Guten Tag
Weiß jemand Bescheid über die Gesetzeslage wenn man Abwasser das leicht belastet ist , Regenwasser das in einer Biogasanlage im Silagebereich anfällt, nicht der Gülle zuführt sondern verregnen möchte oder in einer Pflanzenkläranlage vorreinigen und dann verregnen möchte?
Menge ca. 1500 m³. Wie groß müssten die Pflanzenbecken sein?
Danke für Antworten
Hallo Rob_Kri
das Thema ist recht komplex für so ein Forum. Du meinst wahrscheinlich das verschmutzte Oberflächenwasser von Fahrsilostrassen. Da gelten derzeit die Technische Regel für JGS (Jauche, Gülle, Silo) - Anlagen, sowie die länderspezifischen Vorgaben. Sammeln und anschließend verregnen ist in den meisten BL rechtlich möglich. Das Wasser ist jedoch dünn und nur bedingt düngewirksam.
Es lässt sich daher sehr gut mit Pflanzenkläranlagen reinigen. Das gereinigte Abwasser kann dann anschließend versickert oder in ein Fließgewässer eingeleitet werden. Natürlich nur mit vorheriger wasserrechtlicher Erlaubnis und unter Einhaltung der dort vorgegebenen Einleitungsgrenzwerte. Aber wie gesagt technisch sehr gut machbar. Wirtschaftlich sollte Planung/Bau/Betrieb der Pflanzenkläranlage mit den Abfuhrkosten zur Verregnung gegengerechnet werden.
Die Größe der Anlage ist übrigens maßgeblich von der örtlichen Niederschlagshöhe und der Größe der versiegelten Fläche abhängig.
Christian Schulz