Leihmutter

Wie formuliert man den Vertrag für die Stillphase?
Würdet ihr euch auf die ASAO 5 beschränken?

Hallo Biggi,

das ist doch für Deutschland nicht wirklich ein Thema!? Schon mal die Rechtslage gecheckt?

Gruß ivo

Schon mal die Rechtslage gecheckt?

http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1990/19902746.1…

http://www.ilo.org/public/english/protection/safewor…

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Hallo Biggi,

das war keine Aufforderung zum suchen und publizieren, sondern ein Hinweis darauf wieso es kein Thema in Deutschland ist.

Gruß Ivo

Leihmutter: Wie formuliert man den Vertrag für die Stillphase?
Würdet ihr euch auf die ASAO 5 beschränken?

Schon mal die Rechtslage gecheckt?

http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1990/19902746.1…
http://www.ilo.org/public/english/protection/safewor…

Das ist doch für Deutschland nicht wirklich ein Thema!?

Wieso ist es kein Thema für Deutschland? Kannst du den Hinweis erweitern?

Nun ist es doch so, dass es die Rechtslage in deutschland eh nicht erlaubt?! Warum sollte man da über Vertragskluseln diskutieren, wenn diese von vor herein nichtig sind?

Gruß Ivo

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Was hast Du erlebt?

Grenzt Reduktion von Triggern ab?

Oder bist Du durch Simplifizierung von Scores näher?

Blubb blubb?

Ich lese Dich gern, Du interessierst mich nicht.

Geht es Dir gut?

Feel Spaß!

SCNR

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schwulenehe & kind

Nun ist es doch so, dass es die Rechtslage in deutschland eh
nicht erlaubt?!

http://www.google.de/search?q=cache:dDSe5Y18NAcC:www…

Warum sollte man da über Vertragskluseln
diskutieren, wenn diese von vor herein nichtig sind?

http://www.discovery-channel.de/de/pub/specials/medi…

Was hast Du erlebt?

Wen? Einen schwulen Einzelgänger, der gern Vater ist.

Grenzt Reduktion von Triggern ab?

Filterst du unverrauscht?

Oder bist Du durch Simplifizierung von Scores näher?

Mir? Vielleicht. Wahrnehmung trennt bei übergroßer Nähe bis zum Outburn.

Ich lese Dich gern, Du interessierst mich nicht.

Ja.

Geht es Dir gut?

Ja. Im Spiegel sehe ich verblüffend entspannt aus.

Feel Spaß!

Dir auch.

Grenzt Reduktion von Triggern ab?

Filterst du unverrauscht?

Ich gewöhne mir gerade ab, zu filtern.

Oder bist Du durch Simplifizierung von Scores näher?

Mir? Vielleicht. Wahrnehmung trennt bei übergroßer Nähe bis
zum Outburn.

Na, denn geht’s ja.

Geht es Dir gut?

Ja. Im Spiegel sehe ich verblüffend entspannt aus.

Glaub ich nicht. Außerdem: Ich hab Ivo gefragt.

Feel Spaß!

Dir auch.

Hab ich, woanders. Feel Freude bei Deiner Schwangerschaft?

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Fundstellen verstanden?

http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1990/19902746.1…

http://www.ilo.org/public/english/protection/safewor…

Ich frage mich, ob Sie die Fundstellen verstanden haben, die Sie da zitieren.

  1. Die erste Fundstelle enthält das Embryonenschutzgesetz, dem (lediglich) zu entnehmen ist, dass die Herbeiführung einer künstlichen Befruchtung und die Übertragung eines menschlichen Embryos bei einer Frau, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten zu überlassen, unter Strafe gestellt ist. Abgesehen davon, ist nach deutschem Recht die Frau, die ein Kind zur Welt bringt, automatisch auch dessen rechtliche Mutter. Eine Änderung dieser Zuordnung ist allein durch Adoption möglich. Das steht allerdings nicht im Embryonenschutzgesetz.

  2. Die zweite Fundstelle enthält eine arbeitsschutzrechtliche Vorschrift der ehemaligen DDR aus den 70er Jahren für Frauen und Jugendliche. Was diese Bestimmung mit der Zulässigkeit einer Leihmutterschaft in der Bundesrepublik nach geltendem Recht zu tun haben soll, ist ein absolutes Rätsel.

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[MOD] off topic
Hallo Doc und Biggi,

würdet ihr bitte im Plaudereibrett weiterflirten ? :smile:

Danke
Gruss
Marion [MOD]

Ich kann Sie verstehen, Es interessiert mich.

http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1990/19902746.1…

http://www.ilo.org/public/english/protection/safewor…

Ich frage mich, ob Sie die Fundstellen verstanden haben, die
Sie da zitieren.

Jeder filtert anders.

  1. Die erste Fundstelle enthält das Embryonenschutzgesetz, dem
    zu entnehmen ist,

dass die Herbeiführung einer Befruchtung bei einer Frau,
die bereit ist, das Kind nach der Geburt durch Adoption
Dritten zu überlassen, nicht verboten ist.

