Hallo liebe Community
Ich habe gerade durch einen dummen Zufall mitbekommen, dass meine Leihbude dem Entleiher in den Spätschichten (von 14:00 bis 22:30 Uhr) für die letzte halbe Stunde von 22:00 bis 22:30 einen Nachtschichtzuschlag in Rechnung stellt. Ich selbst bekomme aber meinen Nachtschichtzuschlag erst ab 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr bezahlt (meine dienstliche Anwesenheit bei Nachtschicht ist von 22:00 bis 6:30 Uhr).
Ist das rechtens oder wird der Entleiher hier über den Tisch gezogen?
Hallo,
das sind ja zwei verschiedene Verträge.
Die Leiharbeitsfirma kann durchaus mit der Entleihfirma andere Zeiten für Zuschläge vereinbart haben als im Vertrag mit dir. Da wir den Vertrag zwischen den beiden Firmen nicht kennen ist das unmöglich zu sagen.
Das sollte aber der Buchhaltung der Entleihfirma auffallen, wenn Rechnung und Vertrag nicht übereinstimmen.
Gruß,
Steve
Wir haben in Deutschland glücklicherweise Vertragsfreiheit, und es ist vollkommen üblich und normal, dass die Verträge, die ein Unternehmen mit seinen Kunden schließt nicht 1:1 das abbilden, was in den Verträgen des Unternehmens mit seinen Mitarbeitern geregelt ist. Solange in den Arbeitsverträgen die hierfür geltenden gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden, ist dies nicht zu beanstanden.
Dabei geht es auch nicht zwingend darum, Arbeitnehmern etwas vorzuenthalten, was man als Unternehmen gegenüber dem Kunden geltend machen kann. Oft ist es einfach so, dass Kunden ganz bestimmte Vorstellungen vom Vertragsmodell und dessen Konditionen haben. D.h. der Unternehmer muss sich dann in dieses Modell einfügen, wenn er nicht gerade wirtschaftlich so viel größer und stärker ist, dass er das Vertragsmodell bestimmen kann. Und so kommt es, dass ein Unternehmen mit x Kunden sehr unterschiedliche Vertragsmodelle unterhält, seinen Mitarbeitern aber unabhängig von der Frage, für welchen Kunden sie gestern, heute und morgen arbeiten, aber durchgängig eine einheitliche Vertragsgrundlage schaffen muss.
Und so kann es sein, dass es da einen Kunden 1 gibt, der für nächtliche Einsätze gar keine Zuschläge zahlt, ein zweiter Kunde genau den Zuschlag zahlt, den das Unternehmen auch seinen Mitarbeitern zahlt, und ein dritter Kunde sogar mehr zahlt. Unter dem Strich geht das dann für das Unternehmen wieder auf, weil es allen Mitarbeitern einheitliche Zuschläge zahlt.
Ich habe mit solchen Verträgen tagtäglich im großen Stil zu tun, und es ist immer wieder eine Herausforderung bei den für die Kollegen geltenden, möglichst einheitlichen Vertragsgrundlagen, die Kundenprojekte, die da höchst unterschiedliche Anforderungen haben immer wieder so zu matchen, dass die Sache möglichst im einzelnen Projekt, auf jeden Fall aber über alle Projekte dann wieder so aufgeht, dass man dabei noch Geld verdient. Gerade bei den heute so beliebten „managed Services“, bei denen der Kunde nicht mehr die eingesetzten Mitarbeiter, sondern nur noch die abgerufenen konkreten Einzelleistungen zum Stückpreis zahlen will, ist dies extrem aufwändig.
Ich zahle meinen Mitarbeitern 40 Cent pro Kilometer Reisekosten und 25-60€ die Stunde Gehalt wenn sie zum Kunden fahren, rechne aber gegenüber dem Kunden 80 Cent + 140€ die Stunde Reisezeit ab. Zocke ich die Kunden jetzt ab?
Ich würde es als Abzocke empfinden, wenn du deinen Mitarbeitern kein Kilometergeld zahlen würdest. Was ich bei meiner Frage beanstandet habe, ist die Tatsache, dass der Firma eine Zeit als Nachtschicht berechnet wird, die den ausgeliehenen Angestellten nicht als Nachtschicht angerechnet werden, also etwas anderes als deine Berechnungen deinen Kunden gegenüber