Leihsurfstick bei mobilcom-debitel ausgeliehen. Gibt es Probleme bei der Rückgabe?

Hallo,

ich bin nicht ganz sicher, ob meine Frage hier hinpaßt. Oder ob ich sie in einem anderen Bereich rein stellen sollte.

Ich habe eine Frage zu dem Anbieter mobilcom-debitel in Beziehung auf einen Leihsurfstick.

Zur Info: Ich habe mein Tablet zur Reparatur bei mobilcom-debitel abgegeben. Um weiterhin das Internet nutzen zu können habe ich einen Leihsurfstick erhalten. Wenn ich den Stick nicht wieder zurück gebe bucht md von meinem Konto 40,00EUR ab. Ich habe im Internet nun schon sehr viele negative Berichte über md gelesen. Von Abzocke usw… U.a. auch, dass md bei Kunden Beträge von Drittanbietern abbucht obwohl keine Leistung erbracht wurden, bzw. kein Nachweis vorgelegt wurde.
Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen (egal ob positiv/negativ) zu diesem Thema „Leihsurfstick“ mit md gemacht?? Ich habe nämlich keine Lust, dass mir die 40,-EUR abgebucht werden obwohl ich den Stick zurück gegeben habe. Natürlich mit schriftlicher Bestätigung. Ich habe keine Lust mich mit denen zu streiten. Ist anscheinend sowieso immer recht einseitig. Klar, ich könnte ja auch das Geld zurück buchen, aber dann würden die mir wahrscheinlich die Verbindung sperren und ich kann das Internet nicht mehr nutzen. Mein Vertrag läuft noch über 20 Monate. Die sitzen ja am längeren Hebel. Damit ich nicht die ganzen 40EUR verliere spiele ich evtl. auch mit dem Gedanken den Stick zu behalten, dann habe ich wenigstens noch den Stick. Klingt wahrscheinlich etwas panisch. Aber bei den Berichten im Netz bin ich mir bei mobilcom-debitel nicht sicher was denen alles so einfällt um an Geld zu kommen.
Vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen.
Gruß Axel

Ich habe im Internet nun schon sehr viele
negative Berichte über md gelesen. Von Abzocke usw… U.a.
auch, dass md bei Kunden Beträge von Drittanbietern abbucht
obwohl keine Leistung erbracht wurden, bzw. kein Nachweis
vorgelegt wurde.

Wenn Drittanbieter Beträge einfordern dann ist es nicht Aufgabe des Mobilfunkanbieters [hier MobilcomDebitel] zu prüfen ob diese berechtigt sind oder nicht. Sind sie nicht berechtigt dann obliegt es allein dem Kunden diese abzuwehren, aber nicht dem Mobilfunkanbieter - denn der kann ja nichts über den Hintergrund wissen.

Ich habe nämlich keine Lust, dass mir die 40,-EUR abgebucht werden
obwohl ich den Stick zurück gegeben habe. Natürlich mit
schriftlicher Bestätigung.

Wo ist dann das Problem?
Wenn man die Rückgabe nachweisen kann dann hat man doch einen rechtlich sehr guten Stand, oder nicht?

Mein Vertrag läuft noch über 20 Monate. Die sitzen ja am längeren Hebel. Damit ich
nicht die ganzen 40EUR verliere spiele ich evtl. auch mit dem
Gedanken den Stick zu behalten, dann habe ich wenigstens noch
den Stick. Klingt wahrscheinlich etwas panisch.

Warum schließt man einen Laufzeitvertrag mit einem Anbieter zu dem man offensichtlich Null vertrauen hat?

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Wenn man die Rückgabe nachweisen kann, was soll noch passieren? Warum sollte sich ein Unternehmen etwas ausdenken nur um 40€ zu kassieren?

Gruß Crack

Hallo Crack,

Danke für deine Antwort.
Ich habe bei dem Anbieter den Vertrag abgeschlossen, weil das Angebot interessant geklungen hat.
Erst nachdem ich den Vertrag abgeschlossen hatte, habe ich mich mal im Internet über md umgeschaut und u.a. den Fall mit dem Drittanbieter entdeckt.
Noch als Info dazu. Der Kunde kann die Kosten überhaupt nicht abwehren, weil er nicht die Info von md erhält, wer die Kosten eingefordert hat. Mobilcom begründet die „Nicht Auskunft“ mit dem Datneschutz. Also an wen soll sich der Kunden denn sonst wenden?

Ich gehe auch mal davon aus, dass ich keine Probleme haben werde. Ich wollte mich auch nur mal nach Erfahrungen zu diesem Thema im Netz erkundigen.

Gruß Axel

Noch als Info dazu. Der Kunde kann die Kosten überhaupt nicht
abwehren, weil er nicht die Info von md erhält, wer die Kosten
eingefordert hat. Mobilcom begründet die „Nicht Auskunft“ mit
dem Datneschutz. Also an wen soll sich der Kunden denn sonst
wenden?

Damit kann sich der Mobilfunkanbieter sicher nicht raus reden, letztendlich soll der Kunde für eine Leistung zahlen und hat somit auch das Recht zu wissen worum es sich handelt.
Beißt man weiter auf Granit dann sollte man die Rechnung um diesen Betrag kürzen, rechtlich ist man auf der sicheren Seite wenn man berechtigte Zweifel daran hat.

Gruß Crack