Leiharbeit in Bundesländern mit regionalen Feiertagen

Hallo in die Runde,
ein Berliner Angestellter (Firmensitz und Wohnort des MA in Berlin) wird per Arbeitnehmerüberlassung nach Brandenburg entliehen. Gelten die dortigen regionalen Feiertage während der Entleihzeit auch für den Berliner Mitarbeiter, oder muss er an diesen Tagen bei seinem Berliner Enteiher, bei dem er angestellt ist, erscheinen?

Danke und Gruß,
Sabine

Hallo Sabine,

Es gelten immer die Feiertags-Regelungen am Einsatzort, d.h. in Deinem Fall die Regelungen aus Brandenburg.
Müßte im ArbZG geregelt sein, wenn ich mich nicht irre.

Gruß
Harry