Hallo Experten,
ich verstehe in dem folgenden Absatz (Ausschnitt aus Lehrplan für die Fachoberschule Ingenieurwesen im Saarland) den letzten Halbsatz nicht:
„Die Zeitrichtwerte sind als vorgeschlagene zeitliche Empfehlung zu verstehen. Sie sind stets als Jahresstunden ausgewiesen, um Vergleiche mit Schulformen anderer Bundesländer zu ermöglichen. Nicht ausgewiesen sind Stundenanteile für Wiederholungen, Leistungsüberprüfungen, Unterrichtsausfall usw. Die Lehrplankommission hat diese Anteile berücksichtigt, indem neuer Lernstoff nur in einem zeitlichen Umfang von ca. zwei Drittel aufgenommen wurde.“
Soll das heißen, dass auf die Stundenangaben noch 1/3 drauf geschlagen werden, und dann alle Stundenanteile (Wiederholungstunden, Klassenarbeitstermine, … darin enthalten sind?
Viele Grüße
Polly