Immerhin
geht es dabei oft darum jemanden beruflich und unter Umständen
auch psychisch zu vernichten. Da tut sich der Dienstherr
natürlich ein wenig schwer.
Das sehe ich nicht so. Was sich jetzt abspielt, ist für die Psyche der Lehrerin auch nicht einfach. Wenn die Lehrerin auf Entzug geht, ist das für die Psyche die Rettung. Nach einer Pause wäre doch ein beruflicher Neueinstieg wieder möglich, oder nicht? Wenn man es als Krankheit sieht…
Die Behörde tut sich schwer, weil keiner den „schwarzen Peter“ haben und die unangenehme Realität ansprechen bzw. dafür gerade stehen will. Bei uns läuft das schon viele Jahre. Die Behörde macht die Augen zu, alle im System schauen weg. Eltern weigern sich, ihr Kind zu diesem Lehrer zu schicken. Da er Sonderschullehrer ist, werden jetzt 2 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in der Grundschule integriert. Wenn getestet werden muss, kommt extra jemand aus 60 km Entfernung, da der Alkoholiker nicht mehr zum Testen auf SPF zu gebrauchen ist.
Der Behörde ist es aber egal, ob ein Lehrer überfordert ist, solange nach außen alles funktioniert. Mitgefühl ist da das letzte, was man erwarten kann.
Nach meiner 25-jährigen Laufbahn als Lehrerin von schwierigen Schülern und z.T. schwierigen Kollegen ist mein Rat:
Mit Behörden generell nur schriftlich, sehr sachlich, kommunizieren, alles andere ist schade um die Zeit! Bei Gesprächen immer nachfragen, zusammenfassen und, für die Vertreter sichtbar, mitschreiben (Gesprächsnotiz). Nur so wird Gesagtes vielleicht verbindlich. Dann kann man jedenfalls wieder erinnern an Gesagtes bei Nichteinhaltung. Außerdem ist Kompetenzverschiebung üblich. („Was sollen wir denn mit der Lehrerin machen?“)Das zu wissen, ist aber nicht in der Kompetenz der Eltern. Die Behörde hat für einen ordnungsgemäßen Unterricht zu sorgen, die Schüler zu schützen. Wie, das müssen sie nicht die Eltern fragen, und wenn diese es auch nicht wissen, weiter nichts tun!
Also, immer wieder schriftlich die Missstände aufzeigen, schriftlich die Forderungen stellen.
Gruß Ina.