Leistenbruch bei Gefälligkeit - greift Privathaftpflicht?

Angenommen, Person A bittet Person B, bei etwas behilflich zu sein (unentgeltlich).

Person B zieht sich dabei einen Leistenbruch zu. In der Folge hat er Arzttermine und muss operiert werden. Zudem wird eine danach abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der Vorverletzung teurer oder macht entsprechende Ausschlüsse.

Kann Person B Forderungen an A stellen, und müsste die Privathaftpflichtversicherung von A diese bezahlen?

Privathaftung verlangt ein Verschulden des A. Wo soll das liegen. Etwa in der Bitte bei irgendetwas zu helfen ?

Entweder die Tätigkeit war von vorneherein gefahrträchtig, dann hätte B das gar nicht machen dürfen- so viel Vernunft muss man voraussetzen.
Oder sie war es nicht und es liegt ein ganz normales Lebensrisiko vor. Kann überall und immer passieren-keine Haftung.

MfG
duck313

A sollte vorher mit der BauBG bzw. anderer entsprechender Berufsgenossenschaft sprechen und ggf. B dort versichern (geht auch privat und ist relativ günstig). Dann ist B über die entsprechende BG versichert und erhält im Schadensfall auch alle Leistungen.

Soweit ich weiß zahlt die Haftpflicht nur bei aktiv zugefügten Schäden die nicht vorsätzlich begangen wurden. Sprich nicht, wenn B sich ohne Einwirkung von A verletzt.

Das Verschulden wäre indirekt.
B bittet A zu helfen und schildert, dass die Art und Weise harmlos und ungefährlich wäre. In der Praxis ist es dann doch unergonomisch und führt zu einem Schaden.

Ich nehme an, das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, insofern ist das mit dem „vorher“ hinfällig. Sonst denke ich doch eher nicht im Vorfeld „was ist, wenn ich mir einen Leistenbruch hole“, oder? Mir könnte ja auch ein Dachziegel auf den Kopf fallen, wenn ich das Haus verlasse …

Und A konnte das „nicht ergonomisch“ nicht erkennen ?
Ich sehe da wenig Ansatz für eine Haftung.
Aber was hindert Dich denn daran B deine Schäden anzulasten. Soll der dann sein VS kontaktieren, die prüft und wehrt ggf. den Anspruch für ihn ab.

Beispiel für eine indirekte Haftung des B:
B bittet Dich um Hilfe. Dazu sollst Du auch auf eine Leiter steigen, Leiter ist schadhaft und bricht, Du stürzt und verletzt dich. Da könnte eine Haftung des B greifen.
Aber sicher nicht wenn Du etwas schweres heben sollst (und das auch machst !) und dich verrenkst oder einen Leistenbruch erleidest.

Aussage von B: „Es geht um den Transport eines 40 kg schweren Gehbehinderten über eine schmale Treppe. Und die 40 kg nehme ich Dir ab, denn über eine Seilkonstruktion halte ich das Gewicht. Du müsstest nur balancieren.“