Leichter Parkrempler

Hallo,

habe ein kleines Problem, dass ich euch schildern würde. Beim einparken meines Autos habe ich ein anderes Fahrzeug angerempelt. Es stellte siNa dann raus das Sie Kundin unseres Ladengeschäfts war Nach einem kurzen Gespräch mit der Besitzerin des anderen Fahrzeuges haben wir uns mündlich geeinigt, dass ich den Schaden überneheme falls einer entstanden ist. Weil es ein Gebrauter war, war es nicht ersichtlich ob überhaupt ein Kratzer durch den rempler entstanden ist oder nich. (mein Auto hatte keine Kratzer oder Farbe vom anderen Auto). Nach dem ich ihr meine Handy-Nr gab leider mit einem Zahlendreher konnte Sie mich nicht erreiche. Sie suchte auch meine Eltern in unserem Laden auf auch ohne Erfolg, weil sie im Urlaub waren. (hatte sie draufhin gewiesen das die Eltern im Urlaub sind und erst nach zwei Wochen wieder kommen) Daraufhin hat Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt gegeben und die hinter Stoßstange lackieren lassen für 500€. Meine Fragen:

  • hätte Sie nicht Warten und mit mir in die Werkstatt gehen müssen und in meiner Gegenwart den Kostenvoranschlag erstellen lassen bzw. den eventuellen entstandenen Schaden feststellen lassen

  • kann Sie mir beweisen das ein Schaden entstanden ist Sie könnte doch die Gelegenheit nutzen und auf meine kosten Ihre komplette hinter Stoßstange lackieren lassen

  • hätte man keinen Gutachter hinzuziehen müssen ob wirklich durch den rempler ein Schaden entstanden ist oder nicht

Vielen Dank im Vorraus

Hallo VZ85,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei Ihren detaillierten Frage bezüglich Ihres Unfalls nicht weiter helfen.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Hier steht Ihnen gern meinUNFALLnotruf zur Seite.

Mit besten Grüßen
proConcept AG

hallo,
ich als sachverständiger kann nur schäden geltend machen die ich mit bilder dokumentiere, sollten also keine bilder vorhanden sein ist die fragwürdigkeit natürlich gegeben, bevor die sache voll danebengeht - könnte man darüber nachdenken evtl. die hälfte zu übernehmen. im großen und ganzen kann man aber sagen „keine bilder - kein geld“
gruß mario

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo,

fangen wir mal hinten an. Ein Sachverständiger wird in der Regel erst ab ca.750 € tätig.(aufgrund der gesetzlichen Schadenminderungspflicht) Im übrigen hättest Du auch die Kosten für das Gutachten bezahlen müssen. (Bzw. Deine Haftpflichtversicherung)

Da Du selbst sagst das Du nicht erreicht werden konntest ,kann man auch nicht unbedingt erwarten das die Geschädigte wartet.

Wenn Du Bedenken hattest wäre gleich an der Unfallstelle etwas gesagt werden, bzw. der Schaden fotografiert werden müssen. Eventuell hat sie ja noch Fotos, ggf. auch die Werkstatt. Oder hat sie den Schaden bei Deiner Versicherung gemeldet? Die hätte sie über den Zentralruf der Versicherer erfahren können. Das kannst Du noch prüfen. Ansonsten ist das Ding durch, gegengefahren bist Du ja schließlich.

Viel Erfolg und beste Grüße,
Roland