Lehrerin Alkoholproblem

Hallo!

Heute habe ich erfahren, dass die Lehrerin meiner Tochter (1. Klasse) Alkoholikerin ist. Der Schulleitung ist dieses Problem bekannt.
Schon die Vorgängerklasse hat erfolglos gegen einen Lehrerwechsel gekämpft…
Als ich das erfahren habe, wurden mir viele ihrer Verhaltensweisen plötzlich klar.
Sie ist mit den kleinen Mäusen unglaublich agressiv, brüllt und schreit. Sie vergisst vieles, bringt Dinge durcheinander, der Unterricht ist unstrukturiert. Viele Kinder weinen in ihrem Unterricht. All die Dinge, die in der Vorgängerklasse vorgefallen sind, mag ich hier gar nicht aufzählen.
In dieser Klasse ist man schon bis zum Bildungsenator gegangen, ohne Erfolg.
Ich bin jetzt ziemlich fix und fertig. Meine Tochter hat Angst vor dieser Frau und mag nicht zu ihrem Unterricht.
Tja, irgendjemand eine Idee?

Hallo,
„Schon die Vorgängerklasse hat erfolglos gegen einen Lehrerwechsel gekämpft…“

Gruß
gargas

Ok, ok…sorry, mea culpa…da habe ich „gegen die Lehrerin“ und „für einen Lehrerwechsel“ zusammengeschmissen. Naja, ganz erfolglos war es nicht, nachdem die gesamte Elternschaft nach der 4. Klasse (!) das Direktorenbüro gestürmt hat, haben sie eine neue Lehrerin bekommen. Tja, und meine Tochter hat jetzt drunter zu leiden.

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Hallo,
ich kenne das Problem, war zwar nicht Alkohol aber Tablettensucht, die Wirkung war die gleiche. Nach jahrelangem Kampf, etlichen Briefen, mehrmaligem Besuch SÄMTLICHER betroffener Eltern beim Schulamt bequemte sich der Schulrat in unsere Schule, um sich die Dame anzusehen. DIese verhielt sich natürlich an diesem Abend vorbildlich, alle Argumente der Eltern zogen nicht. Zitat Schulrat: „Ob eine Lehrkraft dienstunfähig ist entscheidet allein der Amtsarzt!“
Nachdem die „Sprechstunde“ mit Eltern, Schulbehörde und Rektor beendet war, kurz bevor die „hohen Herren“ den Saal verlassen wollten, rastete die Dame jedoch komplett aus, ohne äußere Einwirkung und beschimpfte alle Anwesenden und brüllte herum. Diesem Ausraster hatten wir es zu verdanken, dass sie an EINE ANDERE SCHULE VERSETZT WURDE!!! Wo sie allerdings nur ein kurzes Gastspiel gab, bevor wir sie aus den Augen verloren. Du siehst es ist also nicht so einfach eine verbeamtete Person aus dem Schuldienst zu entfernen. Im Nachhinein bekam ich noch einen Tipp von einem Lehrer: Jeden Schriftverkehr, alle Maßnahmen, Protokolle von Gesprächen etc in Kopie an das zuständige Kultusministerium senden. Auch die Zusammenarbeit mit der örtlichen Presse bzw. Lokalfernsehen kann sehr sehr hilfreich sein!!! Allerdings dann nur mit hieb- und stichfesten Argumenten bzw Beweisen arbeiten und mit ordentlich Gegenwind rechnen. Strategie vorneweg genau festlegen, geschlossenes Auftreten aller beteiligten Eltern ist dann wichtig.

Viel Erfolg
Kay

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Als indirekter Kollege habe ich keinen Spass an sowas, aber es gibt zwei bis drei Wege:

  1. (Der ist anscheinend schon erfolglos beschritten worden) Klassenkonferenzen einberufen, Schulleitung einschalten, Änderungen (möglichst konkrete) fordern.
    (Unterricht unter Beobachtung)

  2. Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben.
    Immer wieder.

