Liebe Community
Vielleicht könnt ihr mir helfen
Ich habe nachfolgend ein paar Fragen zum Thema Leiharbeitsfirma:
Ich bin seit 1. April 2017 bei einer Leiharbeitsfirma angestellt, habe dort einen Jahresvertrag unterschrieben, der am 31.03.2018 ausläuft.
Gemäß Vertrag habe ich 20 Arbeitstage Urlaub.
Die ersten sechs Monate hatte ich natürlich Urlaubssperre. Inzwischen weiß ich, dass nicht so ganz korrekt ist.
Nun habe ich beim Entleiher acht Tage im November und Dezember Urlaub beantragt und auch gerade so genehmigt bekommen.
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Frage: Was passiert mit den restlichen zwölf Tagen? Kann ich die ohne weiteres mit ins neue Jahr nehmen oder muss ich diese bis zum 31.12.2017 komplett verbrauchen bzw. anteilig verbrauchen (da mir sicher von Januar bis März anteilig ein paar Tage zustehen oder?)
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Frage: Da ich nicht vorhabe den Vertrag nach Ablauf des Jahres zu verlängern/zu erneuern, würde ich gern wissen, was mit dem Zeitkonto geschehen darf? Kann ich verlangen, die restliche Zeit inklusive Resturlaub von der Arbeit freigestellt zu werden oder kann sich die Zeitarbeitsfirma diesbezüglich quer stellen und eventuell auf eine Auszahlung bestehen? Sind immerhin 150 Stunden.
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Frage: Werden die Stunden vom Zeitkonto mit 7 oder mit 8 Stunden pro Tag verrechnet? Oder anders formuliert: wenn ich eine Woche frei machen möchte, werden dann dafür 35 oder 40 Stunden vom Zeitkonto abgezogen?
Ich habe vertraglich eine 35 Stundenwoche, 7 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche, die mir von der Leiharbeitsfirma bezahlt werden. Beim Entleiher arbeite ich allerdings 40 bzw 48 Stunden pro Woche (Nacht- und Sonderschichtzuschläge werden für die komplett ausgeliehene Zeit zusätzlich bezahlt und nicht nur auf die 35 Stunden berechnet) -
Bis wann muss ich der Zeitarbeitsfirma mitteilen, dass ich keine Verlängerung/Erneuerung des Vertrages wünsche. Die Firma selbst behält sich vor, einem am letzten Arbeitstag mitzuteilen, ob man weiter beschäftigt wird oder nicht.