Lehrerbeschwerde bei wem?

Hallo Zusammen
Wie kann ich mich formell über einen Lehrer und sein übertriebenes Arbeitsverhalten
beschweren und am besten bei wem?

Hallo Sandra 1610,

wieso beschwerst du dich nicht bei der Schulleitung? :wink:

Es haben sich schon einige Eltern bei der Klassenlehrerin über die Lehrerin beschwert.
Diese haben sich auch untereinander unterhalten… raus kann am Elternabend.
Sie ist schwierig und macht das schon seit Jahren so… das schlimmste ist aber wenn Sie den Schüler einfach auf den Kopf zusagt kommst du nicht mit, geh auf die Hauptschule du hast hier nicht zu suchen … Hausaufgabenkontrolle die Sie nicht gewertet hat viel mit einem Durchschnitt von 5,3 aus. was soll man dazu sagen…

Es haben sich schon einige Eltern bei der Klassenlehrerin über
die Lehrerin beschwert.

Wenn das nichts geholfen hat: Beim Direktor der Schule beschweren.

Erstmal verstehe ich Deine Anfrage nicht so recht.
Was heißt „übertriebenes Arbeitsverhalten“?
Arbeitet der Lehrer selbst zu viel? Darüber solltest Du eigentlich froh sein!
Oder verlangt er von Deinem Kind „zu viel“ Arbeit?

Wenn das der Fall ist, solltest Du Dir vielleicht erstmal die Lehrpläne anschauen (Die findest Du auch im Internet.).
Und wenn (z.B.) im Lehrplan steht " Der Schüler muss die erste Vergangenheit (er ging, er sang, er kam) bilden können", dann muss der Lehrer das von Deinem Kind auch verlangen. Er darf dann gar nicht erlauben, dass dein Kind seine Geschichte in der Gegenwart erzählt (er geht, er singt, er kommt).  Manche Eltern können in solchen Fällen nicht verstehen, warum das Kind keine gute Note bekam, obwohl es eine so tolle Geschichte erzählt hat.

Aber nun zu Deiner Frage mit dem Beschweren. Grundsätzlich spricht man erst mal den Lehrer selbst auf das Problem an. Denn nur wenn der Lehrer die Probleme kennt, kann er was dagegen tun.
Wenn das Ansprechen des Lehrers nicht hilft, spricht man den so genannten „Vertrauenslehrer“ an. Nur  wenn es einen solchen an kleinen (Grund-) Schulen nicht gibt,  dann geht  man zum  Schulleiter.
Wenn das Problem wirklich am Lehrer lag, dann wird der auch für eine Lösung sorgen.

Wenn Du allerdings denkst, dass das Problem am Lehrplan liegt, dann musst Du Dich (am besten mit anderern Eltern zusammen) ans Unterrichtsministerium wenden.
Da kannst Du dann z.B. schreiben. „Ich finde, dass ein Kind mit neun Jahren Formen wie „er sang“ noch nicht können muss.“ Aber dabei solltest Du dann keinen Bezug auf den Lehrer deines Kindes herstellen. Denn der entscheidet ja nicht, was Dein Kind können muss.

Du solltest also bei Deinen Beschwerden immer gut überlegen, wer „schuld“ ist an den Problemen Deines Kindes.

 

Hi Sandra,
„formell“ gibt’s das den sogenannten „Dienstweg“. Das ist zunàchst die Schulleitung. Sollte das nicht den gwûnschten Erfolg haben, kannst die Instanzen nach oben weiter gehen. 
Das ist je nach Bundesland und Schulart meines Wissens etwas unterschiedlich. In Baden-Württemberg kämen bei Grundschulen, Haupt- bzw. Werkrealschulen und Realschulen die „staatlichen Schulämter“. Anschließend die Regieungspräsidien, denen auch die Gymnasien und die Beruflichen Schulen direkt zugeordnet sind. Darüber steht dann das Kultusministerium.
Informell gibt’s da ntürlich noch viele andere Wege, die alle immer (meistens) besser sind, als so ein mühsamer Formslismus. Gedpräche mit oder durch den Elternbeirat zum Beispiel …

wie auch ommer: Virl Erfolg!

Hallo Sandra,

ich kann mich den bisherigen Antworten nur anschließen.  

Nur noch so viel: Willst Du Dich wirklich wirkungsvoll beschweren, so sammle erst mal möglichst  viele Einzelbeispiele des (für Dich) fraglichen Lehrerverhaltens. Die schreibst Du auf, mit Datum, Ort, ungefähre Uhrzeit, möglichst genauer Beschreibung und Benennung von Zeugen. Möglichst auch Beispiele von anderen Eltern hinzufügen, mit Namensnennung. Je mehr Beschwerdeführer und je genauer Du dokumentierst, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer ernsthaften Überprüfung!