  1. Die zweite Fundstelle enthält eine arbeitsschutzrechtliche
    Vorschrift der ehemaligen DDR aus den 70er Jahren für Frauen
    und Jugendliche. Was diese Bestimmung mit der Zulässigkeit
    einer Leihmutterschaft in der Bundesrepublik nach geltendem
    Recht zu tun haben soll, ist ein absolutes Rätsel.

Vielleicht löst sich Ihr Rätsel nach dem Studium des PsychKG.

Vernetzt zu Denken ist nicht jedermanns Sache, auch nicht bei der mittelbaren Diskreminierung von Arbeits- durch Familienrecht. Manches regelt sich dann durch die Geburtenrate.

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Adoptionsgesetz

dass die Herbeiführung einer Befruchtung bei einer Frau,
die bereit ist, das Kind nach der Geburt durch Adoption
Dritten zu überlassen, nicht verboten ist.

So what?
Nicht die „Leihmutter“ entscheidet darüber, wer ihr Kind adoptieren darf, sondern das Jugendamt.
Warum also sollte eine Frau sich befruchten lassen, wenn sie ohnehin keinen Einfluss auf die zukünftigen Adoptiveltern hat?

Und nu?

Gruß
Uschi

  1. Die erste Fundstelle enthält das Embryonenschutzgesetz, dem
    zu entnehmen ist,

dass die Herbeiführung einer Befruchtung bei einer Frau,
die bereit ist, das Kind nach der Geburt durch Adoption
Dritten zu überlassen, nicht verboten ist.

Falls Sie damit meinen, dass es den Strafrichter nicht interessieren wird, dass der Vater seine Leihmutter „eigenhändig“ geschwängert hat bzw. die Leihmutter diese Aufgabe - geeignete Zutaten einmal vorausgesetzt - im stillen Kämmerlein allein erledigt hat, so haben Sie sicherlich Recht.

Im übrigen - darauf sei aus gegebenem Anlaß vorsorglich hingewiesen - bedeutet die Tatsache etwaigen strafrechtlichen Nicht-verboten-Seins nicht, das zivilrechtliche Vereinbarungen ohne weiteres wirksam wären.

  1. Die zweite Fundstelle enthält eine arbeitsschutzrechtliche
    Vorschrift der ehemaligen DDR aus den 70er Jahren für Frauen
    und Jugendliche. Was diese Bestimmung mit der Zulässigkeit
    einer Leihmutterschaft in der Bundesrepublik nach geltendem
    Recht zu tun haben soll, ist ein absolutes Rätsel.

Vielleicht löst sich Ihr Rätsel nach dem Studium des PsychKG.

Nein, leider nicht. Was Vorschriften über medizinische und psychosoziale Hilfen und gesundheitsbehördliche Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke - das ist nämlich Gegenstand des PsychKG - mit der Zulässigkeit der Leihmutterschaft zu tun haben, ist ebenso unerfindlich.

Vernetzt zu Denken ist nicht jedermanns Sache, auch nicht bei
der mittelbaren Diskreminierung von Arbeits- durch
Familienrecht. Manches regelt sich dann durch die
Geburtenrate.

Sie überschätzen sich.

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das erscheinen des einzelnen in der menge

Falls Sie damit meinen, dass es den Strafrichter nicht
interessieren wird, dass der Vater seine Leihmutter
„eigenhändig“ geschwängert hat bzw. die Leihmutter diese
Aufgabe - geeignete Zutaten einmal vorausgesetzt - im stillen
Kämmerlein allein erledigt hat, so haben Sie sicherlich Recht.

ich kann Sie nicht verstehen. per hand schwängern ist schwer.
vom petting bekommen Sie nicht einmal die ovulation.

Im übrigen - darauf sei aus gegebenem Anlaß vorsorglich
hingewiesen - bedeutet die Tatsache etwaigen strafrechtlichen
Nicht-verboten-Seins nicht, das zivilrechtliche Vereinbarungen
ohne weiteres wirksam wären.

dürfen Sie schreiben?

  1. Die zweite Fundstelle enthält eine arbeitsschutzrechtliche
    Vorschrift der ehemaligen DDR aus den 70er Jahren für Frauen
    und Jugendliche. Was diese Bestimmung mit der Zulässigkeit
    einer Leihmutterschaft in der Bundesrepublik nach geltendem
    Recht zu tun haben soll, ist ein absolutes Rätsel.

Vielleicht löst sich Ihr Rätsel nach dem Studium des PsychKG.

Nein, leider nicht. Was Vorschriften über medizinische und
psychosoziale Hilfen und gesundheitsbehördliche
Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke - das ist nämlich
Gegenstand des PsychKG - mit der Zulässigkeit der
Leihmutterschaft zu tun haben, ist ebenso unerfindlich.

sicher ist Ihnen bewußt, dass fremdgefährdung nicht nur die gefährdung des psychisch kranken durch das fremde (in diesem fall dass embryo) meint, das wiederum der psychopharmakaeinsatz schädigt. vielleicht ist ihnen auch offenbar, wie in der geschlossenen abteilung ein schwangerschaftstest bewertet wird.

jede zeit hat ihre eigenen grauzonen.

