Lehrer zur klassenfeier - privat - peinladen?

Guten Abend,

Mein Sohn, 3. Schuljahr, wechselt dank Umzug die Schule. Um ihm den Abschied zu erleichtern, darf er seine gesamte Klasse zu uns einladen. Er will auch seine Lehrer einladen, ich bin mir aber nicht recht sicher, ob das „erlaubt“ ist, nicht zu „privat“ ist. Versteht man, wie ich das meine?
Ich will da niemandem zu nahe treten oder in unangenehme Situationen bringen, weder die Lehrer noch mein Kind.
Wie ist das, ist eine solch Einladung „normal“ oder unpassend.

Vielen Dank
Gila

Hai!

Was hält dich davon ab genau so wie mit uns mit dem Lehrer zu reden.

Schlimmer als „Nein möchte ich nicht.“ kann es nicht werden.

Der Plem

Normal!
Hallo!

Ich finde es ganz normal, den Klassenlehrer zu einer Klassenfeier (auch wenn sie der Verabschiedung Deines Sohnes dient) einzuladen. Zumal Dein Sohn dies ja auch gern möchte. Scheint also kein ungeliebter Lehrer zu sein. Und den Lehrer wird es sicher freuen (zumindest, wenn’s ein netter ist, der seine Kinder mag)

Gruß Inge

Hallo,

natürlich ist das erlaubt. Bei uns werden beliebte Lehrer sogar zu Geburtstagen eingeladen.

Viele Grüße

Hallo,

Bei uns werden beliebte Lehrer
sogar zu Geburtstagen eingeladen.

ist das heutzutage so?? Ich finde das zweifelhaft, sowohl für die Lehrer als auch für die Kinder.

In diesem Fall (3.Klasse) würde ich, wenn, eher dazu plädieren einen Abschied in_der_Klasse zu gestalten, das wäre für alle Beteiligten zwanglos und sicher nett > nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin, das ließe sich doch sicher auch organisieren?!

Gruß
Kieki


ist das heutzutage so?? Ich finde das zweifelhaft, sowohl für
die Lehrer als auch für die Kinder.

Hallo,

das gab es schon während meiner Schulzeit in den 70er Jahren. Sowohl in der Grundschule als auch am Gymnasium , kam es nicht selten vor, dass ein Lehrer die ganze Klasse oder einige Schüler zu sich nach Hause eingeladen hat.

Der Sohn der UP verlässt sogar die Schule, so dass nichtmal eine Art Korruptionsverdacht aufkommen könnte :smile:

LG
sine

Vielleicht erklärt der Freud im Titel, worum es geht.
Ich habe meinen Kindern gesagt, sie sollen einladen, aber es könnte gut sein, dass der Lehrer niht kann, weil er z.B. eigene Kinder hat und auch die Klasse ja so groß ist, dass er nicht überall hinkann.

Hat so geklappt.

Hallo,

ich sehe das Problem nicht. Das ist eine ganz besondere Situation in der keinerlei Auswirkung Richtung Zukunft besteht, da sie ja gerade das konkrete Schüler-Lehrer-Verhältnis abschließt. Insoweit doch für alle Beteiligten völlig problemlos. Entweder der Lehrer kann/mag kommen, oder er lässt es. Ggf. kommt er auch kurz knapp vorher vorbei um ein Geschenk abzuliefern, aber nicht teilzunehmen. So läuft das im Kindergarten unseres Sohnes ab, wenn die Kleinen unbedingt eine Erzieherin einladen wollen. Soll man ihm doch überlassen, wie er es handhabt.

Gruß vom Wiz

Hallo,
naja, wenn alle beteiligten wollen, dann ist es doch eher zwanghaft es sein zu lassen - und warum eigentlich?

Viele Grüße

Hallo,

naja, wenn alle beteiligten wollen, dann ist es doch eher
zwanghaft es sein zu lassen - und warum eigentlich?

ja, wenn es alle gerne möchten ist es in Ordnung. Wahrscheinlich ist meine Einstellung diesbezügl. doch etwas antiquiert :wink:

Grüße

Hallo,

Der Sohn der UP verlässt sogar die Schule, so dass nichtmal
eine Art Korruptionsverdacht aufkommen könnte :smile:

Doch, denn der Sohn nimmt ja seine Bewertungen mit, die aufnehmende Schule benötigt für das nächste Zeugnis den aktuellen Stand beim Wechsel und häufig gibt es dazu noch Nachfragen. Es gibt z.B. in BW eine Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Geschenken. Die Einladung geht weit über das hinaus, was man genehmigungsfrei annehmen darf. Ein Lehrer ist kein Bundespräsident.

Ich würde mich für die Einladung bedanken und sagen, dass ich nicht kann. Im Notfall würde ich den Schulleiter fragen, ob ich die Einladung annehmen darf oder nicht. Dann ist man - fast immer - auf der richtigen Seite.

Gruß
MklMs

LG
sine

Hallo,

am Ende des dritten Schuljahres sind die Noten noch nicht relevant - hier in NRW jedenfalls. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch auf das Kind der UP zutrifft.

Davon abgesehen, haben die Kinder auch in der GS heutzutage schon mehrere Lehrer, die sich vermutlich durch eine Einladung des Klassenlehrers und etwaige Beeinflussungen nicht gleich mit einkaufen ließen.

Mal davon abgesehn, würde sich, so denn die Theorie eine Daseinsberechtigung hätte, auf der weiterführenden Schule während der Orientierungsphase schnell herausstellen, ob der Schüler dort eine Zukunft haben könnte.

LG
sine

Hallo,

Die Einladung geht weit über das
hinaus, was man genehmigungsfrei annehmen darf.

Geht weit hinaus? Ich weiss ja nicht was auf dieser Abschiedsfeier geplant ist aber ein Softdrink und ein Stück Kuchen oder auch eine Bratwurst und etwas selbstgemachter Kartoffelsalat sprengt m. E. weder die finanzielle Grenze, dessen was angenommen werden darf, noch stellte sie einen sonstigen Vorteil dar, der geeignet wäre die Unabhängigkeit des Beamten in Frage zu stellen.

Zumindest in Niedersachsen gibt es sogar eine spezielle Regelung nach der im Rahmen von Jubiläen, Abschiedsfeiern und ähnlichem Lehrer eine Bewirtung in üblichem Rahmen annehmen dürfen, ohne den Preis dafür abwägen zu müssen.

Im Notfall würde ich den Schulleiter fragen, ob
ich die Einladung annehmen darf oder nicht.

Ja, melden macht frei, wie es so schön beim Bund heißt.
Ich bewahre mir auch ein schönes Schreiben mit Dienstsiegel und allem Pipapo auf, in dem mir die Annahme eines Buchgutscheines zum Abschied einer Klasse dienstherrlich genehmigt wurde. Das war allerdings in Rheinland-Pfalz. In Niedersachsen ist man da wiederum strenger, da die Annahme von Gutscheinen (oder Bargeld) kategorisch ausgeschlossen, egal in welcher Höhe oder zu welchem Anlass.)

Mit freundlichem Gruß
Werner

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