  3. Öffentlichkeit herstellen.
    (Aufpassen, dass es keine strafrechlich relevante „üble Nachrede“ wird)

Gruß
Werner

Das das Ganze zäh verläuft hat auch sachliche Gründe. Immerhin geht es dabei oft darum jemanden beruflich und unter Umständen auch psychisch zu vernichten. Da tut sich der Dienstherr natürlich ein wenig schwer.

Süchte stellen zunächst ja eine Krankheit dar und keine Pflichtverletzung, wobei die Prognose schlecht und die Therapie langwierig ist.
Gelingt es dem/der Betroffenen nicht ihr Problem zu lösen, dann bleibt unter Umständen nur die Fühpensionierung. Ist auch ein Kostenfaktor.
Oder wenn es zu dienst- oder sogar strafrechlich relvanten Verfehlungen kommt, die Entlassung aus dem Dienst, was denjenigen u. U. zum Sozilafall macht. Da hier die Gerichte im Streitfall hohe Maßstäbe ansetzen, wird das Schulamt o. ä. Behörde kaum schnell reagieren können.

Allerdings wird eine Besserung in der Regel auch nicht erreicht, wenn die Umwelt das Problem kompensiert bzw. vertuscht. Druck muss gemacht werden, auch im Interesse des betroffenen Suchtkranken. Und im Interesse der Kinder sowiso.

Wenn in kurzen Abständen 20 Eltern gegen die Lehrerin, die Schulleitung und das Schulamt Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und das wiederholt (wegen verschiedener Vorkommisse), dann entwickelt die Behörde aber doch ein Eigeninteresse.
Die Beschwerden sind in einer bestimmten Frist und unter Einhaltung bestimmter Regeln zu bearbeiten - sonst kann man dagegen auch Beschwerde einlegen oder sogar Klage wegen Untätigkeit. Das macht soviel Arbeit … der Rest lässt sich denken.

Gruß
Werner

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Immerhin

geht es dabei oft darum jemanden beruflich und unter Umständen
auch psychisch zu vernichten. Da tut sich der Dienstherr
natürlich ein wenig schwer.

Das sehe ich nicht so. Was sich jetzt abspielt, ist für die Psyche der Lehrerin auch nicht einfach. Wenn die Lehrerin auf Entzug geht, ist das für die Psyche die Rettung. Nach einer Pause wäre doch ein beruflicher Neueinstieg wieder möglich, oder nicht? Wenn man es als Krankheit sieht…
Die Behörde tut sich schwer, weil keiner den „schwarzen Peter“ haben und die unangenehme Realität ansprechen bzw. dafür gerade stehen will. Bei uns läuft das schon viele Jahre. Die Behörde macht die Augen zu, alle im System schauen weg. Eltern weigern sich, ihr Kind zu diesem Lehrer zu schicken. Da er Sonderschullehrer ist, werden jetzt 2 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in der Grundschule integriert. Wenn getestet werden muss, kommt extra jemand aus 60 km Entfernung, da der Alkoholiker nicht mehr zum Testen auf SPF zu gebrauchen ist.
Der Behörde ist es aber egal, ob ein Lehrer überfordert ist, solange nach außen alles funktioniert. Mitgefühl ist da das letzte, was man erwarten kann.
Nach meiner 25-jährigen Laufbahn als Lehrerin von schwierigen Schülern und z.T. schwierigen Kollegen ist mein Rat:
Mit Behörden generell nur schriftlich, sehr sachlich, kommunizieren, alles andere ist schade um die Zeit! Bei Gesprächen immer nachfragen, zusammenfassen und, für die Vertreter sichtbar, mitschreiben (Gesprächsnotiz). Nur so wird Gesagtes vielleicht verbindlich. Dann kann man jedenfalls wieder erinnern an Gesagtes bei Nichteinhaltung. Außerdem ist Kompetenzverschiebung üblich. („Was sollen wir denn mit der Lehrerin machen?“)Das zu wissen, ist aber nicht in der Kompetenz der Eltern. Die Behörde hat für einen ordnungsgemäßen Unterricht zu sorgen, die Schüler zu schützen. Wie, das müssen sie nicht die Eltern fragen, und wenn diese es auch nicht wissen, weiter nichts tun!
Also, immer wieder schriftlich die Missstände aufzeigen, schriftlich die Forderungen stellen.

