Aufgrund eines Unfalls mit meinem Auto (Auffahrunfall durch ein anderes Fahrzeug auf mein Heck) bekam ich von meinem Autohaus ein Leihfahrzeug für die Zeit der Begutachtung und Reparatur. Einige Abende später ereignete sich bei uns ein Unwetter mit Hagel, bei dem das Leihfahrzeug rundherum beschädigt wurde. Es stand auf der Stellfläche auf unserem Grundstück. Am nächsten Tag habe ich das gleich dem Autohaus gemeldet und die haben sich das angesehen. Der Werkstattmeister sagte, dass damit wohl meine Selbstbeteiligung von 2000,- € draufgehen wird. Muss das nicht auch die gegnerische Versicherung bezahlen? Denn ohne Unfall hätte ich nicht auch noch die zusätzlichen Kosten des Leihautos zu tragen. Oder trägt diese Kosten meine Teilkasko-Versicherung oder die KFZ-Haftpflichtversicherung? Wer kennt sich hier aus?
Hallo.
Das mußt Du in der Police Deiner Autoversicherung nachlesen, ob die Fahrzeugversicherung auch Schadenfälle an Mietwagen trägt.
Was meinst Du mit zusätzlichen Kosten? Ist der Auffahrunfall ein wirtschaftlicher Totalschaden? Nur dann könnte man von im weitesten Sinne zusätzlichen Kosten sprechen, was aber mit der Antwort auf das vorliegende Problem nichts zu tun hat.
MfG M.
Die Kosten trägt die Kaskoversicherung des Verleihers. Auf der Selbstbeteiligung wird das Autohaus m.E. sitzen bleben, da der Schaden nicht durch dich, sondern durch ein Naturereignis verursacht wurde.
Konsultiere dazu bitte deinen Anwalt, der dich hoffentlich auch gegenüber dem Unfallgegner vertritt.
Hi!
Du hast doch sicher irgendwas für das Leihauto unterschrieben, das nennt sich „Vertrag“.
Dort steht alles drinnen - von Versicherung bis zum Selbstbehalt.
Grüße,
Tomh
Für Hagelschäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf. „Bei der Schadenhöhe gibt es keine Höchstgrenze“, erläutert Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Sobald betroffene Halter die typischen kleinen Beulen im Blech entdecken, sollten sie den Schaden ihrer Versicherung für eine reibungslose Abwicklung zeitnah melden.
Es wäre schon sehr seltsam wenn ein Autohaus Fahrzeuge verleiht die nicht mindestens durch Teilkasko mitversichert sind und das sollte heraus gefunden werden. ramses90
Das Auto scheint Teilkasko versichert zu sein. Allerdings hat die TK einen SB von 2000 €.
Und die ist im Falle eines Schadens aus eigener Tasche zu zahlen.
Hi,
Aufgrund eines Unfalls mit meinem Auto (Auffahrunfall durch ein anderes
Fahrzeug auf mein Heck) bekam ich von meinem Autohaus ein Leihfahrzeug
für die Zeit der Begutachtung und Reparatur.
Hattest du irgendwas für das Leihauto unterschrieben? Wenn ja muss du für den Schaden aufkommen. Sollte die Werkstatt sagen, dass klären wir mit der Versicherung dann könntest du Glück haben und die SB nicht bezahlen müssen.
Einige Abende später ereignete sich bei uns ein Unwetter mit Hagel, bei dem das Leihfahrzeug
rundherum beschädigt wurde. Es stand auf der Stellfläche auf unserem
Grundstück. Am nächsten Tag habe ich das gleich dem Autohaus gemeldet
und die haben sich das angesehen. Der Werkstattmeister sagte, dass damit
wohl meine Selbstbeteiligung von 2000,- € draufgehen wird.
Muss das nicht auch die gegnerische Versicherung bezahlen?
siehe oben
Denn ohne Unfall hätte ich nicht auch noch die zusätzlichen Kosten des Leihautos zu tragen.
Welchen zusätzlichen Kosten? Die Mietpauschale wird von der Versicherung übernommen? Oder hast du das Leihauto auf „eigene Faust“ gemietet? Dann hast du einen Vertrag mit der Werkstatt geschlossen und das Kleingedruckte nicht gelesen.
Oder trägt diese Kosten meine Teilkasko-Versicherung
Nein
oder die KFZ-Haftpflichtversicherung?
Auch nein
Hagelschaden ist kein „höhere Gewalt“-Ereignis.
Die TK deckt solche Schäden ab abzüglich der SB die im Vertrag vereinbart ist.
Wer sagt das und wo steht das mit der TK und einwer SB von 2000? Denn wenn das stimmen sollte ist in mind, der Hälfte der Fälle eine TK so überflüssig wie ein Kropf! ramses90
Wie kommt der auf 2000€ SB? Es wäre wirklich ganz reizend von Dir wenn Du mal zu den verscheidenen Unklarheiten die sich aufgetan haben, Stellung beziehen würdest!
