Leihwagen für Urlaub bei Unfall?

Hallo,

mir ist da heute so ein „Extremfall“ eingefallen, da würde mich mal interessieren, wie das wohl ausgehen würde?

Das ganze betrifft mich übrigens nicht und ist (wirklich) ein rein fiktiver Fall:

Wenn jemand in den Urlaub fahren möchte. Das Hotel ist gebucht, das ganze ist in Deutschland und findet per Eigenanreise mit dem eigenen Auto an, Tagestouren mit dem Auto sind geplant usw.
Ein paar Tage vor dem Urlaub passt ein Strassenteilnehmer nicht richtig auf, und fährt in den Wagen des Urlaubers. Das Auto ist nun kaputt, zumindestens nicht mehr für eine lange Fahrt in den Urlaub geeignet.

Da würde mich mal interessieren, wie dass dann weitergehen würde? Müsste der Urlaub dann abgesagt werden? Oder kann sich der Urlauber einfach so irgendeinen Leihwagen nehmen und damit ganz normal in den Urlaub fahren und die gegnerische Versicherung müsste das dann zahlen?
Gerade, wenn sowas kurz vor dem Urlaub passiert (oder vielleicht sogar am Tag der geplanten Abfahrt oder einen Tag vorher), dann hätte man ja gar keine Möglichkeit mehr da noch groß jemanden zu fragen…

Wie gesagt. Betrifft mich nicht, hatte heute nur so einen „dunklen Gedanken“ (weil ich auch morgen in Urlaub fahre)

Vielen Dank an alle!

Gruß
Taki

(Nach Diktat verreist :smiley: )

Hallo,

zur Urlaubsabsage zwingt einen nun wirklich niemand. Ob man die Kosten eines Leihwagens erstattet bekommt, ist eine ganz andere Sache.

Das AG Bonn sah es in einem konkreten Fall so. Auf Urteile eines einzelnen AGs würde ich jedoch keine 5 Euro verwetten. http://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-mietwagen-auch-fuer-den-urlaub_025331.html

Gruß
vdmaster

Mensch, das wäre dann ja echt ne üble Sache, wenn du dich da Jahrelang auf den Urlaub freust und alles planst und dann rauscht dir da so ein Idiot in die Karre…

Ärgerlich. Ich dachte, wenn „normal“ ein Unfall passiert und man muß zur Arbeit kommen, bekommt man ja auch einen Leihwagen. Meine ich jedenfalls … Vielleicht auch erst ab einer bestimmten Entfernung… Egal… Hoffen wir auf Unfallfreie Tage :smiley:

Hallo,

die Kosten für einen angemessenen Mietwagen während der nachgewiesenen Reparaturdauer wird die Versicherung eines Schadensverursachers übernehmen.

Hier wird von einer Falle geschrieben. Das ist polemischer Dummfug. Die Versicherung lässt sich lediglich nicht von Leuten über den Tisch ziehen, die sich für oberschlau halten und die Versicherung abzocken wollen.

Gruß
vdmaster

P.S.: Neben der Mlöglichkeit einen Leihwagen zu nehmen, kann man auch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.