Gruß Ina.

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Was du sagst ist natürlich richtig und dein Rat alles schriftlich zu fixieren - weiter oben stand ja auch die Protokolle dann allen zusenden - ist auch wirklich gut.

Trotzdem läuft es praktisch oft darauf hinaus, dass der Betroffene Kollege unter dem zusätzlichen Druck vollkommen zusammenbricht. Seine/ihre Sucht ist ja oft schon ein Zeichen von Überforderung. Aber wie ich auch sagte, hilft es dem Betroffenen auch nicht, wenn sein Umfeld zu Co-Süchtigen wird.
Es führt kein Weg dran vorbei, die vorgesetzten Stellen zum Handeln zu zwingen. Im Interesse der Kinder und der erkrankten Kollegen. Von alleine wird es meistens nur schlimmer, wie dein Beispiel ja auch zeigt.
Ich kenne allerdings nur ein wirklich erfolgreiches Beispiel eines Alkoholikers, der zu zwei Therapien gezwungen wurde und dann wieder ein passabler Lehrer war.

Gruß
Werner

Danke für die Antwort.

Leider muss ein Suchtkranker wohl erst ganz unten sein („Zusammenbruch“), bevor er „umkehrt“. Das ist sicher sehr schwierig und leidvoll, und ich habe durchaus Mitgefühl! Weniger Mitgefühl habe ich mit den Vertretern der Behörde, aber aus der Distanz verstehe ich auch die. Ich kenne die Seite auch an mir, wo ich lieber schweige. Das hilft mir, sachlicher und endgegenkommender zu sein, trotzdem bestimmt und klar. Die Schwächsten sind auf jeden Fall zu schützen, da gibt es keine Kompromisse für mich, und, wie du sagst, muss die Behörde gezwungen weden. Diese Pflicht, uns für die Schwächsten eizusetzen, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln (soweit sie rechtens und respektvoll sind) haben wir.

Gruß Ina.

ich sage immer:
manche Klassen kann man nur im Suff ertragen :smile:

im Ernst: ich sehe das Problem nicht bei der Sucht. Die Frau ist unfähig mit kleinen Kindern umzugehen, egal ob sie trinkt oder clean ist.

Dass ein Tablettenabhängiger Lehrer seinem Beruf nicht nachgehen kann, wie hier behauptet, glaube ich nicht.

Und die Sucht nach dem Glimmstängel?

Soll man nun alle nikotinsüchtigen Lehrer, die Kinder anbrüllen, einer Entzugskur unterziehen?

MFG
HG

Das ist ja wohl nicht ernst gemeint!

Natürlich kann es sein, dass die Frau unabhängig von ihrer Sucht Probleme in ihrem Beruf hat.
Unbestritten macht nicht jede Sucht an sich für den Lehrerberuf ungeeignet.
Aber Alkohol verändert das Verhalten und speziell die Impulskontrolle stark, im Gegensatz zu Nikotin.

Gruß
Werner

Ich glaube da kann man echt nicht viel machen…is schwer.
Bei meiner kleinen Cousine war das damals auch so. Ich bin 19, die kleine jetzt 9 und habe damals die selbe Grundschule besucht wie sie jetzt…die Lehrerin gabs damals schon und auch da hatte sie schon ein heftiges Alkoholproblem. Erst als meine Cousine in die 2. Klasse kam, ging die Lehrerin. Allerdings aus freien Stücken,weil viele Eltern sich bei ihr persönlich beschwert hatten und machte einen Alkohol-Entzug, danach hängte sie den Lehrer-Beruf zum Glück von ganz allein an den Nagel…Gehandelt wurde von anderen Seiten her leider nicht