Eine SB von 2000.-€ ist so hanebüchen, dass der Begriff TK und SB ad absurdum geführt wird.
Wenn das Autohaus die von Dir verlangt hat dann ist das unsofern sehr unseriös weil der Vertrag mit der TK mit Sicherheit keine SB von 2000.-€ vorsieht sondern sich auf einem sehr niedigerem Level bewegen dürfte. ramses90
Hi ramses90,
da liest sich zwischen den Zeilen hier:
Der Werkstattmeister sagte, dass damit wohl meine Selbstbeteiligung von 2000,- € draufgehen wird.
Es ist üblich das Autovermietungen eine sehr hohe SB haben. Dies kann meistens mit einer zusätlichen Gebühr auf 0€ reduziert werden. Wenn nicht gilt die vereinbarte SB.
siehe hier bei Europcar:Allgemeine Bedigungen (Punkt 23)
oder bei Avis: Alle Fahrzeugmieten beinhalten eine Selbstbeteiligung, diese kann auf 0 Euro reduziert werden über das Extra Super Cover.
oder bei Sixt: Mietinformationen
Denn wenn das stimmen sollte ist in mind, der Hälfte der Fälle eine TK so überflüssig wie ein Kropf!
Wie du von einen Einzelfall gleich auf alle versicherten Autos in D pauschalisieren kann ist nun mir schleierhaft. Auch ich, als Privatperson, kann eine hohe SB vereinbaren. Dadurch kommt die Versicherung mir entgegen und reduziert den monatlichen Zahlbeitrag.
Sagt genau wer?
Ich habe mal einfach bei Sixt nachgesehen, dort steht:
In Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp variiert die Selbstbeteiligung von EUR 950,00 bis EUR 4.100,00 EUR. In der Regel sind höher-klassige Mietwagen mit einer höheren Selbstbeteiligung versehen. Die Summe der Selbstbeteiligung wird Ihnen während der Buchung angezeigt und kann bei Bedarf auf 0 Euro reduziert werden.
2000€ ist also keineswegs hanebüchen.
Grüße
Siboniwe
Für das Leihauto habe ich keinen Vertrag unterschrieben und mir wurde auch nichts ausgehändigt, was so aussieht, weil das Autohaus zu diesem Zeitpunkt davon ausging, dass alles die gegnerische Versicherung tragen muss. Die stellen mir auch einen Anwalt, der sich um alles kümmert.
Nein, ich habe nichts unterschrieben. Am Mittwoch vor dem Unfall hatte ich das Fahrzeug ja erst zur 1. Durchsicht und habe für einen Tag ein Leihauto benötigt. Dort habe ich etwas unterschrieben und auch einen Zettel ausgehändigt bekommen, wo der Preis/Kilometer drauf stand, aber kein Wort von Selbstbeteiligung oder irgend etwas Kleingedrucktes. Ich habe auch auf der Website des Autohauses nichts dergleichen gefunden.
Das Leihauto habe ich nicht auf „eigene Faust“ gemietet, sondern es wurde mir zur Verfügung gestellt, damit ich erst einmal nach Hause komme und für die nächsten 2-3 Wochen - wie mir gesagt wurde - auf Arbeit fahren kann (sind immerhin 140 km täglich). Die zusätzlichen Kosten, die ich damit habe, sind die Benzinkosten. Mit meinem Elektroauto hatte ich keine derartigen Kosten, weil ich immer beim Arbeitgeber an der Ladesäule geladen habe und da ist es für mich kostenlos.
Also, ich habe beim Autohaus noch mal nachgefragt und ja, die SB der Teilkasko für den Mietwagen beläuft sich auf 2000,- €, die ich wohl zu tragen hätte. Ich habe in meiner KFZ-Vers. eine Vollkasko mit 150,- € SB incl. Teilkasko ohne SB sowie den Schutzbrief. Dort heißt es u.a. „… ist das versicherte Fahrzeug nicht fahrbereit und benutzen Sie deshalb einen Mietwagen, tritt dieser an die Stelle des Fahrzeugs.“ Das bedeutet doch, dass ich über meinen Schutzbrief evtl. `raus bin aus der Sache, oder?
Hallo Heidi,
bzgl. Schutzbrief. Damit ist dein Auto gemeint.
Also ist das Auto durch Unfall etc. nicht mehr verkehrstauglich, dann tritt der Schutzbrief ein fürs Abschleppen und weitere Kosten bis zur Werkstatt.
Die Beseitigung des Schaden das dein Auto wieder verkehrtauglich wird muss dann entweder VK oder TK sofern versichert übernehmen oder aus eigener Tasche falls nicht.
Der zitierte Satz ist mir persönlich zu sehr aus dem Kontext, daher will ich nicht ausschließen das deine Versicherung tatsächlich einspringt.
Klärung hilft da nur ein Anruf beim Versicherer.