Nachlassgegenständen wird gerne ein Wert zugemessen, der sich am Neuwert und Erhaltungszustand (ist doch noch wie neu) orientiert. Tatsächlich ist für viele Nachlassgegenstände aber kein Markt gegeben und daher jeder Aufwand, den man in deren Reinigung steckt, wirtschaftlich unvernünftig. Gerade wenn wir von durchschnittlichem Mobiliar und erst recht von Bekleidung sprechen, und sei es, dass die erst gestern aus dem Laden getragen wurde.
Ich habe häufiger mit Nachlassabwicklungen zu tun, und es tut mir selbst immer wieder in der Seele weh, Erben hierüber aufklären zu müssen. Aber ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem man am Ende nicht froh war, ggf. noch die Entsorgungskosten durch die Verwertung zumindest einiger weniger werthaltiger Gegenstände wieder rein bekommen zu haben.
Eine Ausnahme sind echte Antiquitäten, Design- und Kunstgegenstände sowie Sammlungen, für die es einen aktuellen Markt gibt.
Wenn es eine besondere emotionale Bindung zum Erblasser und bestimmten Nachlassgegenständen gibt, kann man natürlich auf dieser Grundlage mal im Einzelfall Geld Geld sein lassen und in den abgeliebten Teddy ein paar Hunderter stecken, um ihn zu erhalten, auch wenn er kein Sammlerstück ist. Aber Wenn hier der weitere Erbe noch nicht einmal bekannt ist, wird es hier diese emotionale Nähe zu Nachlassgegenständen eher nicht geben.
Wenn Du es trotzdem in größerem Stil machen willst, wende Dich an Schädlingsbekämpfer, Trocknungsunternehmen für Wasser- und Brandschadensanierungen, o.ä. wenn Du keinen reinen „Tatortreiniger“ in der Nachbarschaft findest.