Vernetzt zu Denken ist nicht jedermanns Sache, auch nicht bei
der mittelbaren Diskreminierung von Arbeits- durch
Familienrecht. Manches regelt sich dann durch die
Geburtenrate.

Sie überschätzen sich.

nein. ich sehe nur die gefahren eher, denen ich mich aussetze, wenn ich während der frühschwangerschaft vor einem positiven schwangerschaftstest soziale bindungen auf ihre tragfähigkeit hinterfrage. offensichtlich fühlen Sie sich schon durch die frage nach einem leihmuttervertrag als nichtschwuler bedroht.

weil Sie angst haben, für ein neugeborenes per adoption verantwortung zu übernehmen. Sie erleben empfängnis nicht als glück und kinderlosigkeit als tolerabel.

ich hab beide seiten kennen gelernt: mit 18 angebliche sterilität und nach 30 vom partner ungewollte, weil terratogen belastete schwangerschaften. er bot mir dann an, sich sterilisieren zu lassen, ich ihm die scheidung. inzwischen hat er eine neue partnerin, die sich gesunde kinder von ihm wünscht und ich habe meinen körper entgiftet und fühle mich jung genug, schwanger zu sein, aber zu alt, es so lange zu stillen wie meine beiden großen kinder. zumal ich nicht weiß, was ich trotz katabolie noch an toxin im fettgewebe eingelagert habe, zumal ich toxinbedingt weniger galle und damit weniger fettgebundenes toxin über galle statt milch sezerniere als andere. ob der einsatz eines so bedenklichen wirkstoffes als langzeitmedikament unbedenklich ist, entscheiden ethikkommissionen für größere bevölkerungsgruppen. dass sie damit auch über geburtsraten entscheiden, ist ihnen vielleicht inzwischen auch klar geworden.

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Hi!

  1. Die zweite Fundstelle enthält eine arbeitsschutzrechtliche
    Vorschrift der ehemaligen DDR aus den 70er Jahren für Frauen
    und Jugendliche. Was diese Bestimmung mit der Zulässigkeit
    einer Leihmutterschaft in der Bundesrepublik nach geltendem
    Recht zu tun haben soll, ist ein absolutes Rätsel.

Vielleicht löst sich Ihr Rätsel nach dem Studium des PsychKG.

Kennst Du nur das PsychKG? Das verstehe ich nun wiederum nicht…das ist weder das Grundgesetz noch das BGB…will sagen, es regelt nur einen ganz kleinen Teil des gesellschaftlichen Lebens, ist somit nicht so umfassend wie die von mir genannten Gesetze…

Vernetzt zu Denken ist nicht jedermanns Sache, auch nicht bei
der mittelbaren Diskreminierung von Arbeits- durch
Familienrecht. Manches regelt sich dann durch die
Geburtenrate.

Biggi, das Leben lässt sich nicht nur mit der Benutzung des Assoziations-Blasters und dem PsychKG regeln…und schon gar nicht die Frage nach der Legalität der Leihmutterschaft!

Renate

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Hallo, Biggi,

von der Frage nach der Gestaltung eines Leihmuttervertrags den Bogen über die Diskriminierung des Arbeitsrechts durch das Familienrecht und die Bedeutung von Schwangerschaftstests in der geschlossenen Abteilung hin zu Verantwortlichkeiten in der Schwangerschaft zu schlagen, ist eine wirklich bemerkenswerte Vernetzung des Denkens. Ich bin froh, dass ich niemals in der Situation sein werde, mit Ihnen eine zielführende Debatte führen zu müssen, an deren Ende in überschaubarer Zeit die Lösung eines praktischen Problems stehen muß.

Nichtsdestotrotz meinen Respekt für die unerwartet ausführliche und offene Antwort.

Grüße,
atn

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Ich bin froh, dass ich niemals in der
Situation sein werde, mit Ihnen eine zielführende Debatte
führen zu müssen, an deren Ende in überschaubarer Zeit die
Lösung eines praktischen Problems stehen muß.

ich staune, wie schnell Sie ausgehend
vom grundsätzlichen ablehnen eines problems
zum lösungsanspruch für das problem kommen,
um dann den, der das problem benannt hat,
als person abzulehnen.

ich bin froh, dass ich in überschaubarer zeit nicht auf ein brainstorming mit Ihnen angewiesen bin, sobald es um mehr als nur um neue filtertüten für die kaffeemaschine geht.

lagekompetenz und handlungskompetenz verhalten sich
innerhalb des arbeitsgedächtnisses indirekt proportional.

ich wünsche Ihnen wenig handlungsbedarf.

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dass die Herbeiführung einer Befruchtung bei einer Frau,
die bereit ist, das Kind nach der Geburt durch Adoption
Dritten zu überlassen, nicht verboten ist.

So what?
Nicht die „Leihmutter“ entscheidet darüber, wer ihr Kind
adoptieren darf, sondern das Jugendamt.
Warum also sollte eine Frau sich befruchten lassen, wenn sie
ohnehin keinen Einfluss auf die zukünftigen Adoptiveltern hat?

Und nu?

typischer fall von tja. pech für schwulenehen. ein glück, dass ich kein mann bin.

Gruß
Uschi