Hallo, ich war vor ein paar Tagen einen Tag krank und meine Leiharbeitsfirma wollte, dass ich den Krankenschein entsorge und mir stattdessen Stunden vom Zeitkonto abgezogen werden. Ich habe aber dankend abgelehnt und den jeweiligen Schein bei der KK und der Leiharbeitsfirma abgegeben. Ich gehe mal davon aus, dass die Plünderung des Zeitkontos im Krankheitsfall nicht rechtens ist, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren. Danke für die Antworten.
Hallo,
der grundsätzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung des § 3 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
gilt uneingeschränkt für alle Arbeitsverhältnisse.
Ein AG, der derart am Rande der Kriminalität handelt, hat bestimmt noch weitere interessante arbeitsrechtliche „Überraschungen“ auf Lager. Deswegen solltest du Dir so schnell wie möglich einen neuen Job suchen, möglichst bei einem seriöseren AG.
&Tschüß
Wolfgang
Danke dir Da war mein Rechtsempfinden also korrekt.
An der neuen Stelle bin ich dran, aber um eine mögliche Sperre beim Arbeitsamt zu vermeiden, werde ich die Arbeit bis zum auslaufen des Jahresvertrages durchziehen, danach können die mich mal und ich werde mich für diesen Arbeitgeber auf dem Arbeitsamt sperren lassen.
Hallo,
nur mal als zusätzlicher Hinweis: Sollte der Arbeitgeber aus irgendeinem Grund plötzlich keine Einsatzmöglichkeiten mehr finden müsste er dich weiterhin bezahlen als ob du arbeitest da es sein Verschulden ist. Er könnte zwar u.U. den Abbau der Überstunden anweisen (im Voraus, nicht im Nachhinein), wodurch dein Stundenkonto auf Null sinken könnte, aber es kann dadurch auf gar keinen Fall ins Minus rutschen.
Gruß
Tobias
Danke für den Hinweis, das heißt dann also, wenn mich die Entleihfirma von heute auf morgen (ohne mein Verschulden) abmelden würde, dürfte die Leiharbeitsfirma mir keine Stunden vom Zeitkonto abziehen und müsste mich weiterhin so bezahlen, als würde ich noch arbeiten.
Als ich den Zeitvertrag unterschrieben habe, hat man mir nämlich gesagt, dass dieses Zeitkonto für die einsatzfreie Zeit angelegt werden müsse.
Hallo,
das hier
ist so pauschal falsch.
Tobias hatte doch ausdrücklich geschrieben, daß der AG Dein Zeitkonto für einsatzfreie Zeiten u. U. heranziehen darf.
Der AG darf lediglich keine Minusstunden geltend machen oder gar Dein Urlaubskonto angriefen.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
ist es eine besondere Regelung bei Leiharbeit, dass ein Arbeitszeitkonto nicht ins Minus rutschen darf?
Der für meine Firma gültige Manteltarifvertrag erlaubt definitiv Minusstunden, ich meine, die Grenzen sind -40h und +200h.
Hallo,
im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitmodellen können Minusstunden möglich sein. Im Grundsatz entstehen diese Minusstunden aber vom AN gewollt oder zumindest beeinflußt.
Bei einseitigem Zugriff durch den AG ist es aber die Regel, daß keine Minusstunden entstehen dürfen und erst recht nicht durch AU oder Urlaub.
&Tschüß
Wolfgang
Vor ein paar Tagen habe ich durch Zufall mitbekommen, dass die Leiharbeitsfirma der Entleihfirma die Arbeitszeit von 22:00 bis 22:30 mit Nachtschichtzuschlag in Rechnung stellt (meine Spätschicht geht von 14:00 bis 22:30). Ich selbst bekomme aber erst ab 23:00 den Nachtschichtzuschlag angerechnet (Nachtschicht geht von 22:00 bis 6:30)
Ist das rechtens oder wird hier sogar die Entleihfirma zu unrecht abkassiert?