Angenommen, Person A bittet Person B, bei etwas behilflich zu sein (unentgeltlich).
Person B zieht sich dabei einen Leistenbruch zu. In der Folge hat er Arzttermine und muss operiert werden. Zudem wird eine danach abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der Vorverletzung teurer oder macht entsprechende Ausschlüsse.
Kann Person B Forderungen an A stellen, und müsste die Privathaftpflichtversicherung von A diese bezahlen?