Lehrerin hat Lösung in Schulaufgabe

Hallo,

habe eine Frage wie das rechtlich aussieht, bitte keine Vermutungen.
Die Lehrerin hat in der englischen Schulaufgabe bei dem Grammatikteil die Lösung darunter stehen gehabt, sodass man nur die Wörter eintragen musst, bei dem Rest der Schulaufgabe war keine Lösung.
Wie ist das jetzt rechtlich?
Darf rechtlich die Schulaufgabe gelten, ohne das die Schule die Note der SA anfechten kann? (Gut wäre rechtliches Urteil oder der Paragraph)
Oder muss man rechtlich gesehen, wenn die Schule das möchte eine neue Schulaufgabe schreiben, oder nur der eine Teil aus der SA notentechnisch weggerechnet werden?

Hallo,

was genau ist unter einer „Schulaufgabe“ zu verstehen (Hausaufgabe, Übung, Test, Klassenarbeit)?

Viele Grüße

Das ist eine Klassenarbeit, ein angesagter Test.

Hallo,

ok. Und um welches Bundesland handelt es sich?

Viele Grüße

Hallo,

Bayern. Nur hier heißen die so.

LG, Sarah

Hallo,

wie viele Punkte gab denn der Grammatikteil? Dass der nicht gewertet werden kann, ist klar. Da der Teil normalerweise mind. 1/3 der Arbeitszeit einnehmen soll, sehe ich schwarz für die Wertung der Schulaufgabe, muss aber noch mal nachschauen.

LG, Sarah

Hallo Sarah,

ah - ok, danke!

Viele Grüße

Hi,

bitte, nur für mein Verständnis. Es gab da also ne Klassenarbeit, die aus mehreren (wie vielen?) Teilen bestanden hat, dabei waren für den Grammatikteil versehentlich die Lösungen mit angegeben.

Und wo ist das Problem? Entweder die Lehrerin hat Anstand, dann wird gewertet, was bei den Schülern halt da steht (sprich, es wird halt die Cleverness der Leute gewertet und ggf. ist dieser Teil halt sensationell gut ausgefallen) oder sie wertet diesen Teil der Arbeit halt nicht. Dass die Lehrerin natürlich versuchen wird, die Grammatik an geeigneter anderer Stelle nochmals abzuprüfen wird man ihr nicht verübeln dürfen :wink:

*wink*

Petzi

Was soll der ganze Zirkus?
Moin,

mannomann, da ist der Lehrerin wohl ein Missgeschick passiert, und Du willst gleich mit harten Paragraphen nach ihr schmeißen.

Darf rechtlich die Schulaufgabe gelten, ohne das die Schule
die Note der SA anfechten kann? (Gut wäre rechtliches Urteil
oder der Paragraph)

  1. sind bei w-w-w rechtliche Auskünfte ohnehin verboten, und
  2. ist es geradezu lächerlich zu erwarten, dass wegen eines solchen Falls ein Gericht bemüht worden wäre.

Geh zu einem Anwalt mit Schulrecht als Spezialgebiet! Oder schreibt mit der ganzen Klasse eine Petition an den Schulleiter, etwa so:
Wir Schüler fordern, dass auch der Grammatikteil gewertet wird. Schließlich mussten wir uns die Arbeit machen, die Lösungen noch einzutragen. Außerdem ist es nicht unsere Schuld, dass die Lösungen angegeben waren.
Sollten Sie unseren Forderungen nicht nachkommen, werden wir uns an die lokale Presse wenden
.

Ich bin froh, dass mir während meiner Zeit als Lehrer keine Schüler wie Du untergekommen sind.

Hallo,

schon richtig, aber es wäre durchaus möglich, dass hier nicht ein Schüler oder die Eltern fragen, sondern die Lehrerin selbst- da würde Deine Antwort sicher anders ausfallen, oder?

Viele Grüße

Hi,

sondern die Lehrerin selbst

um ehrlich zu sein, diesen Eindruck hatte ich auch.
Aber was sie nun ist, das kann dann nur die UP uns erklaeren …

Gruss
n.

