Lehrerländertausch: 9 Wochen unbezahlte Ferien?

Hallo Experten!

Wenn ein Lehrer das Bundesland zum neuen Schuljahr wechselt und dadurch 9 Wochen Sommerferien hat, weil im neuen Bundesland später Ferien sind: Hat er dann 9 Wochen lang keine Bezüge? Oder hat er Glück und hat 9 Wochen bezahlten Urlaub?

(Ich meine: Wenns umgekehrt wäre, hätte er wahrscheinlich einfach Pech und nur 3 Wochen Ferien, richtig?)

Und wenn ja: Gilt das dann nur beim Ländertauschverfahren oder auch, wenn er außerhalb dieses Verfahrens eine Freigabe für ein neues Bundesland bekommen hat?

LG tunefish

Hallo,

da Lehrer ihren Arbeitsvertrag mit dem Land haben, kann es schon sein, dass er zwischendrin keine Bezüge hat.
In Hessen (und ich glaube in einem anderen Bundesland) ist es bei jungen Lehrern, die keine Beamten sind, sogar möglich und durchaus üblich, dass sie sich in den Sommerferien arbeitslos melden müssen, weil sie zwischen Verträgen sind.

Gruß
Elke

nochmal neu
Hallo nochmal!

da Lehrer ihren Arbeitsvertrag mit dem Land haben, kann es
schon sein, dass er zwischendrin keine Bezüge hat.
In Hessen (und ich glaube in einem anderen Bundesland) ist es
bei jungen Lehrern, die keine Beamten sind, sogar möglich und
durchaus üblich, dass sie sich in den Sommerferien arbeitslos
melden müssen, weil sie zwischen Verträgen sind.

Die Antwort hilft mir leider nicht weiter.
Mein Fehler.
Also nochmal neu:

Lehrer ist seit 10 Jahren in Rheinland-Pfalz verbeamtet.
Möchte nun aus privaten Gründen nach Baden-Württemberg wechseln und hat dort ein Schule gefunden, die ihn will.

Beantragt ist der Wechsel im Lehreraustauschverfahren ( sog. Ländertausch)

In Rh-Pf. beginnen die Ferien am 5.7., in BW enden sie am 11.9.

Wie sieht es da nun mit den Bezügen aus?

Bitte keine Mutmaßungen o.ä.
Vielen Dank!

LG

Moin,

solltest Du die Frage nicht besser an die betroffenen Schulbehörden richten? Es gibt zwar einige Lehrer hier, aber nur ganz wenige (wenn überhaupt) dürften den Wechsel von Rheinland-Pfalz nach Baden-Württemberg vollzogen haben.
Es nutzt Dir zudem absolut nichts, wenn jemand seine Erfahrungen aus 2009 berichtet - das Verfahren kann 2010 ganz anders aussehen. Nur die Behörden wissen, ob Änderungen geplant sind.

Pit

1 Like

Hi,

es kommt darauf an, wann der Lehrer beim einen Dienstherrn entlassen wird und / oder beim neuen Dienstherrn ernannt wird.

Da dies unterschiedlich gehandhabt wird, beim neuen Dienstherrn nachfragen, ab wann die Ernennung gilt, bzw wann die Ernennungsurkunde ausgehändigt wird

grüße
miamei