Vage Anschuldigungen und Vorwürfe bringen meist nur Verärgerung auf allen Seiten und sonst gar nichts.

Alles Gute

Peter Groß

tja, eine wirklich nicht leichte Frage. Die Frage ist, was für ein Arbeitsverhalten ist denn gemeint. Vermittelt er den Lehrplan zu schnell und du kommst nicht mit ?  Das heißt, richtet er seinen Lehrplan nur an die Klassenbesten aus, schwächere lässt er links liegen ?  Wenn es so ist, dann keine Hemmungen haben und mit dem Lehrer reden. Ihm z.B. sagen, , Herr XY, auch ich habe ein Recht darauf den Lehrplan verständlich vermittelt zu bekommen…"  Wird Herr XY bockig, dann zur Schulleitung gehen. Gibt es auch hier keinen Erfolg, nach Möglichkeit z.B. die Eltern hinzu zu ziehen und an das Schulamt der Gemeinde (Stadt) schreiben, um ein Gespräch mit dem Schulrat zu erzielen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch den Elternrat der Schule um Hilfe nachzusuchen. Das richtige Wort vor Ort ist immer noch besser als eine Beschwerde zu schreiben, weil eine schriftliche Beschwerde sogleich als eine Dienstaufsichtsbeschwerde dargelegt wird, was die / den beschuldigte / beschuldigten in die Verteidigungsrolle drängt und diesen nur unnütz bockig macht. Denn wer gibt denn schon selbst gerne Fehler zu. Wie gesagt…, ohne selbst frech zu werden, das konstruktive Gespräch mit hier genannten Leuten suchen.

nette Grüße und viel Erfolg

Hallo,

Du hast es bisher schon richtig gemacht, Lehrkraft, Klassenlehrer, im nächsten Schritt käme die Schulleitung. Falls du dich an die Schulaufsicht wenden möchtest, dann wird es schwierig, weil du dich in der Ämterhierarchie möglicherweise nicht auskennst.

Ernstgemeinter Vorschlag: Du kannst dich auch gleich im Kultusministerium beschweren. An den Dienstweg muss sich kein Bürger halten. Die Mitarbeiter des Ministeriums werden die Beschwerde an die zuständige Stelle weiterleiten.

Es stellt sich natürlich die Frage, was du mit der Beschwerde erreichen möchtest. Bis die Beschwerde bearbeitet wurde und eine (wie auch immer geartete) Entscheidung gefallen ist dürfte das Schuljahr zu Ende sein oder die Kinder haben sich mehr oder weniger mit der Situation arrangiert - im Gegensatz zu den Eltern.

Gruß

Hallo

Falls du dich an die Schulaufsicht wenden möchtest, dann wird es schwierig, weil du dich in der Ämterhierarchie möglicherweise nicht auskennst.

Da muss man sich doch nicht auskennen, da ruft man das Schulamt an, und wenn die nicht zuständig sind, dann sagen sie einem, wer zuständig ist.

Ernstgemeinter Vorschlag: Du kannst dich auch gleich im Kultusministerium beschweren.

Es stellt sich natürlich die Frage, was du mit der Beschwerde erreichen möchtest. Bis die Beschwerde bearbeitet wurde und eine (wie auch immer geartete) Entscheidung gefallen ist dürfte das Schuljahr zu Ende sein …

Ja klar, wenn man sich direkt an das Ministerium wendet, wird das was dauern.

Viele Grüße

Hallo,

Du hast es bisher schon richtig gemacht, Lehrkraft,
Klassenlehrer, im nächsten Schritt käme die Schulleitung.
Falls du dich an die Schulaufsicht wenden möchtest, dann wird
es schwierig, weil du dich in der Ämterhierarchie
möglicherweise nicht auskennst.

Soll das heissen, dass man sich für eine Beschwerde disqualifiziert, wenn man sich nicht mit der Ämterhierarchie ausgekennt?

Es stellt sich natürlich die Frage, was du mit der Beschwerde
erreichen möchtest. Bis die Beschwerde bearbeitet wurde und
eine (wie auch immer geartete) Entscheidung gefallen ist
dürfte das Schuljahr zu Ende sein oder die Kinder haben sich
mehr oder weniger mit der Situation arrangiert - im Gegensatz
zu den Eltern.

Und die nächsten Jahrgänge sollen ihr egal sein, oder was?
Das ist eine Haltung, die man auch als Egoismus betrachten kann. Es werden noch mehr Schüler unter einer Lehrerin zu leiden haben, also sollte man das auch durchziehen (sofern die Beschwerde begründet ist) und nicht nur an das eigen Wohl denken.

Viele Grüße

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