeld) kategorisch ausgeschlossen, egal in welcher Höhe oder zu welchem Anlass.)
Mit freundlichem Gruß
Werner