Leistungen aus Riestervertrag korrekt bei Steuererklärung angeben

Hallo zusammen,

mal angenommen, man erhält seit Mitte 2020 erstmalig monatliche Leistungen aus einem Riestervertrag mit einer einmaligen Leistung zu Beginn der Auszahlung. Diese muss bei der Steuererklärung 2020, welche mittels Elster erstellt wird, in der Anlage R-AV / bAV angegeben werden.

Das Versicherungsunternehmen sendet eine Leistungsmitteilung für die steuerpflichtige Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag für 2020 zu. Dort werden die folgenden drei Leistungen, welche der Besteuerung im Jahr 2020 unterliegen, aufgeführt:
Nr. 1 (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG): 5000 Euro
Nr. 5 (§ 22 Nr. 5 Satz 2a i.V.m. …): 7 Euro
Nr. 7 (§ 22 Nr 5 Satz 2b i.V.n. …): 9 Euro

Im Elster Formular Anlage R-AV / bAV sind bei den Punkten 5 „Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der Leistungsmitteilung“ und 6 „Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag“ jedoch zwingend Werte einzutragen.

Folgende Frage: Was ist bei Punkt 5 bzw. 6 in der Anlage bei diesem Falle anzugeben? Ist die Vermutung richtig, dass dort schlichtweg jeweils 0 einzutragen ist, da die Mitteilung der Versicherung keine Angaben zu einer Nr. 2 macht?

Sorry, falls die Frage stupide ist, aber es sollen schließlich keine Fehler passieren.
Würde mich sehr über eine Info von jemandem mit Erfahrung freuen.

Danke :slight_smile:

Melanie

Servus,

wenn keine Leistungen aus einem Pensionsfonds bezogen werden, sind sie mit Null anzugeben.

Ob der Versorgungsfreibetrag eine Rolle spielt, lässt sich allein auf das Stichwort „Riestervertrag“ hin nicht sagen - es ist jedenfalls nicht falsch, bei der Frage nach der Bemessungsgrundlage irgendwas (Null oder Eins) einzutragen, das wird dann wenn nötig bei der Veranlagung korrigiert.

Schöne Grüße

MM