Moin Chili,

wenn ich wüsste, dass die betroffene Lehrerin hier fragt, dann würde ich Ihr sinngemäß genau so antworten - halt nur aus umgekehrter Perspektive. Mach doch nicht so 'nen Zirkus wegen dieser Lappalie hätte ich dabei durchaus schreiben können.
Mir als Lehrer sind doch auch Fehler unterlaufen, sowohl zum Nachteil der Schüler als auch in Hinsicht auf Verordnungen, Erlasse und den ganzen Verwaltungskram.
Das war immer durch ein Gespräch zu regeln; wenn ich allein die Sache nicht zu regeln wusste, habe ich mir Rat bei Kollegen oder der Schulleitung geholt.

Wenn mir das Missgeschick mit den versehentlich angegebenen Lösungen passiert wäre, hätte ich nicht nach evtl. vorhandenen §§ oder gar Urteilen gesucht, sondern diesen Teil der Arbeit schlichtweg nicht gewertet.
Dann hätte ich darüber nachgedacht, wie ich diesen Teil der Arbeit neu abfragen kann ohne die Schüler zu benachteiligen, die gut vorbereitet waren - aber diese Arbeit mache ich mir hier nicht.
Für die schlecht vorbereiteten ist es ohnehin ein Vorteil, eine zweite Chance zu bekommen :wink:

Grüße
Pit

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Ich sehe das genau wie du.

Woher kommt das, das man inzwischen immer öfter nach Paragraphen sucht oder gar Anwälte einschaltet? Das Ziel der Arbeit war die Leistung zu überprüfen. Das war durch einen Formefehler leider nicht möglich, also muss die Leistungsüberprüfung wiederholt werden.

Ärgerlich aber nicht zu ändern. Was soll der Terz?

2 Like

wäre ich die Lehrerin, würde ich die Arbeit ohne den Grammatikteil werten und in einer Woche genau diesen Teil (natürlich ohne Lösungen) noch einmal schreiben lassen.
Wer gelernt hat, weiss es auch noch in einer Woche, wer nicht, der weiss die Antwort jetzt auch nicht. Da würde ich wetten.

Wäre ich Schüler oder Elternteil, würde ich kein Gewese machen.

Gruß Inge

Hallo,

wäre ich die Lehrerin, würde ich die Arbeit ohne den
Grammatikteil werten und in einer Woche genau diesen Teil
(natürlich ohne Lösungen) noch einmal schreiben lassen.
Wer gelernt hat, weiss es auch noch in einer Woche, wer nicht,
der weiss die Antwort jetzt auch nicht. Da würde ich wetten.

Das geht aber nicht. Eine Schulaufgabe kann man nicht mehr ansetzen, weil die Zahl festgelegt ist, und wenn man eine Ex (=Kurztest) schreibt, dann zählt es weniger, der Effekt ist also dann nicht der gewünschte.

LG, Sarah

Hallo

Oder muss man rechtlich gesehen, wenn die Schule das möchte
eine neue Schulaufgabe schreiben,

Genau so ist es. § 54 „Große Leistungsnachweise“ der bayerischen GSO sieht folgendes vor:

(7) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach Rücksprache mit der Lehrkraft und der Fachbetreuerin oder dem Fachbetreuer einen großen Leistungsnachweis für ungültig erklären und die Erhebung eines neuen anordnen, insbesondere wenn die Anforderungen für die Jahrgangsstufe nicht angemessen waren oder der Lehrstoff nicht genügend vorbereitet war.

D.h. Hauptgrund wäre die Nichtangemessenheit oder mangelnde Vorbereitung, aber eben nicht nur („insbesondere“).
Einer Neuansetzung steht nichts im Wege.

Gruß
Wawi

Hallo

wäre ich die Lehrerin, würde ich die Arbeit ohne den
Grammatikteil werten und in einer Woche genau diesen Teil
(natürlich ohne Lösungen) noch einmal schreiben lassen.

Das geht aber nicht. Eine Schulaufgabe kann man nicht mehr
ansetzen, weil die Zahl festgelegt ist,

Das würde ich so nicht unterschreiben.
Die GSO spricht in § 54 nur von einer Mindestzahl, nicht von einer Höchstzahl.
§ 53 sieht zwar „grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen“ durch die Lehrerkonferenz vor, darunter könnte auch die Anzahl der zu erhebenden Leistungsnachweise zählen, aber von jedem Grundsatz kann bekanntlich bei (dringender) Erfordernis abgewichen werden.

und wenn man eine Ex
(=Kurztest) schreibt, dann zählt es weniger, der Effekt ist
also dann nicht der gewünschte.

Da schließe ich mich an.

Gruß
Wawi